Zivilstandsregister

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Deckblatt des Geburts-Hauptregisters 1876

1870 wurden im Großherzogtum Baden erstmals Standesämter eingerichtet und ihnen die Registrierung und Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Todesfällen übertragen. Zuvor hatten diese Aufgaben die Pfarrämter erledigt.

Seit 2009 werden die historischen Zivil- bzw. Personenstandsregister nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von den Standesämtern an die jeweils zuständigen Archive abgegeben, und zwar die Geburtsregister nach 110 Jahren, die Heiratsregister nach 80 Jahren und die Sterberegister nach 30 Jahren.

Die im Stadtarchiv Baden-Baden verwahrten Register von Baden-Baden und seinen Ortsteilen werden an dieser Stelle sukzessive veröffentlicht, soweit nicht schutzwürdige Belange Dritter zu berücksichtigen sind. Die hier noch nicht veröffentlichten Bände können zu den üblichen Öffnungszeiten im Stadtarchiv eingesehen werden, oder es können gebührenpflichtig Reproduktionen einzelner Einträge angefordert werden (siehe Antragsformular in der rechten Spalte).

Für Recherchen in Tauf-, Heirats- und Sterberegistern vor 1870 wenden Sie sich an das jeweils zuständige Kirchenarchiv oder an das Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv, wo die Zweitschriften verwahrt werden und ebenfalls online zugänglich sind (https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/olf/startbild.php?bestand=12390).

Baden-Baden