Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen.
Der Fischereischein ist gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben. Dies gilt nicht für Jugendfischereischeine.
Zusätzlich zum Fischereischein brauchen Sie die Erlaubnis der Person, die das Fischereirecht für das Gewässer besitzt.
Zu beachten ist außerdem, dass man nur in dem Zeitraum fischen darf, für den die Fischereiabgabe bezahlt wurde.
Bei der Beantragung des Fischereischeines auf Lebenszeit besteht die Möglichkeit, den Zeitraum zur Entrichtung der Fischereiabgabe für 1, 5 oder 10 Jahre zu wählen.
Kosten
Neuausstellung
- für 1 Kalenderjahr = 37 EUR (25 EUR Gebühr + 12 EUR Fischereiabgabe)
- für 5 Kalenderjahre = 85 EUR (25 EUR Gebühr + 60 EUR Fischereiabgabe)
- für 10 Kalenderjahre = 145 EUR (25 EUR Gebühr + 120 EUR Fischereiabgabe)
Verlängerungen
- für 1 Kalenderjahr = 22 EUR (10 EUR Gebühr + 12 EUR Fischereiabgabe)
- für 5 Kalenderjahre = 70 EUR (10 EUR Gebühr + 60 EUR Fischereiabgabe)
- für 10 Kalenderjahre = 130 EUR (10 EUR Gebühr + 120 EUR Fischereiabgabe)
Der Jugendfischereischein wird immer nur für ein Kalenderjahr ausgestellt und kostet 7 EUR.