Der Infodienst KITA kümmert sich um die Systemverwaltung, berät Eltern zum Vormerkverfahren, gibt Informationsmaterial über Kinderbetreuung weiter, hilft bei der Dateneingabe und ist Ansprechpartner für Fragen von Eltern und Kita-Leiterinnen.
Die häufigsten Fragen von Eltern an den Infodienst KITA haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Die wesentlichen Bestimmungen für Kindertageseinrichtungen finden Sie in der Corona-Verordnung Kita (gültig für Kita und Kindertagespflege), die Sie auf dem Internetangebot des Kultusministeriums Baden-Württemberg abrufen können.
Kultusministerium: Aktuelle Informationen für Schulen und Kindertageseinrichtungen
- Darf mein Kind mit Schnupfen in die Kita?
Wie auch schon vor der Corona-Pandemie gilt, dass Kinder, die eindeutig krank sind, nicht in die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege gebracht werden.
Kinder mit mindestens einem der folgenden Symptome müssen zuhause bleiben:
• Fieber ab 38,0 ° C
• Trockener Husten
• Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns
Schnupfen, ein gelegentlicher Husten oder Halskratzen sind demnach keine Gründe, Kinder vom Besuch der Kindertageseinrichtung, der Kindertagespflege oder der Schule auszuschließen. Werden die genannten Symptome aufgrund einer chronischen Erkrankung entwickelt, besteht ebenfalls kein Ausschlussgrund.
Bitte beachten Sie dazu auch die Handlungsempfehlungen des Landesgesundheitsamtes für Eltern und Personal in Kindertageseinrichtungen. Mehr im Internet: Internetseite des Kultusministeriums
- MASERNIMPFPFLICHT - was Eltern wissen müssen:
Von 1. März 2020 an gilt bundesweit die verpflichtende Masernschutzimpfung für alle Kinder, die in die Schule oder eine Kita gehen (Kitas und Kindertagespflege). Eltern müssen einen ausreichenden Impfschutz nachweisen, wenn Kinder zur Betreuung in der Einrichtung angemeldet werden. NACHWEIS: Der Nachweis gegenüber der Leitung der Einrichtung kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder ein ärztliches Attest erbracht werden.
Übergangszeit verlängert: Personen, die bereits vor März 2020 in einer Einrichtung betreut wurden oder tätig waren, müssen den Nachweis über den Masernschutz erst bis zum 31. Dezember 2021 erbringen. Die Fristverlängerung soll den durch die Corona-Pandemie belasteten Kindertageseinrichtungen mehr Zeit einräumen, das Masernschutzgesetz umzusetzen.
Weitere Infos gibt es unter www.masernschutz.de.
- Erhalte ich eine Bestätigung über die KITA-Vormerkung?
Nachdem Sie Ihre Vormerkung eingetragen und gespeichert haben erhalten Sie eine Systemmeldung, dass die Eintragung erfolgreich war. Sie können Ihre Vormerkung ausdrucken (pdf-Datei, kann auch gespeichert werden).
- Wie viele Betreuungseinrichtungen kann ich als Wunsch angeben?
Sie können bei der KITA-Vormerkung Ihres Kindes für einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege (Tagesmutter) bis zu drei Einrichtungen angeben. Mindestens müssen Sie aber eine Betreuungseinrichtung auswählen. Sie können auch Kindertagespflege (Tagesmutter) angeben.
- Ist es möglich, bestimmte Präferenzen einzugeben?
Sie können bei der Vormerkung drei gleichwertige Betreuungseinrichtungen angeben.
- Ich habe mehrere Kinder. Wie merke ich diese vor?
Sie müssen jedes Kind einzeln vormerken. Dazu müssen Sie sich als Eltern/Sorgeberechtigte aber nur einmal anmelden. Für die Eingabe eines weiteren Kindes klicken Sie bitte „neuer Eintrag“ am Ende des Vormerkfragebogens.
- Ein Geschwisterkind besucht bereits die Einrichtung. Was ist zu tun?
Geschwisterkinder werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Wenn eines Ihrer Kinder die Betreuungseinrichtung bereits besucht, kreuzen Sie bei der zentralen KITA-Vormerkung zusätzlich „ein Geschwisterkind besucht bereits die Einrichtung“ an.
- Erhalten Kinderkrippen, Kindergärten und Tagespflegepersonen Infos darüber, dass mein Kind vorgemerkt ist?
Ja, die Leitungen der Betreuungseinrichtungen sehen online die Vormerkungen ein und melden dem System zurück, ob eine Aufnahme möglich ist oder nicht. Ist ein Platz verfügbar und die Aufnahme möglich, nehmen die Leiterinnen zu Ihnen direkt Kontakt auf.
- Schließe ich mit der zentralen KITA-Vormerkung einen Betreuungsvertrag?
Nein, der Betreuungsvertrag wird mit der Einrichtung geschlossen, in der Ihr Kind aufgenommen wird.
- Vergibt die zentrale KITA-Vormerkung bzw. der Infodienst KITA die Plätze?
Nein. Die Plätze werden von den Einrichtungen selbst vergeben. Kinderkrippen, Kindergärten und Tagespflegepersonen werden über das System über neue Vormerkungen informiert. Ist ein Platz frei, werden Sie zum Elterngespräch eingeladen. Wird die Einrichtung ihr Kind aufnehmen können, so wird der Betreuungsvertrag abgeschlossen. Die Einrichtungsleitungen selbst entscheiden über die Aufnahme.
- Kann ich für ein Kind zwei oder mehrere Vormerkungen anlegen?
Nein. Wir bitten Sie um Verständnis, dass für jedes Kind nur eine Vormerkung angelegt werden kann. Haben Sie den Wunsch, dass Ihr Kind z.B. nach dem Krippenbereich eine andere Einrichtung besuchen soll, beispielsweise weil diese andere Einrichtung Ganztagesbetreuung anbietet, nehmen Sie bitte erneut eine Vormerkung vor, erst nachdem in der ersten Einrichtung die Aufnahme erfolgt ist. Zwei Vormerkungen parallel für verschiedene Aufnahmezeitpunkte (Krippe - Kindergarten) sind nicht möglich! Kreuzen Sie dann bitte „Wechsel aus anderer Einrichtung“ an. Der Infodienst Kita ist Ihnen dabei gerne behilflich - melden Sie sich dazu bitte in der Servicestelle!
- Mein unter dreijähriges Kind hat eine Zusage in einer Krippe oder Kindertagespflege erhalten. Die Einrichtung kann mir aber keinen Betreuungsplatz im folgenden ü3-Bereich / Kindergartenbereich anbieten. Wann muss ich mein Kind erneut vormerken lassen?
Bitte nehmen Sie nach erfolgter Aufnahme in der Krippengruppe eine Vormerkung vor. Kreuzen Sie bitte zusätzlich „Wechsel aus anderer Einrichtung“ an. Eine zweite, parallele Vormerkung vor Aufnahme in der ersten Einrichtung (hier: Krippengruppe oder Kindertagespflege) ist nicht möglich. Der Infodienst Kita ist Ihnen dabei gerne behilflich!
- Ich habe zunächst einen Betreuungsplatz in verlängerter Öffnungszeit für mein Kind angenommen, brauche aber später einen Betreuungsplatz in Ganztagesbetreuung. Was ist zu tun?
Bitte legen Sie nach Annahme des Betreuungsplatzes in Verlängerter Öffnungszeit eine neue Vormerkung an, in der Sie Ihren Betreuungsbedarf in Ganztagesbetreuung angeben. Wählen Sie zusätzlich „Wechsel aus anderer Einrichtung“ aus (dort die bisherige Einrichtung auswählen). Als Grund geben Sie bitte „anderer Betreuungsumfang“ an.
- Was ist, wenn mir meine Einrichtung der Kleinkindbetreuung (z.B. Krippe ohne Kindergartenbereich oder Kindertagespflege) keine Anschlussbetreuung anbieten kann?
Sollte Ihr Kind in einer Kleinkind-Einrichtung (z.B. Krippe ohne Kindergartenbereich, Kindertagespflege) aufgenommen und betreut werden, die Ihnen keine Anschlussbetreuung (Kindergarten, für Kinder ab 2 oder 3 Jahren) anbieten kann: Bitte melden Sie sich möglichst bald beim Infodienst KITA, damit eine Vormerkung für den folgenden Kindergartenbereich angelegt werden / das Anlegen geplant werden kann. Eine neue Vormerkung für den folgenden Kindergartenbereich kann angelegt werden, sobald die Aufnahme in der ersten Einrichtung/Kleinkindbetreuung erfolgt ist.
- Was passiert, wenn in den gewünschten Einrichtungen kein Platz frei ist?
Sind die Plätze in den von Ihnen gewünschten Einrichtungen belegt, so kann Ihnen der Infodienst KITA nach Möglichkeit alternative Betreuungsvorschläge unterbreiten. Wenn Sie das möchten: Geben Sie in der Vormerkung an, ob Ihre gemachten Angaben auch an andere Einrichtungen weitergegeben werden können, wenn für Ihr Kind in den ausgewählten Einrichtungen kein Platz vorhanden ist.
- Ich möchte demnächst nach Baden-Baden umziehen. Kann ich mein Kind schon vormerken lassen?
Ja, kein Problem! Bitte geben Sie Ihre aktuelle Adresse an und füllen Sie bei der KITA-Vormerkung Ihres Kindes die Felder zum Umzug aus. Sie können angeben, ab wann Sie voraussichtlich in Baden-Baden leben werden. Außerdem können Sie bereits Ihre zukünftige Adresse angeben, wenn diese bereits bekannt ist.
- Mein Kind ist noch nicht geboren, kann ich es bereits vormerken lassen?
Leider Nein. Wir bitten um Verständnis dafür, dass eine KITA-Vormerkung erst ab Geburt Ihres Kindes möglich ist.
- Sollte ich die Betreuungseinrichtungen vorab besuchen?
Eine Vormerkung über die zentrale KITA-Vormerkung ist notwendig und reicht grundsätzlich aus. Die Einrichtungen bieten aber häufig einen Infotag zur Vorstellung der Konzepte an. Ein Besuch ist empfehlenswert, da man sich persönlich einen Eindruck verschaffen kann.
- Welche Software ist die Basis der zentralen Kita-Vormerkung?
Zur Anwendung kommt Kita-Data-Webhouse, die Melde- und Statistiksoftware für alle Kindertageseinrichtungen, Jugendämter, Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg.
Kita-Data-Webhouse ist ein gemeinsames Projekt von Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e.V., Diakonisches Werk für die Evangelische Landeskirche in Baden e.V., Evangelischer Landesverband – Tageseinrichtungen für Kinder in Württemberg e.V., Landesverband Katholischer Kindertagesstätten
Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. und Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, die das System gemeinsam betreiben und weiter entwickeln.
Die Stadt Baden-Baden war als eine von drei Städten Pilotstadt bei der Einführung der zentralen Kita-Vomerkung. Mittlerweile folgen viele Kommunen unserem Beispiel und nutzen die gleiche Software.
Kita-Data-Webhouse ist ein Programm für Träger und ihre Kindertageseinrichtungen, die einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII bedürfen. Jugendämter im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung für einen bedarfsgerechten Ausbau an Kinderbetreuungsangeboten. Städte und Gemeinden, die auf ein bedarfsgerechtes und zur Erfüllung des Rechtsanspruchs ausreichendes Angebot in ihrem Bereich hinwirken.
- Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
Bereits bei der Registrierung wird Ihre Zustimmung zu den Datenschutzbedingungen abgefragt. Bei Zustimmung erklären Sie sich damit einverstanden, dass die gemachten Angaben von der zentralen Stelle der Kommune, Infodienst Kita und den von Ihnen ausgewählten Einrichtungen eingesehen werden können. Werden von den Erziehungsberechtigten aufgrund einer Begleitung der Familie durch Ehrenamtliche, Jobcenter, Allgemeinen Sozialen Dienst, Kita-Einstieg, getrennt lebende Beziehungspartner oder andere Familien-Unterstützer*innen im Anmerkungsfeld ergänzende Kontaktdaten angegeben, kann die zentrale Stelle der Kommune auch mit diesen genannten Personen bei Bedarf in Kontakt treten. Die Daten werden von der zentralen Stelle gelöscht, sobald das Kind in einer Einrichtung verbindlich angemeldet ist und die Angaben für eine weitere Vermittlung nicht mehr erforderlich sind. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch, der gegenüber der zentralen Stelle zur Vormerkung für Kinderbetreuungsplätze Infodienst Kita, welche unter der E-Mail-Adresse kita@baden-baden.de erreichbar ist, kund zu tun ist, werden die Daten jederzeit gelöscht. Sollten Sie der Einwilligung nicht zustimmen, können Sie an diesem Verfahren nicht teilnehmen. Sie können sich dann direkt mit dem/r Ansprechpartner/in bei der Kommune in Verbindung setzen. Sie erreichen ihn/sie unter Tel.: 07221 93-14 95 9 oder per E-Mail: kita@baden-baden.de.
Zum Programm Kita-Data-Webhouse: Die im Rahmen von Kita-Data-Webhouse (KDW) auf Grund der gesetzlichen Meldepflichten (§47 SGB VIII und §§ 98 ff SGB VIII) erhobenen Daten dürfen für Aufgaben der Aufsicht über Kindertageseinrichtungen verwendet und für die landesweite Berichterstattung ausgewertet werden. Außerdem dürfen Jugendämter in ihrer Gesamtverantwortung für einen bedarfsgerechten und zur Erfüllung des Rechtsanspruchs ausreichenden Ausbau an Kinderbetreuungsangeboten auf einen eingeschränkten Datensatz mit kumulierten Daten aller Kitas im Zuständigkeitsbereich zugreifen. Ebenso dürfen Städte und Gemeinden, die auf ein bedarfsgerechtes und zur Erfüllung des Rechtsanspruchs ausreichendes Angebot in ihrem Bereich hinzuwirken haben, auf eingeschränkte Datensätze zugreifen. Die Verwendung der Daten zu anderen Zwecken ist unzulässig. Datenschutz und Datensicherheit haben für die Projektpartner höchste Priorität. Deshalb ist die Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen für die Projektpartner selbstverständlich. Maßgebliche Vorschriften dazu enthält das Telemediengesetz (TMG). Ebenso werden Regelungen durch die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingehalten.
- Kann ich meine Angaben und Daten ändern?
Ja, jederzeit! Wenn Sie Ihre Daten bereits eingegeben und gespeichert haben, können Sie sich erneut mit Ihren Benutzerdaten anmelden und Ihre Angaben ändern. Natürlich können Sie sich auch jederzeit bei der Servicestelle Infodienst KITA melden und Ihre Daten durch eine(n) MitarbeiterIn abändern lassen. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, melden Sie sich bitte auch beim Infodienst Kita.
- Wo erhalte ich Auskünfte zur zentralen KITA-Vormerkung und Kinderbetreuung in Baden-Baden?
Bitte wenden Sie sich gerne persönlich, per Telefon, Email oder Fax an das Team der Servicestelle Infodienst KITA im Kinder- und Jugendbüro der Stadtverwaltung Baden-Baden.
- Wer ist zuständig für Betreuungsplätze in Kindertagespflege?
Einen Bedaf für einen Betreuungsplatz in Kindertagespflege können Sie über die normale KITA-Vormerkung eintragen. Für Ihre Beratung steht der städtische Dienst für Kindertagespflege zur Verfügung. Bitte nehmen Sie gerne Kontakt auf!
- Ich konnte mich während der Öffnungszeiten nicht beim Infodienst KITA melden. Wie kann ich Kontakt herstellen?
Bitte schreiben Sie uns eine Email an die Adresse kita@baden-baden.de und teilen Sie uns mit, wann und wie Sie erreichbar sind. Wir rufen Sie dann gerne zurück!