Regelaltersrente beantragen

Senioren PaarBild vergrößern
© Kzenon - Fotolia.com

Hinweis

Die Beratungen finden im Fachbereich Bildung und Soziales, 3. OG, R 328, Gewerbepark Cité 1, 76532 Baden-Baden statt.

Für die tatsächliche Hilfe bei der Stellung von Rentenanträgen werden Sie sich bitte an folgende Personen:

Frau Jasmin Klumpp
Telefon: 07221/93-1424
Mail: jasmin.klumpp@baden-baden.de
2. OG, R 224
Gewerbepark Cité 1
76532 Baden-Baden
Buchstaben: A - L

Frau Sophia Giringer
Telefon: 07221/93-1423
Mail: sophia.giringer@baden-baden.de
2. OG, R 225
Gewerbepark Cité 1
76532 Baden-Baden
Buchstaben: M - Z

Einen Anspruch auf Regelaltersrente können Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze haben:

  • Wurden Sie 1947 bis 1963 geboren, wird die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben.
  • Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt sie bei 67 Jahren.

Sie können die Regelaltersrente nur beanspruchen, wenn Sie eine bestimmte Zeit versichert waren. Diese Mindestversicherungszeit wird Wartezeit genannt. Die Wartezeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre.

Für die Wartezeit berücksichtigt werden:

  • Beitragszeiten, zum Beispiel:
    • Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit.
    • Unter bestimmten Voraussetzungen zählen auch:
      • Monate, in denen Sie beispielsweise Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen haben,
      • Monate zwischen Januar 2005 bis Dezember 2010, in denen Sie Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld bezogen haben.
      • Freiwillige Beiträge
      • Kindererziehungszeiten für die ersten zweieinhalb beziehungsweise drei Lebensjahre.
      • Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege.
      • Beiträge aus Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben.
  • Ersatzzeiten: beispielsweise Monate der politischen Verfolgung in der DDR.
  • Bei Ehescheidung: anrechenbare Monate aus einem Versorgungsausgleich.
  • Anrechenbare Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
  • Anrechenbare Monate für versicherungsfreie Minijobs.

Die Regelaltersrente können Sie nicht vorzeitig erhalten, auch nicht mit Abschlägen.

Wenn Sie eine Regelaltersrente beziehen, können Sie unbegrenzt hinzuverdienen.

Voraussetzungen

Sie haben:

  • die Regelaltersgrenze erreicht und
  • die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von fünf Jahren erfüllt und
  • den Rentenantrag gestellt.

Ortsbehörde für Rentenversicherung

Die Ortsbehörde für Rentenversicherung bei den Ortsverwaltungen sind Ihre Ansprechpartner rund um die gesetzliche Rentenversicherung. Sie erhalten hier Auskünfte (keine Beratung) und können Ihre Leistungsanträge einreichen.

Angebot:

  • Aufnahme und Entgegennahme sämtlicher Leistungsanträge (z.B. Erwerbsminderungsrente, Altersrente, Witwen- und Waisenrente, Erziehungsrente)
  • Aufnahme ausländischer Rentenanträge nach über- oder zwischenstaatlichem Recht (Abkommensländer)
  • Aufnahme und Entgegennahme von Anträgen auf Klärung der Rentenversicherungszeiten (z.B. Krankheitszeiten, Arbeitslosigkeit, Ausbildung, Kindererziehungszeiten)
  • Hilfestellung/Auskunft bei Anfragen/Schreiben der Deutschen Rentenversicherung
  • Entgegennahme von Rechtsmitteln (Widerspruch, Klage) zur Niederschrift und Weiterleitung an den zuständigen Rentenversicherungsträger bzw. das Gericht

Hinweis

Bitte vereinbaren Sie für ein persönliches Gespräch mit der Ortsbehörde für Rentenversicherung einen entsprechenden Termin.

Fristen

Antragstellung: Sie sollten den Rentenantrag nach Möglichkeit 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Pass / Personalausweis / Personenstandsurkunde / Familienbuch
  • Versicherungsverlauf / Rentenauskunft / Rentenversicherungsnachweise
  • Angaben zum bisherigen Krankenversicherungsverhältnis seit 1985, Krankenversicherungskarte
  • Bankverbindung (IBAN)
  • Steueridentifikationsnummer
  • gegebenenfalls Nachweis Hinterbliebenenrente, Unfallrente (Berufsgenossenschaft), ausländische Rente, Schwerbehindertenausweis
  • weitere Unterlagen (nach Einzelfall)

Bearbeitungsdauer

In der Regel bis zu 3 Monate


Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung

Für Rentenberatungen (keine Antragsstellung!) wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung in Karlsruhe. Terminvereinbarung erforderlich unter 0721 82 51 15 43.

Hinweis

Sprechzeiten: Montag von 8:20 – 15:20 Uhr (Terminvergabe erforderlich).
Einen Beratungstermin machen Sie mit dem Beratungszentrum in Karlsruhe aus; die Beratung selbst findet in Baden-Baden statt.

Deutsche Rentenversicherung Servicezentrum Karlsruhe

Rechtsgrundlage

Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)

  • § 35 Regelaltersrente
  • § 235 Regelaltersrente