Bebauungsplanung

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Ausschnitt aus einem Bebauungsplan der Stadt Baden-Baden

Während einer so genannten Offenlage liegen der Entwurf des Bebauungsplanes sowie eventuelle Begründung während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Stadt Baden-Baden (ACHTUNG! Neuer Auslegungsort im Rathaus!), Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden, Zugang Gernsbacher Straße 5 / Jesuitenplatz, EBENE 0 (Bürgerbüro) öffentlich aus.

 

Hinweis

Alle wichtigen Unterlagen finden interessierte unter Aktuelles - Veröffentlichungen.

Inhalt, Form und Ziele von Bebauungsplänen

Ein wichtiges Ziel der Stadtentwicklung besteht darin, Bauland für die weitere Entwicklung der Stadt zu sichern und zu erschließen.

Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung eines Teilgebiets in der Gemeinde. Er wird durch seinen Geltungsbereich begrenzt. Die möglichen Inhalte eines Bebauungsplans sind im Baugesetzbuch (§ 9 BauGB) bestimmt.

Demnach können in einem Bebauungsplan insbesondere Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, zu den überbaubaren Grundstücksflächen und der Größe, Breite und Tiefe der Baugrundstücke getroffen werden.

Die Regelungen eines Bebauungsplans sind für die Zulässigkeit von Bauvorhaben für jedermann verbindlich, da er vom Gemeinderat als Satzung beschlossen und somit zum Ortsrecht wird.

Damit bestimmen die verbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Inhalt und Schranken des Grundeigentums. Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, liegt im Ermessen der Gemeinde. Laut Baugesetzbuch (BauGB) sollen Bebauungspläne aufgestellt werden, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist“.

Die Gemeinde ist somit nicht verpflichtet, für das gesamte Stadtgebiet Bebauungspläne zu erstellen. In der Regel werden Bebauungspläne nur für Teilgebiete der Gemeinde erstellt.

Zu jedem Bebauungsplan gehören die zeichnerische Darstellung, die Begründung, die textlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften.