Das UNESCO-Welterbe

Ruinenstadt Machu Picchu in den Anden (Peru)
Icelight - Ruinenstadt Machu Picchu (Peru)
Die Pyramiden von Gizeh (Ägypten)
© Ricardo Liberato - Pyramiden von Gizeh (Ägypten)
Taj Mahal in Agra (Indien)
© Dhirad - Taj Mahal in Agra (Indien)
Kurhaus bei Dämmerung
© Torben Beeg - Kurhaus Baden-Baden

Die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) ist eine von 17 unabhängigen Spezialorganisation der Vereinten Nation (UN). Sie wurde am 16. November 1945 gegründet. Ihr Ziel ist die Schaffung von Frieden durch internationale Kooperation in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die UNESCO fördert zudem den internationalen Frieden und Respekt für Menschenrechte. Ihre Mission ist zum weltweiten Frieden, der Verminderung von Armut, einer nachhaltigen Entwicklung und interkulturellem Dialog beizutragen. Die UNESCO zählt 195 Mitgliedsstaaten und elf Assoziierte Mitglieder.

1972 verabschiedete die UNESCO in Paris die sogenannte Welterbekonvention. Dieses Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt erkennen mittlerweile 194 Staaten auf der ganzen Welt an. Ziel der Konvention ist es, jene Kultur- und Naturstätten zu schützen und zu bewahren, die von „außergewöhnlichem universellem Wert“ (OUV = outstanding universal value) sind, um sie an zukünftige Generationen weitergeben zu können.

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Die UNESCO Welterbeliste

Die von der UNESCO geführte Welterbeliste zählt 1154 Denkmäler in 167 Ländern (Stand Juli 2021). In Deutschland sind derzeit 51 Welterbestätten gelistet. Davon befinden sich sieben in Baden-Württemberg.

Die Welterbe-Statistik veranschaulicht darüber hinaus in welchen Regionen, Ländern und in welchen Jahren Welterbestätten in die Liste eingetragen worden sind.

Welterbestätten in Baden-Württemberg

Deutschlandweit sind aktuell 51 Welterbestätten in die UNESCO-Welterbeliste eingetragen; sieben davon liegen in Baden-Württemberg:

In Deutschland sind die Länder für die Umsetzung der UNESCO-Welterbekonvention zuständig. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW) koordiniert als oberste Denkmalschutzbehörde des Landes die UNESCO-Welterbeantragsverfahren, betreut diese gemeinsam mit dem Landesamt für Denkmalpflege (LAD) im Regierungspräsidium Stuttgart und fungiert im Land, gegenüber dem Bund und internationalen Partnern als für die Welterbestätten zuständiger Ansprechpartner. Die Antragsteile für die Kurstadt Baden-Baden wurden in enger Zusammenarbeit zwischen der Stadt Baden-Baden, dem LAD und dem MLW ausgearbeitet.

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Wie verläuft ein Welterbe-Nominierungsverfahren?

Um in die Welterbeliste aufgenommen zu werden, müssen die Stätten von herausragendem universellem Wert (OUV = outstanding universal value) sein und mindestens eines der zehn Auswahlkriterien der UNESCO erfüllen.

Ein Welterbeantrag kann nur von einem Vertragsstaat selbst eingereicht werden. Während der deutschen Kultusministerkonferenz (KMK) werden zunächst Kultur- oder Naturstätten von den Bundesländern für die nationale Vorschlagsliste, die sogenannte „Tentativliste“ vorgeschlagen und zu einer gemeinsamen deutschen Vorschlagsliste zusammengestellt, die als Grundlage für kommende Anmeldungen zum UNESCO-Welterbe dient.

Daraufhin wird ein Nominierungsantrag nach den Vorgaben der UNESCO (Operational Guidelines) erstellt, der die Begründung für den „außergewöhnlichen universellen Wert“, die Geschichte, den Erhaltungszustand sowie das Management der Stätte beinhaltet.

Der Nominierungsantrag wird jeweils zum 31. Januar dem UNESCO-Welterbezentrum in Paris übergeben. Das Welterbezentrum prüft die eingegangenen Anträge auf formale Vollständigkeit.

Das UNESCO-Welterbezentrum wird bei der Auswertung der Anträge durch Beraterorganisationen unterstützt. Anträge für Kulturerbestätten werden vom Internationalen Rat für Denkmalpflege (ICOMOS, International Council on Monuments and Sites) bewertet. Anträge für Naturerbestätten werden von der Internationalen Union zur Erhaltung der Natur (IUCN, International Union for Conservation of Nature and Natural Resources) bewertet.

Die Evaluierung der Anträge dauert etwa ein Jahr. Dazu wird zum einen der Antrag von Experten inhaltlich bewertet, zum anderen die Stätten vor Ort begutachtet im Hinblick auf den Erhaltungszustand, der Wirksamkeit der bestehenden Schutzmechanismen sowie des Managements und der Vermittlungsarbeit. Auf Grundlage der Empfehlungen von ICOMOS und IUCN entscheidet das Welterbekomitee in seinen jährlichen Sitzungen (Juni-Juli) über die Aufnahme in die Welterbeliste.

Antragsverfahren "Die Bedeutenden Kurstädte Europas" / "The Great Spa Towns of Europe"

Eine Leinwand mit der Aufschrift "Wir sind Welterbe"!Bild vergrößern
Stadtverwaltung Baden-Baden Am 24. Juli 2021 wurde Baden-Baden als Teil der Great Spa Towns of Europe ins Welterbe aufgenommen

Der Antrag der Bedeutenden Kurstädte Europas (The Great Spa Towns of Europe) wurde am 27. Februar 2019 beim UNESCO-Welterbezentrum in Paris eingereicht. Die Prüfung auf Vollständigkeit erfolgte im Februar 2019. Anschließend leitete das Welterbezentrum eine Kopie des Antrags an ICOMOS zur Technischen Prüfung. Die Evaluierung der Great Spa Towns of Europe erfolgte von Frühjahr 2019 bis Frühjahr 2020. Die Sitzung des Welterbekomitees 2020 war vom 29. Juni bis 10. Juli 2020 im chinesischen Fouzhou geplant. Dieser Termin wurde wegen der Corona-Pandemie abgesagt. Am 24. Juli 2021 wurden die Great Spa Towns of Europe im Rahmen der 44. Erweiterten Sitzung des Weltererbekommittees - die pandemiebedingt online stattfand - in die Liste des UNESCO-Welterbes aufgenommen.

Verpflichtungen einer Welterbestätte

TrinkhalleBild vergrößern
Trinkhalle Wandelhalle

Die Einschreibung einer Kultur- oder Naturerbestätte in die Welterbeliste der UNESCO ist der Auftakt für die Aufnahme und Verstärkung von Bemühungen um Denkmal- und Naturschutz, nachhaltige Entwicklung, Vermittlung und interkulturelle Verständigung. Die Staaten verpflichten sich die Stätten zu schützen, zu pflegen und nachhaltige Entwicklungs- und Tourismuskonzepte umzusetzen.

Die Vermittlung des Welterbes an die Öffentlichkeit und das Management der Stätten im Sinne nachhaltiger Entwicklung sind wichtige Punkte, die gewährleistet werden müssen.

Die nationalen Rechtsgrundlagen und Schutzinstrumente wie das Denkmalrecht sowie Bau- und Planungsrecht stehen hierbei zur Verfügung. Die Welterbestätten werden regelmäßig intern und von internationalen Fachgremien überprüft.

Die Welterbekonvention der UNESCO - Artikelserie, Nr. 2

Doppelhaus von Le Corbusier in der Weißenhofsiedlung in Stuttgart Bild vergrößern
Thomas Wolf © FLC/ADAGP Das Doppelhaus von Le Corbusier in der Weißenhofsiedlung in Stuttgart ist ein Bestandteil der transnationalen, seriellen UNESCO-Welterbestätte „Das Architektonische Werk von Le Corbusier“ (2016).

Schutz, Pflege, Erforschung und Vermittlung des außergewöhnlichen universellen Erbes der Menschheit

Dr. Denise Beilharz (Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg) und Smriti Pant (Stadt Baden-Baden) widmen sich in diesem Beitrag der UNESCO-Welterbekonvention.

Wie alles begann

Eine Initialzündung für die Entfaltung des Welterbegedankens war ein gewaltiges Infrastrukturprojekt weit entfernt von Baden-Württemberg: der Bau des ägyptischen Assuan-Staudamms in den 1960er Jahren. Das Bauwerk, das das Wasser des Nils aufstauen sollte, drohte zahlreiche wertvolle historische Kulturdenkmale des Landes in den Fluten des Nasser-Stausees versinken zu lassen.

Vor diesem Hintergrund entwickelte sich eine internationale Solidaritätsbewegung zur Rettung des bedrohten kulturellen Erbes. Unter Federführung der UNESCO, der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur, bewirkte die Solidarität die Versetzung einiger der bedeutendsten Monumente aus der über 5.000 Quadratkilometer umfassenden Wasserfläche des entstehenden Stausees. Zu den geretteten Bauwerken gehören die berühmten Tempel von Abu Simbel, die im 13. Jahrhundert vor Christus unter Pharao Ramses II. errichtet worden waren. Ihre Versetzung ist bis heute eine ingenieurtechnische Meisterleistung.

Die Welterbekonvention – ein Erfolgsmodell

Das Assuan-Projekt hat der Weltöffentlichkeit eindrücklich vor Augen geführt, dass das herausragende Kultur- und Naturerbe der Menschheit im internationalen Zusammenwirken wesentlich besser geschützt werden kann. Im Jahr 1972 hat die Generalkonferenz der UNESCO das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt – die Welterbekonvention – verabschiedet. Mit knapp 200 Staaten, die dem Abkommen inzwischen beigetreten sind, gehört sie zu den erfolgreichsten völkerrechtlichen Verträgen überhaupt.

Das Abkommen verpflichtet die Vertragsstaaten, die Welterbestätten in Bestand und Wertigkeit zu erfassen, zu schützen, zu erhalten, an die kommenden Generationen weiterzugeben und der Öffentlichkeit zu vermitteln. Die Bundesrepublik Deutschland hat das Abkommen schon im Jahr 1976 ratifiziert.

Die Welterbeliste und das außergewöhnliche universelle Erbe der Menschheit

Das bedeutendste und in der Öffentlichkeit bekannteste Instrument des Abkommens ist die UNESCO-Welterbeliste, in der inzwischen mehr als 1.100 einzigartige Kultur- und Naturerbestätten verzeichnet sind. Deutschlandweit sind aktuell 51 Welterbestätten in die UNESCO-Liste eingetragen; sieben davon liegen in Baden-Württemberg. Die Stätten repräsentieren eine große Bandbreite an Zeugnissen menschlicher Schaffenskraft und einzigartiger Naturlandschaften. Wem sind die ägyptischen Pyramiden von Gizeh, die chinesische Mauer oder der Yellowstone Nationalpark in den USA kein Begriff? Auch prächtige gemischte Kultur- und Naturerbestätten, wie das historische Heiligtum Machu Picchu in Peru gehören zu dieser repräsentativen Liste.

Alle Welterbestätten verbindet ihr außergewöhnlicher universeller Wert, ihre Integrität (Vollständigkeit) und Authentizität (historische Echtheit). Insgesamt zehn Kriterien stehen als Basis für die Festlegung des außergewöhnlichen universellen Wertes einer Stätte zur Auswahl in der Liste. Die Kriterien (i) bis (vi) beziehen sich auf Kulturerbestätten, und die Kriterien (vii) bis (x) auf Naturerbestätten. So sind die Great Spa Towns of Europe unter Kriterien (ii), (iii), (iv) und (vi) zur Aufnahme als Weltkulturerbe vorgeschlagen. Die Krieterien (ii) und (iii) wurden akzeptiert. 

Eine Idee – viele Kategorien von Stätten

Eine Welterbestätte kann ein transnationales Gut sein, etwa der Muskauer Park, der sich auf dem Territorium von Deutschland und Polen erstreckt. Des Weiteren können zwei oder mehr Kultur- bzw. Naturerbestätten, die die gleichen Auswahlkriterien erfüllen, als eine serielle Welterbestätte nominiert werden. Die Bestandteile einer seriellen Welterbestätte können sich sowohl innerhalb eines Vertragsstaates befinden, als auch in mehreren Vertragsstaaten und müssen räumlich nicht unmittelbar nebeneinanderliegen. Zu dieser Kategorie gehören z.B. auch die „Höhlen und Eiszeitkunst der Schwäbischen Alb“, die „Prähistorischen Pfahlbauten um die Alpen“ und das „Architektonische Werk von Le Corbusier“, die alle zumindest in Teilen in Baden-Württemberg liegen. Die beiden letzteren – wie auch die Great Spa Towns of Europe – sind wegen ihres grenzübergreifenden Charakters sogenannte transnationale, serielle Welterbestätten.

Voraussetzung für die Einschreibung einer Stätte in die Welterbeliste ist auch ein funktionierendes Managementsystem, das für Schutz, Pflege, Nachhaltigkeit und Vermittlung der Welterbestätte sorgt. Die transnationale, serielle Stätte der Great Spa Towns of Europe muss das Managementsystem insbesondere auch die internationalen Koordinierungsmechanismen darlegen. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass der außergewöhnliche universelle Wert der Stätte auf Dauer erhalten bleibt.

Die Vorbereitung des Antrags und die Zuständigkeiten

Der Antrag zur Nominierung einer Welterbestätte kann nur vom Vertragsstaat selbst – oder im Fall einer transnationalen, seriellen Nominierung vom federführenden Vertragsstaat mit Zustimmung aller beteiligten Vertragsstaaten – eingereicht werden. Für den Welterbeantrag der Great Spa Towns of Europe lag die Federführung bei der Tschechischen Republik.

Aufgrund der Kulturhoheit der Länder sind in Deutschland die Länder für die Umsetzung der Welterbekonvention zuständig. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg koordiniert als oberste Denkmalschutzbehörde des Landes die baden-württembergischen Antragsverfahren, betreut diese gemeinsam mit dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart und fungiert im Land, gegenüber dem Bund und internationalen Partnern als für die Welterbestätten zuständiger Ansprechpartner.

Vor diesem Hintergrund wurden die Antragsteile für die Kurstadt Baden-Baden als einer der elf am Antragsverfahren beteiligten europäischen Städte in enger Zusammenarbeit zwischen der Stadt Baden-Baden, dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart und dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg ausgearbeitet. Der Gesamtantrag wurde von der Tschechischen Republik in Abstimmung mit allen beteiligten Vertragsstaaten im Januar 2019 bei der UNESCO eingereicht.