Kommunale Wärmeplanung

Blick von Westen über Baden-Baden
© Willi Walter

Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg verpflichtet Städte ab einer bestimmen Größe zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung bis Ende 2023. Die kommunale Wärmeplanung als vorausschauendes Planungsinstrument soll die betreffenden Kommunen in die Lage versetzen, Mittel und Wege aufzuzeigen, wie eine klimagerechte Wärmeplanung bis zum Zieljahr 2040 erreicht werden kann.

Vorgehensweise und Inhalt einer kommunalen Wärmeplanung sind im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz von Baden-Württemberg festgelegt. Die kommunale Wärmeplanung weist grundlegend vier zentrale Arbeitsphasen auf:

  • Bestandsanalyse
  • Potenzialanalyse
  • Zielfoto
  • Handlungsstrategie/Maßnahmenkatalog

Insbesondere der Maßnahmenkatalog verpflichtet die Kommunen, innerhalb der nächsten fünf Jahre fünf ganz konkrete Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes anzustoßen.

Bei der Festlegung dieser Maßnahmen hat sich die Stadt Baden-Baden auf das öffentliche Stromnetz, die Nahwärme, Freiflächen-Photovoltaik und die Geothermie fokussiert. Dabei werden vor allem grundsätzliche Fragen geklärt, um anschließend qualifiziert ganz konkrete klimagerechte Maßnahmen umsetzen zu können.

Relevante Interessensgruppen wurden in das Planverfahren bereits frühzeitig miteinbezogen. In einer öffentlichen Bekanntmachung wurden die Bürger bereits frühzeitig informiert, dass die Stadt Baden-Baden die EGS-plan Ingenieurgesellschaft aus Stuttgart mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt hat.
Der Stadt Baden-Baden ist es wichtig, die Bürger über den Stand der kommunalen Wärmeplanung zu informieren und Gelegenheit zu geben, Anregungen in Planung einfließen zu lassen. Dies gilt insbesondere auch für die künftige Fortschreibung der Planung.

Der Gemeinderat wird am 24.7.2023 über den kommunalen Wärmeplan entscheiden.

Ihre Anregungen nehmen wir gerne entgegen unter: