Wochenmärkte in Baden-Baden
Die Wochenmärkte in Baden-Baden haben viel zu bieten und sind an drei Standorten im Stadtgebiet verteilt: Augustaplatz, Klosterplatz Lichtental und Bernhardusplatz.
Verkaufszeiten
Markttage, die auf einen Feiertag fallen oder aus anderen Gründen nicht stattfinden können, werden auf den vor dem Feiertag liegenden Werktag vorverlegt, an einen anderen Standort verlegt oder fallen aus. Der Montagsmarkt am Augustaplatz fällt grundsätzlich aus, wenn ein gesetzlicher Feiertag auf einen Montag fällt.
Bitte informieren Sie sich in der Tageszeitung "Badische Neueste Nachrichten“ oder auf der Webseite der Stadt Baden-Baden unter den Pressemeldungen über mögliche Ausfälle.
Angebote
Auf den Wochenmärkten können folgende Gegenstände und Waren angeboten werden:
- Lebensmittel
- Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei
- Rohe Naturerzeugnisse
- Waren der Korb- und Seifenmacher, Besen- und Bürstenmacher, der Töpfer und Seiler, soweit sie hauswirtschaftlichem Gebrauch dienen und aus eigener Produktion stammen
- Artikel aus Keramik, Ton, Gips (außer Porzellan), Kerzen, soweit sie hauswirtschaftlichem Gebrauch dienen und aus eigener Produktion stammen
- Alkoholfreie Getränke und Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle
Zulassung zum Wochenmarkt
Für die Teilnahme am Markt ist eine schriftliche Zulassung erforderlich. Waren dürfen nur von einem zugewiesenen Standplatz aus angeboten und verkauft werden.
Die Zulassung kann schriftlich für einen bestimmten Zeitraum und unter Angabe des Warensortiments bei der Abteilung Öffentliche Ordnung beantragt werden.
Für die Benutzung der Wochenmärkte werden Gebühren nach der Gebührensatzung für Wochenmärkte erhoben. Weitere Informationen finden Sie in der Wochenmarktsatzung und der Satzung über die Gebühren für den Wochenmarkt.
