KITA Baden-Baden
Kita-Anmeldung
Um einen Betreuungsplatz in einer Kita oder in der Kindertagespflege zu erhalten, ist eine KITA-Vormerkung notwendig. Diese kann bequem über das Online-System angelegt werden. Bei Fragen rund um das Thema Kinderbetreuung hilft der Infodienst KITA.
Informationen zur Kindertagespflege (Tageseltern) gibt es unter Kindertagespflege.
Weitere Informationen zum Anmeldeverfahren finden Sie hier: Wie lege ich die Kita-Vormerkung an?
Tel.: 07221 93-14 95 9
kita@baden-baden.de
KITA-Vormerkung
Um einen Betreuungsplatz in einer Kita oder in Kindertagespflege erhalten zu können, ist zuerst eine KITA-Vormerkung erforderlich. Nutzen Sie dafür unser Online-Formular.
Fall Sie Schwierigkeiten haben, hilft Ihnen der Infodienst KITA weiter. Ob per Mail, telefonisch oder vor Ort, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Häufige Fragen
Wie lege ich die Kita-Vormerkung an?
Je Kind kann eine Vormerkung angelegt werden. Die Vormerkung wird anschließend an die Einrichtungen gesendet.
Die Einrichtungsleiter*innen planen mit den Vormerkungen die Gruppenzusammensetzungen. Sie vergeben anschließend selbst die Betreuungsplätze und sagen den Eltern zu. Ist eine Zusage noch nicht möglich, kann die Einrichtungsleiterin die Vormerkung auf den Status "Warteliste" setzen, das bedeutet "Für die Kita vorgemerkt".
Ist keine Zusage möglich, eröffnet der Infodienst KITA den Eltern nach Möglichkeit Betreuungsalternativen. Der Infodienst KITA steht Ihnen als Eltern beratend und bei Fragen gerne zur Verfügung.
Klicken Sie auf: KITA-Platz vormerken
- Geben Sie dann die Angaben zu Ihrem Kind und zum gewünschten Betreuungsangebot (= Anzahl Betreuungsstunden, Gruppenform) ein.
- Wählen Sie eine, zwei oder drei Kindertagesstätten oder Kindertagespflege aus.
- Je Kind ist eine Vormerkung möglich. Zwei Vormerkungen/Kind sind nicht zulässig.
- Geben Sie an, ob Ihre gemachten Angaben auch an andere Einrichtungen weitergegeben werden können, wenn für Ihr Kind in den ausgewählten Einrichtungen kein Platz vorhanden ist.
- Speichern Sie den Fragebogen: Ihre Vormerkung wird registriert.
- Die gewählten Einrichtungen erhalten eine Meldung, dass eine Vormerkung vorliegt.
- Die Einrichtungsleiter*innen planen mit den Vormerkungen die Gruppenzusammensetzungen. Sie vergeben anschließend selbst die Betreuungsplätze und sagen den Eltern zu.
- Ist eine Zusage noch nicht möglich, kann die Kita die Vormerkung auf den Status "Warteliste" setzen. "Warteliste" bedeutet: "Für die Kita vorgemerkt".
- Das ist noch keine Zusage. Der Vorteil ist, dass Einrichtungsleiter*innen immer alle Vormerkungen der Kinder sehen können, deren Eltern eine Betreuung bei ihnen wünschen.
- Sind die Plätze belegt, oder die Vormerkungen über einen längeren Zeitraum mit dem Status "Warteliste" versehen, eröffnet der Infodienst KITA den Eltern nach Möglichkeit Betreuungsalternativen.
- Geschwisterkinder müssen einzeln vorgemerkt werden
- (Eine Registrierung genügt, Sie können dann Datensätze für die Geschwister anlegen).
- Den Bearbeitungsstatus Ihrer Vormerkung können Sie online mit Ihren Zugangsdaten einsehen oder beim Infodienst KITA abfragen.
- Bei Fragen hilft der Infodienst KITA weiter.
Wer kann mir bei der Anmeldung und Suche nach einem Kita-Platz helfen?
Kurze Wege für Familien: Im Dienstgebäude Hermannstr. 2 befinden sich die Dienststellen Infodienst KITA und Dienst für Kindertagespflege gemeinsam unter einem Dach.
Der Infodienst KITA kümmert sich um die Systemverwaltung, berät Sie als Eltern zum Vormerkverfahren, gibt Informationsmaterial über Kinderbetreuung weiter, hilft bei der Dateneingabe und ist Ansprechpartner für Fragen von Eltern und Kita-Leiter*innen.
Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.
Interessieren Sie sich für Kindertagespflege, so steht nach der Vormerkung des Betreuungsplatzes ergänzend der städtische Dienst für Kindertagespflege zur Verfügung. Informationen zum Angebot finden Sie auf dieser Webseite unter Dienst für Kindertagespflege.
Masernimpfpflicht
Von 1. März 2020 an gilt bundesweit die verpflichtende Masernschutzimpfung für alle Kinder, die in die Schule oder eine Kita gehen (Kitas und Kindertagespflege).
Eltern müssen einen ausreichenden Impfschutz nachweisen, wenn Kinder zur Betreuung in der Einrichtung angemeldet werden.
NACHWEIS: Der Nachweis gegenüber der Leitung der Einrichtung kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder ein ärztliches Attest erbracht werden.
Weitere Infos gibt es unter www.masernschutz.de.
Was kostet mich die Betreuung?
Abhängig von der Betreuungszeit der jeweiligen Einrichtung werden die Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung festgelegt. Im Stadtkreis Baden-Baden orientieren sich die Mehrheit der Träger an den landesweiten Empfehlungen.
Hinzu kommt noch eine Gebühr für das Mittagessen, beispielsweise bei Ganztagesbetreuung. Diese Essensgebühr ist je nach Einrichtung unterschiedlich.
Reduzierte Beiträge bei Geschwisterkindern
Die Elternbeiträge werden nach der Anzahl aller Kinder unter 18 Jahren in einem Haushalt berechnet. Bei mehreren Kindern unter 18 Jahren einer Familie reduzieren sich die Elternbeiträge für jedes Kind gestaffelt nach Anzahl der Kinder.
Eine Übersicht der Elternbeiträge für die städtischen Einrichtungen finden Sie in der rechten Spalte unter Download.
Sie brauchen Unterstützung bei der Finanzierung?
- Die Gebührenermäßigung und die Gebührenbefreiung hängen von der Höhe Ihres Einkommens ab. Der Elternbeitrag kann ganz oder teilweise übernommen werden, wenn die Belastung Ihnen nicht zuzumuten ist. Für weitere Infos dazu klicken Sie bitte hier .
- Die Essensgebühr oder Kosten für Ausflüge der Kita können übernommen werden, wenn die Eltern existenzsichernde Leistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) II, SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag nach § 6b Bundeskindergeldgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Beantragung erfolgt über die Leistungen für Bildung und Teilhabe der Stadt Baden-Baden. Nähere Informationen zur Antragsstellung erhalten Sie hier.
Weitere Informationen erhalten Sie im Kundenzentrum Sozialamt unter Tel.: 07221 93-14 00.
Sie haben einen Familienpass mit den Merkmalen L, LE, LW?
- Bitte legen Sie den Familienpass in der Kita / Schulkindbetreuung vor. Sind die Merkmale „L“, „LE“ oder „LW“ eingetragen, müssen Sie künftig keine Elternbeiträge für Kindergarten bzw. Schulkindbetreuung bezahlen (Ausnahme: Mittagessen).
Darf mein Kind mit Schnupfen in die Kita?
Es gilt, dass Kinder, die eindeutig krank sind, nicht in die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege gebracht werden!
Kinder mit mindestens einem der folgenden Symptome müssen zuhause bleiben
- Fieber ab 38,0 ° C
- Trockener Husten
- Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns
- Durchfall
Bitte beachten Sie stets die Regeln jeweiliger Einrichtung!
Ich möchte demnächst nach Baden-Baden umziehen. Kann ich mein Kind schon vormerken lassen?
Ja, kein Problem! Bitte geben Sie Ihre aktuelle Adresse an und füllen Sie bei der KITA-Vormerkung Ihres Kindes die Felder zum Umzug aus. Sie können angeben, ab wann Sie voraussichtlich in Baden-Baden leben werden. Außerdem können Sie bereits Ihre zukünftige Adresse angeben, wenn diese bereits bekannt ist.


