Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Baden-Baden ist bemüht, ihre Webseite und mobile Anwendung (App) in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die städtische Webseite unter www.baden-baden.de und die mobile Anwendung „Baden-Baden MOBIL“.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite und mobile Anwendung (App) sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar: Teilweise sind PDF-Formulare, Broschüren und andere Download-Dateien nicht vollständig barrierefrei. Weiter sind Informationen zu den wesentlichen Inhalten, Hinweise zur Navigation, eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit und Hinweise auf weitere auf der Webseite vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache sowie in Leichter Sprache noch nicht bereitgestellt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
    Die Funktion Augmented Reality in der mobilen Anwendung „Baden-Baden MOBIL“ ist nicht vereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG.
  2. Unverhältnismäßige Belastung
    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nicht barrierefrei: Einzelne PDF-Formulare, Broschüren und andere downloadbare Dateien, die vor 2020 eingestellt wurden, sind ggf. nicht barrierefrei. Die PDF-Dateien Haushaltssatzung und Haushaltsplan sowie die Eingemeindungsverträge der Ortsteile sind nicht barrierefrei. Informationen zu den wesentlichen Inhalten, Hinweise zur Navigation, eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit und Hinweise auf weitere auf der Webseite vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache sowie in Leichter Sprache. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19.08.2021 auf Basis einer eigenen Bewertung erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 13.06.2022 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen und Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte können Sie über unser e-Formular melden und einholen.

Sie können uns auch per Post oder E-Mail kontaktieren:

Stadt Baden-Baden
Fachgebiet Presse, Medien und Kommunikation
Internetredaktion
Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite und mobile Anwendung (App) den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadt Baden-Baden wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Stadt Baden-Baden nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail:

Die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Behindertenbeauftragte Nora Welsch
Gewerbepark Cité 1
76532 Baden-Baden
Tel.: 07221 93-20 18
Fax.: 07221 93-14 06

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.