Saisonkennzeichen beantragen

Beispiel für SaisonkennzeichenBild vergrößern

Hinweis

Die Zulassungsstelle ist wieder bedingt für Kunden geöffnet. Bitte beachten Sie, dass der Einlass in das Gebäude nur mit vorheriger Anmeldung und unter Anwendung eines Mund-Nasenschutzes erfolgen kann. Vereinbaren Sie daher bitte vorab telefonisch, online oder per E-Mail einen entsprechenden Termin mit der Zulassungsstelle.

Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge bestimmt, die Sie nur zu bestimmten Jahreszeiten nutzen, wie zum Beispiel Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile. Sie können sich damit das häufige An- und Abmelden sparen.

Bei der Zulassung des Fahrzeugs auf Ihren Namen legen Sie einmalig den Betriebszeitraum fest, in dem Sie das Fahrzeug benutzen möchten. Dieser kann zwischen zwei und elf Monate jährlich betragen. Außerhalb des Betriebszeitraums dürfen Sie das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren und müssen es abseits von öffentlichen Straßen und Plätzen auf einem privaten Grundstück wie zum Beispiel in einer Garage abstellen.

Hinweis: Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens als Bruchzahl angeführt.“05/11“ bedeutet beispielsweise, dass Sie das Fahrzeug von Mai bis November benutzen dürfen.

Versicherungsschutz und Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes.

Hinweis

Wurden Ihre Fahrzeugpapiere vor dem 1.10.2005 ausgestellt, müssen sie nach neuem Muster umgetauscht werden. Dabei entstehen zusätzliche Kosten.

Voraussetzungen

  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
  • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.

Verfahrensablauf

Sie oder Ihre Vertretung müssen das Saisonkennzeichen bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • elektronische Versicherungsbestätigung für Saisonkennzeichen (eVB)
  • Einzugsermächtigung Kfz-Steuer
  • Vollmacht, falls Sie nicht selbst vorbeikommen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Firmen: Handelregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Eltern oder des Vormundes
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (Stempel auf Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 wird nicht anerkannt)

Kosten

  • für die Beantragung eines Saisonkennzeichens: 27,50 EUR
  • Umtausch Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II: 8,70 EUR
  • je Klebesiegel: 0,30 EUR

Hinzu kommt die Gebühr für die Kennzeichenschilder.