Innerhalb des Stadtkreises Baden-Baden unterliegen Bäume außerhalb des Waldes in der Regel den Schutzbestimmungen der Baumschutzsatzung.
Veränderungen am Baumbestand (z.B. Fällung, Kronenrückschnitt etc.) sind nur zulässig, wenn es einen wichtigen Grund dafür gibt und die Maßnahme sechs Wochen zuvor dem Fachgebiet Umwelt und Arbeitsschutz schriftlich angezeigt wird.
Gemäß Bundesnaturschutzgesetz ist es grundsätzlich verboten zwischen 1. März und 30. September folgende Pflanzen zu beschneiden, zu entfernen oder auf den Stock zu setzen:
- Bäume, die außerhalb des Waldes, außerhalb von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Flächen stehen
- Hecken
- lebende Zäune
- Röhrichte
- Gebüsche oder andere Gehölze