Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)

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Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person.

Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen.
Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.

Verfahrensablauf

Die einfache Auskunft aus dem Melderegister müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie benötigen dafür kein Formular. Sie können den Antrag mit der Post oder per E-Mail übermitteln.

Hinweis: Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über Privatpersonen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

Es kann sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall, ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt.

Hinweis: Die Daten dürfen nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels genutzt werden.

Erweiterte Melderegisterauskunft

Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses können über die oben genannten Auskünfte hinaus über Einzelpersonen erweiterte Melderegisterauskünfte erteilt werden.

Das berechtigte Interesse muss für jede einzelne gewünschte Auskunft glaubhaft gemacht werden. Auskünfte können mit Auflagen versehen werden. Auskünfte können erteilt werden über

  • Tag und Ort der Geburt
  • Früherer Name
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe verheiratet oder ledig
  • Staatsangehörigkeit
  • Frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • Gesetzliche Vertreterin oder Vertreter
  • Sterbetag und Ort

Archivauskünfte

Auf schriftlichen Antrag können Auskünfte über ehemalige (historische) Einwohnende der Stadt Baden-Baden erteilt werden. Die Höhe der Auskunftsgebühr ist abhängig vom Verwaltungsaufwand.

Fristen

keine

Kosten

  • Für Selbstauskünfte: keine
  • Einfache Melderegisterauskunft: 10 EUR (8,09 EUR bei Online-Auskunft)
  • Erweiterte Melderegisterauskunft, Preis pro Auskunft: 15 EUR
  • Mindestgebühr bei Archivauskünften: 20 EUR

Über die Auskunftsgebühr erhalten Sie einen Gebührenbescheid.