Schöffenwahl
Laufende Amtszeit 2019 - 2023
Bewerbungsverfahren: Amtszeit 2024 - 2028
Schöffen und Jugendschöffen zur Unterstützung der Berufsrichter
In der deutschen Gerichtsbarkeit sind nicht nur Berufsrichter, sondern auch Personen aller Bevölkerungsschichten als Schöffen und Jugendschöffen bei der Urteilsfindung beteiligt. Durch sie fließen Lebenserfahrung, Rechtsbewusstsein und Wertvorstellungen der Bevölkerung in die Urteilsfindung mit ein. Damit unterstützen sie eine volksnahe und gerechte Urteilsfindung – sie sind Ausdruck der demokratischen Teilhabe der Bevölkerung am Rechtsprechungsprozess. Die Schöffen ergänzen somit die juristisch geprägte Sicht von Berufsrichtern. Schöffen sind ausschließlich dem Gesetz unterworfen und haben im Gerichtsverfahren die gleichen Rechte wie hauptamtliche Richter.
Es wird zwischen Schöffen und Jugendschöffen unterschieden. Schöffen wirken bei Strafsachen gegen Erwachsene, Jugendschöffen bei Strafsachen von Jugendlichen und Heranwachsenden (18-21 Jahre) an den Amts- und Landgerichten mit. Sie werden jeweils für eine Dauer von 4 Jahren gewählt.
Schöffen gesucht
2023 findet die Wahl der Schöffen für die Jahre 2024 – 2028 statt. Gewählt werden die Haupt- und Ersatzschöffen für das Schöffengericht beim Amtsgericht Baden-Baden, für die Strafkammern beim Landgericht Baden-Baden und die Jugendschöffen für das Amts- und Landgericht Baden-Baden.
Bewerbungsverfahren: Amtszeit 2024 - 2028
Wer Schöffe werden will, sollte folgende Voraussetzungen mitbringen:
- die deutsche Staatsbürgerschaft
- zwischen 25 und 69 Jahre alt sein (Stichtag 01.01.2024)
- gesundheitlich geeignet sein (um z. B. mehrstündlichen Verhandlungen zu folgen)
- kein Insolvenzverfahren und keine Vorstrafen haben
- über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen (um z. B. auch anspruchsvolle Sachverhalte und Wortbeiträge zu verstehen)
- in Baden-Baden wohnen
- als Jugendschöffe: Erfahrung in der Jugenderziehung.
Darüber hinaus sind folgende Fähigkeiten und Eigenschaften hilfreich:
- Soziale Kompetenz
- Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen
- logisches Denkvermögen und Intuition
- Vorurteilsfreiheit auch in extremen Situationen
- Kenntnisse über die Grundlagen des Strafverfahrens, die Bedeutung von Kriminalität und Strafe sowie die Bedeutung der Rolle der Schöffen
- Mut zum Richten über Menschen, Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen
- Gerechtigkeitssinn, Denken in gerechten Kategorien
- Standfestigkeit und Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung
- Kommunikations- und Dialogfähigkeit
Wo und wie kann ich mich bewerben?
Die Stadt Baden-Baden stellt zwei Vorschlagslisten für die Wahlen auf:
- die Vorschlagsliste für die Jugendgerichtsbarkeit
- die Vorschlagsliste für die Erwachsenengerichtsbarkeit
Insgesamt wurden rund 200 Bewerberinnen und Bewerber gesucht. Die Meldefrist für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist abgelaufen. Die Vorschlagslisten werden voraussichtlich im Mai und Juni durch die kommunalen Gremien beschlossen, öffentlich ausgelegt und bei Gericht eingereicht.
Wann erfahre ich, ob ich gewählt wurde?
Die Verwaltung stellt die Vorschlagslisten auf und der Gemeinderat beschließt darüber. Dann werden diese noch vor der Sommerpause öffentlich ausgelegt. Anschließend wird beim Amtsgericht im September / Oktober die erforderliche Anzahl der Schöffen sowie Jugendschöffen aus den Listen gewählt.
Die gewählten Personen werden dann von den Gerichten in das Ehrenamt eines Schöffen berufen.