KITA Baden-Baden
Zentrale KITA-Vormerkung und Infodienst KITA
Auf dieser Webseite informieren wir Sie über die Kindertagesbetreuung im Stadtkreis Baden-Baden.
KITA Baden-Baden
Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stehen in Baden-Baden rund 30 Kindertageseinrichtungen mit verschiedenen Betreuungsangeboten zur Verfügung.
Um einen Betreuungsplatz in einer Kita oder in der Kindertagespflege zu erhalten, ist eine KITA-Vormerkung notwendig. Diese kann bequem über das Online-System angelegt werden. Bei Fragen rund um das Thema Kinderbetreuung hilft der Infodienst KITA im Kinder- und Jugendbüro weiter.
Informationen zu den einzelnen Kitas (Kinderkrippen, Kindergärten) finden Sie unter Alle Kindertageseinrichtungen. In den Kindertageseinrichtungen werden alle Kinder mit und ohne Behinderung gefördert. Informationen zur Kindertagespflege (Tagesmutter) gibt es unter Kindertagespflege.
Hinweis
Fortlaufende Informationen über aktuelle Erweiterungen und Neuplanungen von Kitas gibt es unter:
KITA-Vormerkung
Kurzinfo KITA-Vormerkung
Um einen Betreuungsplatz in einer Kita oder in Kindertagespflege erhalten zu können, ist zuerst eine KITA-Vormerkung erforderlich. Dabei können Sie Ihren Betreuungswunsch in bis zu drei Einrichtungen angeben. Je Kind kann eine Vormerkung angelegt werden. Die Vormerkung wird anschließend an die Einrichtungen gesendet.
Die Einrichtungsleiter*innen planen mit den Vormerkungen die Gruppenzusammensetzungen. Sie vergeben anschließend selbst die Betreuungsplätze und sagen den Eltern zu. Ist eine Zusage noch nicht möglich, kann die Einrichtungsleiterin die Vormerkung auf den Status "Warteliste" setzen, das bedeutet "Für die Kita vorgemerkt".
Ist keine Zusage möglich, eröffnet der Infodienst KITA den Eltern nach Möglichkeit Betreuungsalternativen. Der Infodienst KITA steht Ihnen als Eltern beratend und bei Fragen gerne zur Verfügung.
Zur Vormerkung: KITA-Platz vormerken.
Ablauf KITA-Vormerkung
- Klicken Sie auf: KITA-Platz vormerken
- Geben Sie dann die Angaben zu Ihrem Kind und zum gewünschten Betreuungsangebot (= Anzahl Betreuungsstunden, Gruppenform) ein.
- Wählen Sie eine, zwei oder drei Kindertagesstätten oder Kindertagespflege aus.
- Je Kind ist eine Vomerkung möglich. Zwei Vormerkungen/Kind sind nicht zulässig.
- Geben Sie an, ob Ihre gemachten Angaben auch an andere Einrichtungen weitergegeben werden können, wenn für Ihr Kind in den ausgewählten Einrichtungen kein Platz vorhanden ist.
- Speichern Sie den Fragebogen: Ihre Vormerkung wird registriert.
- Die gewählten Einrichtungen erhalten eine Meldung, dass eine Vormerkung vorliegt.
- Die Einrichtungsleiter*innen planen mit den Vormerkungen die Gruppenzusammensetzungen. Sie vergeben anschließend selbst die Betreuungsplätze und sagen den Eltern zu.
- Ist eine Zusage noch nicht möglich, kann die Kita die Vormerkung auf den Status "Warteliste" setzen. "Warteliste" bedeutet: "Für die Kita vorgemerkt".
- Das ist noch keine Zusage. Der Vorteil ist, dass Einrichtungsleiter*innen immer alle Vormerkungen der Kinder sehen können, deren Eltern eine Betreuung bei ihnen wünschen.
- Sind die Plätze belegt, oder die Vormerkungen über einen längeren Zeitraum mit dem Status "Warteliste" versehen, eröffnet der Infodienst KITA den Eltern nach Möglichkeit Betreuungsalternativen.
- Geschwisterkinder müssen einzeln vorgemerkt werden
(Eine Registrierung genügt, Sie können dann Datensätze für die Geschwister anlegen). - Den Bearbeitungsstatus Ihrer Vormerkung können Sie online mit Ihren Zugangsdaten einsehen oder beim Infodienst KITA abfragen.
- Bei Fragen hilft der Infodienst KITA weiter.
Kita-Vormerkung für Kinder aus Ukraine
Für aus der Ukraine geflüchtete Kinder kann eine Kita-Vormerkung angelegt und die Kinder können damit auf die Wartelisten der Einrichtungen aufgenommen werden. Voraussetzung ist die melderechtliche Erfassung in Baden-Baden (Meldebescheinigung). Bei der Online-Vormerkung bitte das Ankreuzfeld „Ukraine“ anklicken. Bei Fragen bitte beim Infodienst KITA melden!
Kinder aus der Ukraine können außerdem die Möglichkeiten der Spielgruppen, die außerhalb von Kindertageseinrichtungen liegen und gemeinsam mit einem Elternteil besucht werden, nutzen (Infos zu Orten und Zeiten s. Link unten).
Ukrainehilfe
Auf einer Sonderseite sammelt die Stadtverwaltung Angebote von Institutionen und Organisationen in Baden-Baden zur Hilfe in der Urkaine und für geflüchtete Menschen (s. Link unten)
Infodienst Kita Baden-Baden; Як вийти на подачу он-лайн заяви?
Infodienst Kita Baden-Baden
дитячі садки (Kindergärten und Kindertagesstätten), ясла (Kinderkrippen), домашні дитячі садки (Kindertagespflege)
Як вийти на подачу он-лайн заяви?
Централізований попередній запис (Zentrale Kitavormerkung):
Інформаціонна служба („Infodienst Kita“) допомагає Вам у пошуку місця в дитячій установі.
Для цього батьки мають зареєструвати своїх дітей.
Ми називаємо це попереднім записом („Vormerkung“).
Назва місця для реєстрації - „Zentrale Kitavormerkung“.
Існує он-лайн запис та запис через інформаційну службу.
Таким чином функціонує он-лайн попередній запис (Online-Vormerkung):
По-перше, зайдіть на інтернет-сторінку www.kita.baden-baden.de
Далі натисніть на „Kita-Platz vormerken/ Formular Öffnen“.
Зареєструйтесь.
Потім Ви отримаєте повідомлення електронною поштою. Підтвердіть його, буд-ласка.
Зареєструйтесь з Вашим паролем на Startseite der Zentralen Vormerkung.
Задайте Ваші дані.
Виберіть 1, 2 чи 3 дитячих установ.
Збережіть анкету (Speichern Sie den Fragebogen).
Тепер Ви зможете бачити вибрані самотужки дитячі ясла або садочки.
Будь-ласка, зверніть увагу:
Кожна дитина може бути зареєстрованою тільки один раз та вона може бути зареєстрованою з народження.
Ясла або дитячі садочки не приймають попередні записи.
Тут Ви можете отримати інформацію про піклування про дітей у Баден-Бадені:
Брошура „Infodienst Kita“ Інформує по темах:
- дитячі садки (Kindergärten und Kindertagesstätten)
- Ясла (Kinderkrippen)
- Домашні дитячі садки (Kindertagespflege)
- Догляд та виховання дітей-інвалідів (Betreuung für Kinder mit Behinderung)
- Догляд та виховання дітей шкільного віку (Betreuung von Schulkindern)
- Вартість (Kitakosten)
- Фінансова допомога (Finanzielle Hilfen)
Ці брошури Ви зможете отримати:
- на нашій інтернет-сторінці
- у Bürgerbüro Rathaus
- у Bürgerbüro Briegelacker
- у центрі Kundenzentrum des Fachbereichs Bildung und Soziales
Звичайно ж є змога попередньо відвідати ясла, садки, якими Ви зацікавилися.
Для цього призначте зустріч з даною установою.
Таким чином функціонує згода на обране Вами місце (Platz-Zusage):
Ясла/дит. садочки самостійно вирішують про прийняття Вашої дитини.
Якщо тут для Вашої дитини є місце, то Ви отримаєте згоду.
Будь-ласка, підтвердіть цю згоду.
Вас запросять на реєстрацію.
Ви підписуєте договір і, таким чином, місце за Вами закріплено.
Якщо Ви не отримуєте згоду, інформаційна служба („Infodienst Kita“) допомагає Вам у подальшому.
Ми запропонуємо Вам іншу дит. установу чи місце в домашньому дитячому садку.
Так називають приватну турботу про дітей дякуючи Tagesmutter / Tagesvater.
Як отримуються місця в дитячих установах:
Перевага є у братів та сестер.
Також важливі соціальні причини. Наприклад, місця отримують спочатку батьки:
- які виховують дітей самотужки
- обидва батька працюють чи отримують освіту, чи шукають роботу
- з дитиною, яка потребує особливого догляду (необхідність особливого догляду встановлює управління по справах молоді (Jugenamt)
Як змінити дані в попередньому запису (Vormerkung):
Ви можете в будь-який час змінити Ваші дані в попередньому запису (Vormerkung).
Для цього Вам необхідно мати пароль .
Видалити порередній запис:
Ваш попередній запис (Vormerkung) дійсний до тих пір, поки Ви не отримуєте згоду (Zusage).
Потім Ваші дані зникають зі всіх черг попереднього запису.
Однак, Ваші дані залишаються ще в системі.
Таким чином, Ви можете знову активувати попередній запис (Vormerkung) .
Наприклад, якщо Ви захочете змінити дитячу установу.
Якщо Ваша дитина піде до школи, Ваш попередній запис (Vormerkung) ми видалимо.
Є можливість Ваш попередній запис (Vormerkung) виділити і раніше.
Якщо Ви цього хочете, повідомте це інформаційній службі „Infodienst Kita“.
Попередній запис (Vormerkung) без інтернету:
Звичайно ж Ви можете зареєструвати Вашу дитину і без інтернету.
Будь-ласка, завітайте для цього до інформаційної служби („Infodienst Kita“).
Адреси Ви знайдете нижче.
Ми охоче Вам допоможемо.
У Вас є питання? Будь-ласка, звертйтесь.
Stadt Baden-Baden
Fachbereich Bildung und Soziales
Kinder- und Jugendbüro
Infodienst Kita
Автобусна зупинка: Leopoldsplatz, Augustaplatz
Öffnungszeiten:
Di - Mi 9-13 Uhr und 14-16 Uhr
Do 9-13 Uhr und 14-17:30
Hotline Infodienst Kita 07221/ 93 14 959
E-mail: kita@baden-baden.de
www.kita.baden-baden.de
Beratung und Informationen für Familien
Infodienst KITA
Der Infodienst KITA kümmert sich um die Systemverwaltung, berät Sie als Eltern zum Vormerkverfahren, gibt Informationsmaterial über Kinderbetreuung weiter, hilft bei der Dateneingabe und ist Ansprechpartner für Fragen von Eltern und Kita-Leiter*innen.
Kurze Wege für Familien: In der Hermannstr. 2 befinden sich die Dienstleistungen Infodienst KITA, Dienst für Kindertagespflege und KITA- Einstieg gemeinsam unter einem Dach.
Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.
Dienst für Kindertagespflege
Kurze Wege für Familien: Im Dienstgebäude Hermannstr. 2 befinden sich die Dienststellen Infodienst KITA, Dienst für Kindertagespflege und KITA- Einstieg gemeinsam unter einem Dach.
Interessieren Sie sich für Kindertagespflege, so steht nach der Vormerkung des Betreuungsplatzes ergänzend der städtische Dienst für Kindertagespflege zur Verfügung. Informationen zum Angebot finden Sie auf dieser Webseite unter Dienst für Kindertagespflege
KITA Einstieg
Die niedrigschwelligen Gruppenangebote werden derzeit überarbeitet und in Kürze mit neuem Konzept angeboten (Stand März 2023).
Angeboten werden künftig weiterhin unter anderem niedrigschwellige Angebote, die den Zugang zur Kindertagesbetreuung vorbereiten, begleiten und Hürden abbauen.
Zusätzliche Informationen
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen
Wie auch schon vor der Corona-Pandemie gilt, dass Kinder, die eindeutig krank sind, nicht in die Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Schule gebracht werden.
(Quelle: Schutzhinweise für die Betreuung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie / KVJS Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg / UKBW Unfallkasse Baden-Württemberg / LGA Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg)
Bitte beachten Sie dazu auch die Handlungsempfehlungen des Landesgesundheitsamtes für Eltern und Personal in Kindertageseinrichtungen. Mehr im Internet: Internetseite des Kultusministeriums
Masernimpfpflicht
Von 1. März 2020 an gilt bundesweit die verpflichtende Masernschutzimpfung für alle Kinder, die in die Schule oder eine Kita gehen (Kitas und Kindertagespflege).
Eltern müssen einen ausreichenden Impfschutz nachweisen, wenn Kinder zur Betreuung in der Einrichtung angemeldet werden.
NACHWEIS: Der Nachweis gegenüber der Leitung der Einrichtung kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder ein ärztliches Attest erbracht werden.
Übergangszeit verlängert: Personen, die bereits vor März 2020 in einer Einrichtung betreut wurden oder tätig waren, müssen den Nachweis über den Masernschutz erst bis zum 31. Dezember 2021 erbringen. Die Fristverlängerung soll den durch die Corona-Pandemie belasteten Kindertageseinrichtungen mehr Zeit einräumen, das Masernschutzgesetz umzusetzen.
Weitere Infos gibt es unter www.masernschutz.de.
Gebühren - Elternbeiträge & Betreuungsangebot
Abhängig von der Betreuungszeit der jeweiligen Einrichtung werden die Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung festgelegt. Im Stadtkreis Baden-Baden orientieren sich die Mehrheit der Träger an den landesweiten Empfehlungen.
Hinzu kommt noch eine Gebühr für das Mittagessen, beispielsweise bei Ganztagesbetreuung. Diese Essensgebühr ist je nach Einrichtung unterschiedlich.
Reduzierte Beiträge bei Geschwisterkindern
Die Elternbeiträge werden nach der Anzahl aller Kinder unter 18 Jahren in einem Haushalt berechnet.
Bei mehreren Kindern unter 18 Jahren einer Familie reduzieren sich die Elternbeiträge für jedes Kind gestaffelt nach Anzahl der Kinder.
Eine Übersicht der Kita-Kosten / Elternbeiträge finden Sie in der rechten Spalte bei Download.
Sie brauchen Unterstützung bei der Finanzierung?
Die Gebührenermäßigung und die Gebührenbefreiung hängen von der Höhe Ihres Einkommens ab. Der Elternbeitrag kann ganz oder teilweise übernommen werden, wenn die Belastung Ihnen nicht zuzumuten ist. Für weitere Infos dazu klicken Sie bitte hier und wenden sich an die Ansprechpartner/innen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe der Stadt Baden-Baden.
Die Essensgebühr oder Kosten für Ausflüge der Kita können übernommen werden, wenn die Eltern existenzsichernde Leistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) II, SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag nach § 6b Bundeskindergeldgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Beantragung erfolgt über die Leistungen für Bildung und Teilhabe der Stadt Baden-Baden. Nähere Informationen zur Antragsstellung erhalten Sie hier.
Weitere Informationen erhalten Sie im Kundenzentrum FB Bildung und Soziales unter Tel.: 07221 93-14 00
Gebührenbefreiung mit Familienpass
Gültig seit 01.01.2020:
Sie haben einen Familienpass mit den Merkmalen L, LE, LW?
Bitte legen Sie den Familienpass in der Kita / Schulkindbetreuung vor. Sind die Merkmale „L“, „LE“ oder „LW“ eingetragen, müssen Sie künftig keine Elternbeiträge für Kindergarten bzw. Schulkindbetreuung bezahlen (Ausnahme: Mittagessen).
Was müssen Sie tun?
- Wenn nötig: Familienpass im Bürgerbüro beim Fachbereich Ordnung und Sicherheit oder im Kundenzentrum des Fachbereichs Bildung und Soziales beantragen bzw. unter Vorlage Ihres Bewilligungsbescheides über eine Sozialleistung (Existenzsichernde Leistungen nach SGB II oder SGB XII, Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) prüfen lassen, ob ein kostenloser Umtausch möglich ist. Die bisherigen Familienpässe müssen in diesem Fall abgegeben werden.
- Pass in der Kita / Fachgebiet Schule und Sport vorlegen und prüfen lassen. Dann werden Ihre Gebühren bis Ende des Kindergarten- / Schuljahres (31. August) freigestellt.
FAQ - Häufige Fragen
Der Infodienst KITA kümmert sich um die Systemverwaltung, berät Eltern zum Vormerkverfahren, gibt Informationsmaterial über Kinderbetreuung weiter, hilft bei der Dateneingabe und ist Ansprechpartner für Fragen von Eltern und Kita-Leiterinnen.
Die häufigsten Fragen von Eltern an den Infodienst KITA haben wir hier für Sie zusammengestellt:
- CORONA-VERORDNUNG KITA
Die wesentlichen Bestimmungen für Kindertageseinrichtungen finden Sie in der Corona-Verordnung Kita (gültig für Kita und Kindertagespflege), die Sie auf dem Internetangebot des Kultusministeriums Baden-Württemberg abrufen können.
Kultusministerium: Aktuelle Informationen für Schulen und Kindertageseinrichtungen
- Darf mein Kind mit Schnupfen in die Kita?
Wie auch schon vor der Corona-Pandemie gilt, dass Kinder, die eindeutig krank sind, nicht in die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege gebracht werden.
Kinder mit mindestens einem der folgenden Symptome müssen zuhause bleiben:
• Fieber ab 38,0 ° C
• Trockener Husten
• Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns
Schnupfen, ein gelegentlicher Husten oder Halskratzen sind demnach keine Gründe, Kinder vom Besuch der Kindertageseinrichtung, der Kindertagespflege oder der Schule auszuschließen. Werden die genannten Symptome aufgrund einer chronischen Erkrankung entwickelt, besteht ebenfalls kein Ausschlussgrund.
Bitte beachten Sie dazu auch die Handlungsempfehlungen des Landesgesundheitsamtes für Eltern und Personal in Kindertageseinrichtungen. Mehr im Internet: Internetseite des Kultusministeriums
- MASERNIMPFPFLICHT - was Eltern wissen müssen:
Von 1. März 2020 an gilt bundesweit die verpflichtende Masernschutzimpfung für alle Kinder, die in die Schule oder eine Kita gehen (Kitas und Kindertagespflege). Eltern müssen einen ausreichenden Impfschutz nachweisen, wenn Kinder zur Betreuung in der Einrichtung angemeldet werden. NACHWEIS: Der Nachweis gegenüber der Leitung der Einrichtung kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder ein ärztliches Attest erbracht werden.
Übergangszeit verlängert: Personen, die bereits vor März 2020 in einer Einrichtung betreut wurden oder tätig waren, müssen den Nachweis über den Masernschutz erst bis zum 31. Dezember 2021 erbringen. Die Fristverlängerung soll den durch die Corona-Pandemie belasteten Kindertageseinrichtungen mehr Zeit einräumen, das Masernschutzgesetz umzusetzen.
Weitere Infos gibt es unter www.masernschutz.de.
- Erhalte ich eine Bestätigung über die KITA-Vormerkung?
Nachdem Sie Ihre Vormerkung eingetragen und gespeichert haben erhalten Sie eine Systemmeldung, dass die Eintragung erfolgreich war. Sie können Ihre Vormerkung ausdrucken (pdf-Datei, kann auch gespeichert werden).
- Wie viele Betreuungseinrichtungen kann ich als Wunsch angeben?
Sie können bei der KITA-Vormerkung Ihres Kindes für einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege (Tagesmutter) bis zu drei Einrichtungen angeben. Mindestens müssen Sie aber eine Betreuungseinrichtung auswählen. Sie können auch Kindertagespflege (Tagesmutter) angeben.
- Ist es möglich, bestimmte Präferenzen einzugeben?
Sie können bei der Vormerkung drei gleichwertige Betreuungseinrichtungen angeben.
- Ich habe mehrere Kinder. Wie merke ich diese vor?
Sie müssen jedes Kind einzeln vormerken. Dazu müssen Sie sich als Eltern/Sorgeberechtigte aber nur einmal anmelden. Für die Eingabe eines weiteren Kindes klicken Sie bitte „neuer Eintrag“ am Ende des Vormerkfragebogens.
- Ein Geschwisterkind besucht bereits die Einrichtung. Was ist zu tun?
Geschwisterkinder werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Wenn eines Ihrer Kinder die Betreuungseinrichtung bereits besucht, kreuzen Sie bei der zentralen KITA-Vormerkung zusätzlich „ein Geschwisterkind besucht bereits die Einrichtung“ an.
- Erhalten Kinderkrippen, Kindergärten und Tagespflegepersonen Infos darüber, dass mein Kind vorgemerkt ist?
Ja, die Leitungen der Betreuungseinrichtungen sehen online die Vormerkungen ein und melden dem System zurück, ob eine Aufnahme möglich ist oder nicht. Ist ein Platz verfügbar und die Aufnahme möglich, nehmen die Leiterinnen zu Ihnen direkt Kontakt auf.
- Schließe ich mit der zentralen KITA-Vormerkung einen Betreuungsvertrag?
Nein, der Betreuungsvertrag wird mit der Einrichtung geschlossen, in der Ihr Kind aufgenommen wird.
- Vergibt die zentrale KITA-Vormerkung bzw. der Infodienst KITA die Plätze?
Nein. Die Plätze werden von den Einrichtungen selbst vergeben. Kinderkrippen, Kindergärten und Tagespflegepersonen werden über das System über neue Vormerkungen informiert. Ist ein Platz frei, werden Sie zum Elterngespräch eingeladen. Wird die Einrichtung ihr Kind aufnehmen können, so wird der Betreuungsvertrag abgeschlossen. Die Einrichtungsleitungen selbst entscheiden über die Aufnahme.
- Kann ich für ein Kind zwei oder mehrere Vormerkungen anlegen?
Nein. Wir bitten Sie um Verständnis, dass für jedes Kind nur eine Vormerkung angelegt werden kann. Haben Sie den Wunsch, dass Ihr Kind z.B. nach dem Krippenbereich eine andere Einrichtung besuchen soll, beispielsweise weil diese andere Einrichtung Ganztagesbetreuung anbietet, nehmen Sie bitte erneut eine Vormerkung vor, erst nachdem in der ersten Einrichtung die Aufnahme erfolgt ist. Zwei Vormerkungen parallel für verschiedene Aufnahmezeitpunkte (Krippe - Kindergarten) sind nicht möglich! Kreuzen Sie dann bitte „Wechsel aus anderer Einrichtung“ an. Der Infodienst Kita ist Ihnen dabei gerne behilflich - melden Sie sich dazu bitte in der Servicestelle!
- Mein unter dreijähriges Kind hat eine Zusage in einer Krippe oder Kindertagespflege erhalten. Die Einrichtung kann mir aber keinen Betreuungsplatz im folgenden ü3-Bereich / Kindergartenbereich anbieten. Wann muss ich mein Kind erneut vormerken lassen?
Bitte nehmen Sie nach erfolgter Aufnahme in der Krippengruppe eine Vormerkung vor. Kreuzen Sie bitte zusätzlich „Wechsel aus anderer Einrichtung“ an. Eine zweite, parallele Vormerkung vor Aufnahme in der ersten Einrichtung (hier: Krippengruppe oder Kindertagespflege) ist nicht möglich. Der Infodienst Kita ist Ihnen dabei gerne behilflich!
- Ich habe zunächst einen Betreuungsplatz in verlängerter Öffnungszeit für mein Kind angenommen, brauche aber später einen Betreuungsplatz in Ganztagesbetreuung. Was ist zu tun?
Bitte legen Sie nach Annahme des Betreuungsplatzes in Verlängerter Öffnungszeit eine neue Vormerkung an, in der Sie Ihren Betreuungsbedarf in Ganztagesbetreuung angeben. Wählen Sie zusätzlich „Wechsel aus anderer Einrichtung“ aus (dort die bisherige Einrichtung auswählen). Als Grund geben Sie bitte „anderer Betreuungsumfang“ an.
- Was ist, wenn mir meine Einrichtung der Kleinkindbetreuung (z.B. Krippe ohne Kindergartenbereich oder Kindertagespflege) keine Anschlussbetreuung anbieten kann?
Sollte Ihr Kind in einer Kleinkind-Einrichtung (z.B. Krippe ohne Kindergartenbereich, Kindertagespflege) aufgenommen und betreut werden, die Ihnen keine Anschlussbetreuung (Kindergarten, für Kinder ab 2 oder 3 Jahren) anbieten kann: Bitte melden Sie sich möglichst bald beim Infodienst KITA, damit eine Vormerkung für den folgenden Kindergartenbereich angelegt werden / das Anlegen geplant werden kann. Eine neue Vormerkung für den folgenden Kindergartenbereich kann angelegt werden, sobald die Aufnahme in der ersten Einrichtung/Kleinkindbetreuung erfolgt ist.
- Was passiert, wenn in den gewünschten Einrichtungen kein Platz frei ist?
Sind die Plätze in den von Ihnen gewünschten Einrichtungen belegt, so kann Ihnen der Infodienst KITA nach Möglichkeit alternative Betreuungsvorschläge unterbreiten. Wenn Sie das möchten: Geben Sie in der Vormerkung an, ob Ihre gemachten Angaben auch an andere Einrichtungen weitergegeben werden können, wenn für Ihr Kind in den ausgewählten Einrichtungen kein Platz vorhanden ist.
- Ich möchte demnächst nach Baden-Baden umziehen. Kann ich mein Kind schon vormerken lassen?
Ja, kein Problem! Bitte geben Sie Ihre aktuelle Adresse an und füllen Sie bei der KITA-Vormerkung Ihres Kindes die Felder zum Umzug aus. Sie können angeben, ab wann Sie voraussichtlich in Baden-Baden leben werden. Außerdem können Sie bereits Ihre zukünftige Adresse angeben, wenn diese bereits bekannt ist.
- Mein Kind ist noch nicht geboren, kann ich es bereits vormerken lassen?
Leider Nein. Wir bitten um Verständnis dafür, dass eine KITA-Vormerkung erst ab Geburt Ihres Kindes möglich ist.
- Sollte ich die Betreuungseinrichtungen vorab besuchen?
Eine Vormerkung über die zentrale KITA-Vormerkung ist notwendig und reicht grundsätzlich aus. Die Einrichtungen bieten aber häufig einen Infotag zur Vorstellung der Konzepte an. Ein Besuch ist empfehlenswert, da man sich persönlich einen Eindruck verschaffen kann.
- Welche Software ist die Basis der zentralen Kita-Vormerkung?
Zur Anwendung kommt Kita-Data-Webhouse, die Melde- und Statistiksoftware für alle Kindertageseinrichtungen, Jugendämter, Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg.
Kita-Data-Webhouse ist ein gemeinsames Projekt von Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e.V., Diakonisches Werk für die Evangelische Landeskirche in Baden e.V., Evangelischer Landesverband – Tageseinrichtungen für Kinder in Württemberg e.V., Landesverband Katholischer Kindertagesstätten
Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. und Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, die das System gemeinsam betreiben und weiter entwickeln.
Die Stadt Baden-Baden war als eine von drei Städten Pilotstadt bei der Einführung der zentralen Kita-Vomerkung. Mittlerweile folgen viele Kommunen unserem Beispiel und nutzen die gleiche Software.
Kita-Data-Webhouse ist ein Programm für Träger und ihre Kindertageseinrichtungen, die einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII bedürfen. Jugendämter im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung für einen bedarfsgerechten Ausbau an Kinderbetreuungsangeboten. Städte und Gemeinden, die auf ein bedarfsgerechtes und zur Erfüllung des Rechtsanspruchs ausreichendes Angebot in ihrem Bereich hinwirken.
- Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
Bereits bei der Registrierung wird Ihre Zustimmung zu den Datenschutzbedingungen abgefragt. Bei Zustimmung erklären Sie sich damit einverstanden, dass die gemachten Angaben von der zentralen Stelle der Kommune, Infodienst Kita und den von Ihnen ausgewählten Einrichtungen eingesehen werden können. Werden von den Erziehungsberechtigten aufgrund einer Begleitung der Familie durch Ehrenamtliche, Jobcenter, Allgemeinen Sozialen Dienst, Kita-Einstieg, getrennt lebende Beziehungspartner oder andere Familien-Unterstützer*innen im Anmerkungsfeld ergänzende Kontaktdaten angegeben, kann die zentrale Stelle der Kommune auch mit diesen genannten Personen bei Bedarf in Kontakt treten. Die Daten werden von der zentralen Stelle gelöscht, sobald das Kind in einer Einrichtung verbindlich angemeldet ist und die Angaben für eine weitere Vermittlung nicht mehr erforderlich sind. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch, der gegenüber der zentralen Stelle zur Vormerkung für Kinderbetreuungsplätze Infodienst Kita, welche unter der E-Mail-Adresse kita@baden-baden.de erreichbar ist, kund zu tun ist, werden die Daten jederzeit gelöscht. Sollten Sie der Einwilligung nicht zustimmen, können Sie an diesem Verfahren nicht teilnehmen. Sie können sich dann direkt mit dem/r Ansprechpartner/in bei der Kommune in Verbindung setzen. Sie erreichen ihn/sie unter Tel.: 07221 93-14 95 9 oder per E-Mail: kita@baden-baden.de.
Zum Programm Kita-Data-Webhouse: Die im Rahmen von Kita-Data-Webhouse (KDW) auf Grund der gesetzlichen Meldepflichten (§47 SGB VIII und §§ 98 ff SGB VIII) erhobenen Daten dürfen für Aufgaben der Aufsicht über Kindertageseinrichtungen verwendet und für die landesweite Berichterstattung ausgewertet werden. Außerdem dürfen Jugendämter in ihrer Gesamtverantwortung für einen bedarfsgerechten und zur Erfüllung des Rechtsanspruchs ausreichenden Ausbau an Kinderbetreuungsangeboten auf einen eingeschränkten Datensatz mit kumulierten Daten aller Kitas im Zuständigkeitsbereich zugreifen. Ebenso dürfen Städte und Gemeinden, die auf ein bedarfsgerechtes und zur Erfüllung des Rechtsanspruchs ausreichendes Angebot in ihrem Bereich hinzuwirken haben, auf eingeschränkte Datensätze zugreifen. Die Verwendung der Daten zu anderen Zwecken ist unzulässig. Datenschutz und Datensicherheit haben für die Projektpartner höchste Priorität. Deshalb ist die Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen für die Projektpartner selbstverständlich. Maßgebliche Vorschriften dazu enthält das Telemediengesetz (TMG). Ebenso werden Regelungen durch die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingehalten.
- Kann ich meine Angaben und Daten ändern?
Ja, jederzeit! Wenn Sie Ihre Daten bereits eingegeben und gespeichert haben, können Sie sich erneut mit Ihren Benutzerdaten anmelden und Ihre Angaben ändern. Natürlich können Sie sich auch jederzeit bei der Servicestelle Infodienst KITA melden und Ihre Daten durch eine(n) MitarbeiterIn abändern lassen. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, melden Sie sich bitte auch beim Infodienst Kita.
- Wo erhalte ich Auskünfte zur zentralen KITA-Vormerkung und Kinderbetreuung in Baden-Baden?
Bitte wenden Sie sich gerne persönlich, per Telefon, Email oder Fax an das Team der Servicestelle Infodienst KITA im Kinder- und Jugendbüro der Stadtverwaltung Baden-Baden.
- Wer ist zuständig für Betreuungsplätze in Kindertagespflege?
Einen Bedaf für einen Betreuungsplatz in Kindertagespflege können Sie über die normale KITA-Vormerkung eintragen. Für Ihre Beratung steht der städtische Dienst für Kindertagespflege zur Verfügung. Bitte nehmen Sie gerne Kontakt auf!
- Ich konnte mich während der Öffnungszeiten nicht beim Infodienst KITA melden. Wie kann ich Kontakt herstellen?
Bitte schreiben Sie uns eine Email an die Adresse kita@baden-baden.de und teilen Sie uns mit, wann und wie Sie erreichbar sind. Wir rufen Sie dann gerne zurück!
Hinweis
Child Care – Information „KITA Baden-Baden“
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