Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können.

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die zuständige Stelle, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden und damit sondereigentumgsfähig sind.

Sie benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie vorhaben,

  • eine Wohnung oder mehrere Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln zu verkaufen oder
  • eine Wohnung Ihres Mehrfamilienhauses auf Ihr Kind zu übertragen.

Verfahrensablauf

Lassen Sie einen Aufteilungsplan von einem Architekten anfertigen.

Legen Sie den Plan der zuständigen Stelle vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan und Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitt, Ansichten) mindestens 3-fach, aus denen sich die einzelnen Wohneinheiten und deren Abgeschlossenheit deutlich ergibt
  • Der Antrag kann formlos gestellt werden.

Hinweis

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung erhalten Sie im Fachgebiet Bauordnung. Bitte planen Sie dies rechtzeitig vor dem Notartermin ein, da die Überprüfung der Pläne in Ihrem eigenen Interesse erfolgt.

Kosten

Die Kosten können Sie dem Gebührenverzeichnis für die öffentlichen Leistungen als untere Baurechtsbehörde unter Punkt 9 Abgeschlossenheitsbescheinigung (Wohneigentumsgesetz - WEG) entnehmen.

Gebührenverzeichnis untere Baurechtsbehörde