Mofa-Prüfbescheinigung

Wer 15 Jahre oder älter ist, darf auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren. Dazu braucht er keinen Führerschein. Es muss aber eine so genannte "Mofa-Prüfbescheinigung" vorliegen. Sie erhält, wer erfolgreich eine theoretische und praktische Mofa-Ausbildung absolviert hat.

Zuständige Stellen

  • der ADAC Südbaden, Am Karlsplatz 1, 79098 Freiburg i.Br.
  • der ADAC Nordbaden, Steinhäuser Straße 22, 76135 Karlsruhe 
  • der ADAC Württemberg, Am Neckartor 2, 70190 Stuttgart (in der Rubrik "ADAC regional" finden Sie alle Geschäftsstellen mit Adressen) 
  • der ACE (Auto Club Europa), Schmidener Straße 233, 70374 Stuttgart 
  • die TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH, Gottlieb-Daimler-Straße 7, 70794 Filderstadt mit 16 Niederlassungen 
  • die Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V., Kesselstraße 38, 70327 Stuttgart

(der Internetauftritt enthält auch eine Liste aller Verkehrswachten in Baden-Württemberg)

Voraussetzung

Um ein Mofa zu führen, müssen Sie mindestens 15 Jahre alt sein (bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren mindestens 16 Jahre), eine Mofa-Ausbildung absolvieren, eine theoretische Prüfung ablegen und eine Mofa-Prüfbescheinigung erwerben.

Ausnahme

Wenn Sie im Besitz einer gültigen in- oder ausländischen Fahrerlaubnis, gleich welcher Klasse, sind, benötigen Sie keine Mofa-Prüfbescheinigung. Wer vor dem 1. April 1980 das 15. Lebensjahr vollendet hat, benötigt zum Führen eines Mofas weder einen Führerschein noch eine Mofa-Prüfbescheinigung.

Die theoretische und praktische Mofa-Ausbildung wird von Fahrschulen durchgeführt. Dort stellen Sie auch den Antrag auf Erteilung der Mofa-Prüfbescheinigung. Nach Abschluss der Mofa-Ausbildung erhalten Sie eine Ausbildungsbescheinigung.
Für die Zulassung zur theoretischen Mofa-Prüfung müssen Sie Ihre Ausbildungsbescheinigung bei der Prüfstelle (in Baden-Württemberg der TÜV, ADAC, ACE und die Landesverkehrswacht) vorlegen. Nach bestandener Prüfung wird Ihnen dort die Mofa-Prüfbescheinigung ausgestellt. Die Mofa-Prüfbescheinigung oder ein sie ersetzender Führerschein muss beim Führen eines Mofas immer mitgeführt werden.

Erforderliche Unterlagen

Ausbildungsbescheinigung einer Fahrschule

Hinweis

Bei Verlust der Prüfbescheinigung müssen Sie sich an die Prüfstelle, die diese ausgestellt hat, zwecks Ausstellung einer Ersatzprüfbescheinigung wenden.

Kontakt

Fahrerlaubnisbehörde
Briegelackerstraße 21
76532 Baden-Baden
Fax (0 72 21) 93 18 96

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

nur mit Terminvereinbarung
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr - 17:30 Uhr