Wenn Sie eine genehmigungspflichtige Werbeanlage aufstellen wollen, müssen Sie dafür schriftlich eine Baugenehmigung beantragen.
Zu Werbeanlagen zählen beispielsweise Schilder, Beschriftungen, Lichtwerbung und Schaukästen. Sie sind vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar.
Hinweis
Für die Kenntnisgabe im Sinne der Werbeanlagensatzung genügt eine formlose Beschreibung der geplanten Werbeanlage, eine Ansichtszeichnung (mit Vermaßung) und evtl. eine Fotomontage.
Kosten
Die Kosten können Sie dem Gebührenverzeichnis für die öffentlichen Leistungen als untere Baurechtsbehörde unter Punkt 5 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren und Punkt 6 Baugenehmigungsverfahren (BGV) entnehmen.
Gebührenverzeichnis untere Baurechtsbehörde