Rechtliche Betreuung

Für den Fall, dass für Sie im Krankheitsfall vom Betreuungsgericht ein rechtlicher Betreuer zu Ihrer Vertretung eingesetzt werden muss, können Sie in Form einer Betreuungsverfügung vorsorgliche Anordnungen treffen. So können Sie vorab z.B. festlegen, wer zu Ihrem Betreuer bestellt werden soll oder wen Sie nicht möchten.

Persönliche Bestimmungen in Ihrer Betreuungsverfügung

Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, in Ihrer Betreuungsverfügung Wünsche aufzuführen, welche der Betreuer beachten soll. Diese können u.a. Ihre Lebensgewohnheiten, Ihre Lebensgestaltung, die Auswahl des Pflegeheims und vieles mehr betreffen. Denkbar ist es auch, Bestimmungen für den Fall dauerhafter Bewusstlosigkeit oder einer unheilbaren, zum Tode führenden Krankheit aufzunehmen.

Die Betreuungsverfügung ist vor allem dann von besonderer Bedeutung, wenn Sie in der hilfebedürftigen Situation nicht mehr in der Lage sein sollten, sich klar zu äußern.

Was muss ich bei der Betreuungsverfügung beachten?

  • Sie müssen möglichst genaue Bestimmungen treffen, damit keine Zweifel und Missverständnisse entstehen können und Ihr persönlicher Wille umgesetzt werden kann.
  • Sofern Sie einen Betreuer vorschlagen, sollte diese Person bereit und geeignet sein, das Amt zu übernehmen.
  • Betreuer werden vom Betreuungsgericht bestellt und bei der Amtsausübung kontrolliert.

Die Betreuungsverfügung müssen Sie schriftlich formulieren und mit Datum und Unterschrift versehen. Sie kann bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht hinterlegt werden. Eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung ist nicht erforderlich.