Mofa-Prüfbescheinigung

Wer 15 Jahre oder älter ist, darf auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren. Dazu braucht er keinen Führerschein. Es muss aber eine so genannte "Mofa-Prüfbescheinigung" vorliegen. Sie erhält, wer erfolgreich eine theoretische und praktische Mofa-Ausbildung absolviert hat.

Zuständige Stellen

  • der ADAC Südbaden, Am Karlsplatz 1, 79098 Freiburg i.Br.
  • der ADAC Nordbaden, Steinhäuser Straße 22, 76135 Karlsruhe 
  • der ADAC Württemberg, Am Neckartor 2, 70190 Stuttgart (in der Rubrik "ADAC regional" finden Sie alle Geschäftsstellen mit Adressen) 
  • der ACE (Auto Club Europa), Schmidener Straße 233, 70374 Stuttgart 
  • die TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH, Gottlieb-Daimler-Straße 7, 70794 Filderstadt mit 16 Niederlassungen 
  • die Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V., Kesselstraße 38, 70327 Stuttgart
(der Internetauftritt enthält auch eine Liste aller Verkehrswachten in Baden-Württemberg)

Voraussetzung
Um ein Mofa zu führen, müssen Sie mindestens 15 Jahre alt sein (bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren mindestens 16 Jahre), eine Mofa-Ausbildung absolvieren, eine theoretische Prüfung ablegen und eine Mofa-Prüfbescheinigung erwerben.

Ausnahme
Wenn Sie im Besitz einer gültigen in- oder ausländischen Fahrerlaubnis, gleich welcher Klasse, sind, benötigen Sie keine Mofa-Prüfbescheinigung. Wer vor dem 1. April 1980 das 15. Lebensjahr vollendet hat, benötigt zum Führen eines Mofas weder einen Führerschein noch eine Mofa-Prüfbescheinigung.

Die theoretische und praktische Mofa-Ausbildung wird von Fahrschulen durchgeführt. Dort stellen Sie auch den Antrag auf Erteilung der Mofa-Prüfbescheinigung. Nach Abschluss der Mofa-Ausbildung erhalten Sie eine Ausbildungsbescheinigung.
Für die Zulassung zur theoretischen Mofa-Prüfung müssen Sie Ihre Ausbildungsbescheinigung bei der Prüfstelle (in Baden-Württemberg der TÜV, ADAC, ACE und die Landesverkehrswacht) vorlegen. Nach bestandener Prüfung wird Ihnen dort die Mofa-Prüfbescheinigung ausgestellt. Die Mofa-Prüfbescheinigung oder ein sie ersetzender Führerschein muss beim Führen eines Mofas immer mitgeführt werden.

Unterlagen

  • Ausbildungsbescheinigung einer Fahrschule

Hinweis

Bei Verlust der Prüfbescheinigung müssen Sie sich an die Prüfstelle, die diese ausgestellt hat, zwecks Ausstellung einer Ersatzprüfbescheinigung wenden.