Beglaubigungen & Bestätigungen

Es ist möglich, bei den Bürgerbüros und Ortsverwaltungen die Übereinstimmung von Kopien mit dem Original bestätigen/beglaubigen zu lassen.

Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.

Nicht jedes Dokument darf vom Bürgerbüro beglaubigt werden. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Dokument von uns beglaubigt werden darf, dürfen Sie sich gerne vorab telefonisch bei uns melden.

Hinweis

Es gibt Schulen und Universitäten, die eine Beglaubigung von dort ausgestellten Zeugnissen kostenfrei bzw. kostengünstiger vornehmen. Fragen Sie dazu direkt bei dem jeweiligen Schulsekretariat nach.

Beglaubigungen von ausländischen Dokumenten

Für die Beglaubigung von ausländischen Dokumenten müssen Sie eine Übersetzung (von einer in Deutschland amtlich vereidigten Dolmetscherin oder einem Dolmetscher) vorlegen.

Wenn das Dokument ohne Übersetzung vorgelegt wird, wird nur eine Bestätigung erstellt.

Erforderliche Unterlagen

  • Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden
  • Kopien können auch selbst erstellt und mitgebracht werden

Kosten

2 EUR je Dokument/Stempel
1 EUR pro Seite, wenn eine Kopie benötigt wird
  gebührenfrei für Rentenzwecke