Versicherungsschutz für bürgerschaftliches Engagement

Symbol eines Schildes. Orangener Kreis im HintergrundBild vergrößern

Verletzungen und Unfälle lassen sich auch bei ehrenamtlichen Tätigkeiten leider nicht gänzlich vermeiden. Doch was passiert, wenn Ehrenamtlichen z.B. einen Unfall erleiden oder Sie jemand anderem Schaden zufügen? Welche Versicherungen bestehen für Vereine, Verbände oder Stiftungen?

Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen kleinen Überblick über den gesetzlichen Versicherungsschutz von Ehrenamtlichen und mögliche Versicherungen für Vereine verschaffen.

Gesetzliche Unfall- und Haftpflichtversicherung

Zur Verbesserung des Versicherungsschutzes für ehrenamtlich Engagierte hat das Land Baden-Württemberg seit 2006 Sammelverträge zur Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Dieser gesetzliche Versicherungsschutz betrifft vor allem die freiwillig Tätigen, für die während ihres Engagements – z.B. in der Nachbarschaftshilfe oder in kleinen, rechtlich unselbstständigen Initiativen oder Projekten - kein oder kein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Diese sind somit automatisch unfall- und haftpflichtversichert.

Weitere Informationen zum Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz des Landes sowie die versicherten Personen finden Sie in der rechten Spalte.

Hinweis

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz umfasst nicht alle ehrenamtlich Aktiven. Er gilt z.B. nicht für gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger/innen, die ein durch Satzung vorgesehenes Amt wahrnehmen. Für diese Personen besteht die Möglichkeit, sich bei ihren ehrenamtlichen Tätigkeiten freiwillig gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) zu versichern. Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie im VBG Infoflyer für gemeinnützige Organisationen oder auf der Internetseite der VBG.

Viele Dachorganisationen haben ausgewählte Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen abgeschlossen, um den wichtigsten Versicherungsbedarf für ihre Mitgliedsorganisationen und Mitglieder abzudecken. Bevor Sie für Ihren Verein Versicherungen abschließen, sollten Sie sich vorab mit Ihrem Dachverband in Verbindung setzen, welche Versicherungen bereits bestehen und welche Zusatzversicherungen noch hilfreich wären.

Vereine, die in keinem Dachverband angeschlossen sind, müssen für den Versicherungsschutz Ihres Vereines selbst sorgen.

Im Nachfolgenden finden Sie eine Übersicht über Versicherungen, die ein Verein zum Schutz seiner Mitglieder abschließen kann bzw. sollte (bei den genannten Versicherungen handelt es sich nur um ausgewählte Versicherungen. Den Individualbedarf muss jeder Verein für sich selbst feststellen und absichern).

Vereins-Haftpflichtversicherung

Die Vereins-Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen und notwendig, um den Verein und seine Mitglieder vor Schadensersatzansprüchen von Dritten zu schützen (Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden).

Vermögensschaden- und Director´s and Officer´s (D&O)-Haftpflichtversicherung

Die Vermögensschadenhaftpflicht-versicherung schützt das Vermögen des Vereins. Vermögensschäden sind finanzielle Schäden, die weder Sach- noch Personenschäden sind. Die D&O-Deckung hingegen ist der zusätzliche, persönliche Schutz für Vorstand, Geschäftsführer und andere Funktionsträger. Der Verein sollte sowohl eine Vermögensschadenhaftpflicht als auch eine D&O haben, weil sich die beiden Versicherungen gegenseitig ergänzen. Die eine Versicherung kann die andere nicht ersetzen.

Rechtsschutzversicherung

Bei Rechtsstreitigkeiten übernimmt die Rechtsschutzversicherung die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten. Da diese Kosten schnell ansteigen können ist es wichtig, dass der Verein sich gegen das Risiko, von einem Dritten verklagt zu werden, absichert.

Weitere mögliche Versicherungen

  • Veranstalter-Haftpflichtversicherung
  • Kraftfahrzeug-Versicherung
  • Gebäude- und Inhaltsversicherung
  • Gruppenunfallversicherung
  • Elektronikversicherungen
  • etc.