Flächennutzungsplan

Genehmigungsfassung des Flächennutzungsplans 2015Bild vergrößern

Der wirksame Flächennutzungsplan 2025 vom 12.04.2014 stellt die flächenbezogene Entwicklung des gesamten Stadtkreises Baden-Baden für einen Zeitraum von ca.15 Jahren dar. Als vorbereitender Bauleitplan wurde er von der Stadt in eigener Verantwortung erarbeitet. Er bietet die Grundlage einer geordneten räumlichen Entwicklung in unserer Stadt, in dem er städtebauliche, soziale, ökologische und ökonomische Perspektiven für die kommenden Jahre aufzeigt.

Im Fachgebiet Stadtplanung kann dieser mit Planteil, Begründung und Umweltbericht als Teil der Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung während der üblichen Dienststunden eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden.

Aufgaben und Wirkung

Der Flächennutzungsplan stellt die Art der Bodennutzung (z.B. Flächen für Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft, Verkehr) für den gesamten Stadtkreis dar.
Neben den derzeit bestehenden Nutzungen wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen Zeitraum von rund 15 Jahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches aufgezeigt.

Bei der Aufstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplanes sind die übergeordneten Ziele der Raumordnung sowie der Landes- und Regionalplanung zu beachten. Die Darstellungen im Flächennutzungsplan sind nicht grundstücksgenau und entfalten im Gegensatz zu den Festsetzungen eines Bebauungsplanes keine rechtlichen Bindungen für die Öffentlichkeit.

Der Flächennutzungsplan besteht aus einem Planteil und einer Begründung mit Umweltbericht.

Der Entwurf zur Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Bereich des parallel im Änderungsverfahren befindlichen Bebauungsplanes "Am Iffzer Weg – 1. Änderung und Erweiterung" einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten Untersuchungen und Gutachten sowie weitere Vorschriften (zum Beispiel DIN-Normen oder Merkblätter) liegen

in der Zeit vom 08.11.2021 bis einschließlich 10.12.2021

im Rathaus der Stadt Baden-Baden (ACHTUNG! Neuer Auslegungsort im Rathaus!), Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden, Zugang Gernsbacher Straße 5 / Jesuitenplatz, EBENE 0 (Bürgerbüro) sowie in der Ortsverwaltung Sandweier, Iffezheimer Straße 5, 76532 Baden-Baden, öffentlich aus. Außerdem sind die Entwürfe auf der Internetseite www.baden-baden.de/bebauungsplaene einsehbar.

Am Auslegungsort im Rathaus der Stadt Baden-Baden besteht eine freie Zugänglichkeit während der üblichen Dienststunden zu allen Entwurfsunterlagen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass der Zutritt zu den Aushängen lediglich zwei Personen parallel gestattet werden kann. Das Tragen eines Mundschutzes sowie die Einhaltung der Abstandsregeln (mindestens 2,00 m) sind erforderlich. Nach vorheriger Kontaktaufnahme mit dem Fachgebiet Stadtplanung unter der Telefonnummer 07221/93 2551 sowie per Mail unter stadtplanung@baden-baden.de kann, wenn erwünscht, ein Termin zur Erläuterung der Unterlagen vereinbart werden.