Bodenschutz & Altlasten

Bodenschutz

Die vielfältigen Bodenfunktionen (wie liefern von Nahrungsmitteln und Rohstoffen, speichern und filtern von Wasser) werden durch Belastungen wie Erosionen, Verdichtungen und vor allem Verunreinigungen maßgeblich beeinträchtigt bzw. gestört. Fruchtbare Böden sind daher zu einer begrenzten Ressource geworden.

Um diese zu erhalten, ist es notwendig den Belastungen (sowie dem fortschreitenden Flächenverbrauch) entgegenzuwirken und die Gefahren für die Umwelt abzuwenden. Denn sind Schadstoffbelastungen einmal in den Boden eingedrungen, sind sie kaum – und dann oft nur kostenintensiv - behebbar. Daher ist der Erhalt von Böden als wesentliche Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen eine unverzichtbare Aufgabe im Umweltschutz.


Altlasten

Sowohl alte Gewerbe- und Industriegrundstücke, sogenannte Altstandorte, als auch Altablagerungen, wie ehemalige Deponien, können arbeitsbedingt durch umweltgefährdende Stoffe Gefahren für Böden und die menschliche Gesundheit darstellen.

Die behördliche Zuständigkeit für Altlasten liegt beim Fachgebiet für Umwelt und Arbeitsschutz. Dort kann auch angefragt werden, ob für ein bestimmtes Grundstück ein Altlastenverdacht besteht. Diese werden im Boden- und Altlastenkataster dokumentiert.

Unterlagen

  • formlose schriftliche Anfrage (auch per Fax oder E-Mail möglich)
  • Adresse und Flurstücksnummer des Grundstücks
  • Ihre Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer)
  • Nachweis über eine Einwilligung/Vollmacht des Eigentümers

Kosten

Keine. In Ausnahmefällen können Kosten anfallen.