Fischereirecht
Wer in Baden-Württemberg angeln möchte, muss einen gültigen Fischereischein besitzen und diesen beim Fischen dabei haben. Die Gültigkeit des Fischereischeins liegt in der Regel vor, wenn für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt wurde.
Der Fischereischein wird normalerweise auf Lebenszeit ausgestellt. Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeines in Baden-Württemberg ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Pflichtvorbereitungslehrgang und die bestandene Sachkundeprüfung (Fischerprüfung).
Jugendliche ohne Fischerprüfung erhalten einen Jugendfischereischein.
Grundsätzlich haben die Bundesländer die erteilten Fischereischeine der jeweiligen Länder gegenseitig anerkannt. Bei einem Zuzug gelten die Fischereischeine jedoch immer nur bis zum Ablauf des nachfolgenden Kalenderjahres. Dann muss am Wohnort ein neuer Schein beantragt werden.
Neben dem Fischereischein ist zusätzlich noch eine Erlaubnis des Eigentümers des jeweiligen Fischereirechts, in dessen Gewässer Sie fischen möchten, erforderlich.
Die Fischereischeine werden vom FG Öffentliche Ordnung – Polizeibehörde ausgestellt. Die Anträge für die Fischereischeine können auch bei den Ortsverwaltungen abgegeben werden.