Stadtgrün und Klimavielfalt
Alle Formen des städtischen Grüns, von Parkanlagen über Kleingärten, Friedhöfen, Straßengrün oder Fassaden- und Dachbegrünung, bis hin zu Privatgärten oder landwirtschaftlichen Flächen werden als „städtisches Grün“ bezeichnet und haben zahlreiche positive Auswirkungen auf das lokale Klima.
Gleichzeitig wird die grüne Infrastruktur auch selbst vom Stadtklima und dem Klimawandel beeinflusst, etwa durch Trocken- und Hitzestress, verlängerter Vegetationsperiode und damit auch erhöhtem Spätfrostrisiko. Dadurch entstehen zunehmend Schäden durch Trockenstress, Pilzkrankheiten und Schädlinge.
Wärmebelastung im Freien tritt insbesondere tagsüber in den Mittags- und Nachmittagsstunden von Mai bis Oktober auf. Um die Wärme- und Hitzebelastung zu verringern, können die Bewohnerinnen und Bewohner tagsüber beschattete und begrünte Plätze aufsuchen. Auf Grünflächen mit einer Größe größer als 0,5 Hektar kann sich an heißen Sommertagen ein eigenes Kleinklima ausbilden. Ihr Erholungswert und ihre Aufenthaltsqualität können einen Beitrag zur Entlastung an heißen Sommertagen bewirken.
Grünflächen sowie Naherholungsgebiete müssen für die Menschen gut erreichbar sein. Dies hängt von der Distanz zum Wohnort sowie dazwischen liegenden Barrieren ab. Eine Entfernung vom Siedlungsbereich zu diesen Flächen von weniger als 250 m (das entspricht bis 5 min Fußweg) wird als „sehr gute Klimavielfalt“ und von weniger als 500 m (bis 10 min Fußweg) als „Klimavielfalt vorhanden“ gewertet. Die Ergebnisse liefern ein gutes Bild über die Versorgung mit Grünflächen auf gesamtstädtischer Ebene.
Neben den Grün- und Parkanlagen bilden auch unsere umliegenden Wälder und Streuobstwiesen auf dem Stadtgebiet mit ihren Spazierwegen und Sitzmöglichkeiten Naherholungsgebiete für die Bürger. Besonders die Streuobstwiesen nördlich der Innenstadt, Lichtental und Oberbeuren am Fuße des Merkurs und Kleinen Staufenbergs sind beliebte Ausflugsziele.
94 % der Einwohner der Stadt Baden-Baden können innerhalb 500 m Luftlinie, 68% der Einwohner innerhalb 250 m Luftlinie öffentlich zugängliche Parkanlagen und Waldgebiete aufsuchen.