Förderung Kulturvereine und sonstige Vereine und Organisationen
Neue Richtlinie zur Förderung ab 2022
Zur Unterstützung der zahlreichen Vereine hat die Stadt Baden-Baden Anfang 2022 ihre Richtlinien zur Vereinsförderung neu gefasst. Damit soll das Engagement der Vereine unterstützt werden, ein breites kulturelles, musisches und sportliches Angebot zu bieten.
Die wichtigsten Änderungen sind
- Die Grundförderung ist künftig abhängig von der Zahl der Mitglieder.
- Die Jugendförderung wird deutlich erhöht auf 7 Euro. Voraussetzung ist die Vereinbarung zum Kinderschutz. Weitere 5 Euro werden bezahlt, wenn das Zertifikat „Jugendfreundlicher Verein der Fachstelle Sucht“ erteilt wurde.
- Weitere Förderung gibt es für einmalige Projekte, Investitionen und durch die Möglichkeit, Hallen zu nutzen.
Hier finden Sie weitere Informationen im Detail:
Download
- Flyer: VereinsförderungPDF / 1,3 MB
Grundförderung
Die Grundförderung orientiert sich an der Größe des Vereins und berechnet sich nach der Anzahl der Mitglieder nach folgender Staffelung:
- 20 bis 50 Mitglieder 100 Euro
- bis 100 Mitglieder 200 Euro
- bis 150 Mitglieder 300 Euro
- bis 200 Mitglieder 400 Euro
- bis 250 Mitglieder 500 Euro
- bis 600 Mitglieder 600 Euro
- bis 800 Mitglieder 700 Euro
- bis 1.000 Mitglieder 800 Euro
- bis 1.500 Mitglieder 900 Euro
- ab 1.501 Mitglieder 1.000 Euro
Bitte Formular „Förderantrag“ verwenden.
Jugendförderung
Die Stadt Baden-Baden gewährt jugendlichen Mitgliedern einen laufenden Zuschuss. Die Höhe des jeweiligen Zuschusses richtet sich nach den an den Sportausschuss bzw. an den Badischen Sportbund Freiburg e.V. gemeldeten und nachgewiesenen Mitgliederzahlen (Bestandserhebung).
Die Vereine erhalten für jedes Jugendmitglied bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einen Zuschuss in Höhe von 7 Euro. Voraussetzung hierfür ist der Abschluss der Vereinbarung zum Kinderschutz mit der Stadt Baden-Baden gemäß § 75a SGB VII.
Zusätzlich wird ein Zuschuss von 5 Euro pro Jugendlichem gewährt, wenn der Verein das Zertifikat „Jugendfreundlicher Verein der Fachstelle Sucht Rastatt / Baden-Baden vorlegen kann.
Bitte Formular „Förderantrag“ verwenden.
Betriebsmittelzuschuss
Gesangs- und Musikvereine erhalten einen jährlichen Betriebsmittelzuschuss von 400 Euro für Anschaffungen und Erhaltungsaufwand von Instrumenten usw. sowie Notenbeschaffung.
Gesangs- und Musikvereine erhalten den Zuschuss automatisch mit dem „Förderantrag“
Projektförderung
Für besondere kulturelle oder sportliche Projekte, die zeitlich begrenzt sind, kann ein einmaliger Projektzuschuss gewährt werden. Solche Projekte können z.B. überregionale Veranstaltungen, Trainingslager oder Heimattage sein. Über Anträge wird im Einzelfall von der jeweils zuständigen Fachgebietsleitung unter Beachtung der Festlegungen der Hauptsatzung Baden-Baden entschieden.
Bitte Formular „Verwendungsnachweis“ verwenden
Investitionskostenzuschuss
Die Stadt Baden-Baden gewährt Vereinen einen Investitionskostenzuschuss zu Neu-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an Vereins- und Funktionsanlagen:
Vereine, die von keiner anderen Seite einen Zuschuss erhalten, können bei Neu-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen über 3.500 Euro (brutto) eine Förderung beantragen. Es wird im Einzelfall entschieden. Der Zuschuss beträgt 15 % der nachgewiesenen Investitionskosten.
Bitte Formular „Verwendungsnachweis“ verwenden
Hallennutzung
Die Stadt Baden-Baden stellt im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten Vereinen Räumlichkeiten, Sportanlagen, Sport- und Mehrzweckhallen sowie Sportplätze entsprechend der jeweils geltenden Entgeltordnung zu Vereinskonditionen zur Verfügung (s. "Download").
Weitere Fördermöglichkeiten
Bürgerschaftliches Engagement
Organisationen und Initiativen, die vereinsähnliche Strukturen haben und für die die Förder-Voraussetzungen nicht zutreffen, können eine Projektförderung beantragen. Über Anträge wird im Einzelfall von der jeweils zuständigen Fachgebietsleitung unter Beachtung der Festlegungen der Hauptsatzung Baden-Baden entschieden.
Neu gegründete Vereine
Neue Vereine in den ersten beiden Jahren nach der Gründung können eine Projektförderung gemäß beantragen. Über Anträge wird im Einzelfall von der jeweils zuständigen Fachgebietsleitung unter Beachtung der Festlegungen der Hauptsatzung Baden-Baden entschieden.
Förderung nicht vereinsgebundener Sportangebote
Ziele dieser Förderung sind
- vereinsungebundene, niedrigschwellige, quartiersnahe, kostengünstige und in den Alltag gut integrierbare Sport- und Bewegungsangebote im Stadtgebiet,
- die Mobilisierung der Wohnbevölkerung insbesondere in den Bereichen Kinder und Jugend, Senioren, Menschen mit Behinderung,
- eine dauerhafte Implementierung der Bewegungsangebote.
Es können Projekte gefördert werden, die maximal für 2 Jahre angeboten werden. Über Anträge wird im Einzelfall von der zuständigen Fachgebietsleitung in Absprache mit dem Dezernenten entschieden.
Weitere Unterstützung
Vereine erhalten weitere nicht monetäre Unterstützung durch die/den Ehrenamtsbeauftragten, das Kulturbüro, das Fachgebiet Schule und Sport sowie den Sportausschuss der Baden-Badener Sportvereine. Die Unterstützung wird insbesondere durch Beratungen im Einzelfall, Organisation von Netzwerktreffen, Workshops und verlässliche Ansprechstellen in den zuständigen Fachgebieten und beim Sportausschuss der Baden-Badener Sportvereine sichergestellt.