Bebauungsplan "Kindergarten Mühlstraße"

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Stadt Baden-Baden Bebauungsplan Kindergarten Mühlstraße

Ziele und Zweck der Planung

Ziele und Zwecke der Planung:

Der bestehende Waldorfkindergarten in der Mühlstraße im Ortsteil Sandweier soll erweitert werden. Für die Zeit der Umbaumaßnahmen muss ein Interimsstandort gefunden werden, um die durchgehende Kindertagesbetreuung gewährleisten zu können. Deshalb ist die Errichtung einer temporären 2-gruppigen Kindertagesstätte für 33 Kinder in Modulbauweise auf der Fläche des ehemaligen Leichtathletikplatzes im Bereich des Sportgeländes Sandweier geplant. Der Interimsstandort liegt im Außenbereich (gem. § 35 BauGB) sowie in sensibler Lage innerhalb des Regionalen Grünzugs. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung ist die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans „Kindergarten Mühlstraße“ im Regelverfahren nach § 2 BauGB erforderlich und eine Umweltprüfung durchzuführen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich seiner Begründung und der örtlichen Bauvorschriften sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden vom

04. September bis zum 09. Oktober 2023

im Internet unter www.baden-baden.de/bebauungsplaene veröffentlicht.

Zudem werden der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im oben genannten Zeitraum beim Rathaus der Stadt Baden-Baden sowie bei der Ortsverwaltung Sandweier durch eine öffentliche Auslegung während der Öffnungszeiten zur Verfügung gestellt.

Auslegungsort im Rathaus der Stadt Baden-Baden,

Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden,

Zugang Gernsbacher Straße 5/Jesuitenplatz,
EBENE 0 (Gang parallel Bürgerbüro)

sowie

Auslegungsort bei der Ortsverwaltung Sandweier,

Iffezheimer Straße 5, 76532 Baden-Baden, Zimmer 2

Es besteht eine freie Zugänglichkeit zu allen Entwurfsunterlagen. Nach vorheriger Kontaktaufnahme mit dem Fachgebiet Stadtplanung unter der Telefonnummer 07221/93 2551 sowie per Mail unter stadtplanung@baden-baden.de kann, wenn erwünscht, ein Termin zur Erläuterung der Unterlagen vereinbart werden.

Informationen und Bestandteile der Unterlagen

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:

  1. Umweltbericht des Büros arguplan vom Juni 2023 mit Erhebung der Bestandssituation und den westlichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Landschaft, Menschen, Kultur und Sachgüter, Fläche sowie Wechselwirkungen zwischen den jeweiligen Schutzgütern und Angaben zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen.

  1. die verkehrs- und schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren „Kindergarten Mühlstraße“ vom Büro Koehler & Leutwein, Karlsruhe, 06. Juni 2023 mit redaktioneller Anpassung vom 26.06.2023. Die gutachterliche Stellungnahme beinhaltet Angaben zur bestehenden Verkehrssituation, Auskunft über die verkehrlichen Auswirkungen des Bauvorhabens und Bewertung der Verkehrserschließung sowie ebenso Angaben zu den auf das Plangebiet einwirkenden Lärms durch Verkehr, Gewerbe oder Sportanlagen sowie Lärmbelastung des Bauvorhabens auf das Umfeld.

  1. die Luftbildauswertung zur Überprüfung des Verdachts auf Kampfmittelbelastung von Baugrundflächen inklusive Recherche zu Kampf- und Kriegsdaten zur Luftbildauswahl von UXO PRO Consult vom 22.06.2023.

  1. die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:

    1. Stellungnahme Netze BW GmbH zu elektrischen und magnetischen Feldern der Freileitung 1450 mit einer Nennspannung von 110 Kilo-Volt vom 12.04.2023,
    2. Stellungnahme der Stadtwerke Baden-Baden vom 19.01.2023 mit Angaben zu Versorgung, Entsorgung und Abfallwirtschaft,
    3. Stellungnahme Fachgebiet Umwelt und Arbeitsschutz – Umweltrecht- vom 02.02.2023 mit Angaben zu Wasserrecht/Landwirtschaft, Arbeitsschutz, Wasserwirtschaft, Bodenschutz und Klima sowie Naturschutz,
    4. Stellungnahme vom Fachgebiet Straßenverkehr vom 10.02.2023 mit Hinweis zur Stellplatzsituation.

Abgabe der Stellungnahme

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an stadtplanung@baden-baden.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere kann dies schriftlich auf postalischem Weg oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Baden-Baden, Fachbereich Planen und Bauen, Fachgebiet Stadtplanung erfolgen.

Rechtliche Hinweise

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und in der Regel die dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Laut den Vorgaben der Datenschutzverordnung Art. 6 I a), e), f) werden zur Bearbeitung der vorgebrachten Anregungen personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern wie Vor- und Familienname sowie Kontaktdaten (Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse) gespeichert und in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats, der Ausschüsse und der Ortschaftsratssitzungen anonymisiert aufgeführt werden.

Grundsätzlich wird auf die Datenschutzerklärung der Stadt Baden-Baden (www.baden-baden.de/buergerservice/datenschutz) verwiesen.

Nicht fristgerechte Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.

Wir verweisen darauf, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Baden-Baden, den 26.08.2023                          Dietmar Späth

                                                                     Oberbürgermeister