Ausweisdokumente für Deutsche im Ausland

Vorderansicht des neuen PersonalausweiseBild vergrößern

Hinweis

Auslandsdeutsche werden dringend gebeten, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren, da für diese Anträge wegen grundsätzlicher Unzuständigkeit einige Vorarbeiten erforderlich sind (Tel. 07221 93-18 08). Bei Buchung eines Online-Termins kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

Für die Ausstellung von Personalausweisen oder Reisepässen für Deutsche, die im Ausland leben, sind grundsätzlich die jeweiligen deutschen Auslandsvertretungen vor Ort zuständig.

Wenn nachweislich ein wichtiger Grund besteht, kann auch von der Stadt Baden-Baden ein Ausweisdokument ausgestellt werden. Vor der Ausstellung neuer Ausweisdokumente muss bei der zuständigen Auslandsvertretung eine Unbedenklichkeitsbestätigung angefordert werden. Hierdurch kann es bei der Bearbeitung zu Zeitverzögerungen kommen.

Verfahrensablauf

Wegen des hohen Bearbeitungsaufwands wird ein Antrag nur nach vorheriger Terminvereinbarung bei der zuständigen Stelle entgegengenommen.

Kosten

  • Personalausweis für antragstellende Person ab 24 Jahren: 76 EUR (46 EUR + 30 EUR wegen Nichtzuständigkeit)
  • Personalausweis für antragstellende Person unter 24 Jahren: 57,60 EUR (27,60 EUR + 30 EUR wegen Nichtzuständigkeit)
  • Reisepass für antragstellende Person ab 24 Jahren: 140 EUR (doppelte Passgebühr wegen Nichtzuständigkeit)
  • Reisepass für antragstellende Person unter 24 Jahren: 75 EUR (doppelte Passgebühr wegen Nichtzuständigkeit)

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragsstellung im Bürgerbüro oder einer Ortsverwaltung sind folgende Unterlagen im Original mitzubringen:

  • bisheriger Personalausweis und/oder Reisepass
  • Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde
  • ggf. Heiratsurkunde / Auszug aus dem Familienbuch
  • ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit
  • Abmeldebestätigung vom letzten Wohnort in Deutschland
  • Aktuelle Wohnsitzbestätigung (nicht älter als 3 Monate)
  • biometrisches, digitales Passbild
    Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
    Ihr Passbild muss digital vorgelegt werden. Sie haben folgende Möglichkeiten, es anfertigen zu lassen:
    - Bei einem Fotostudio mit zertifizierter Cloud-Anbindung. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Fotodienstleister, ob dieser zertifiziert ist. Bitte beachten Sie, dass der QR-Code nur 6 Monate gültig ist!
    - In dm-Filialen mit digitalem Passbildservice. Beachten Sie auch hier die 6-monatige Gültigkeit des QR-Codes.
    - Am Selbstbedienungsterminal im BürgerBüro. (Für Kinder unter 3 Jahren sind unsere Terminals nicht geeignet)
    Auf folgenden privaten Websites können Sie zertifizierte Fotodienstleister in Ihrer Region finden (Stand 28.05.2025, ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
    https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
    https://dm.de/filialfinder
    https://www.e-passtransfer.de/

Sofern für ein Kind unter 16 Jahren ein Personalausweis beantragt wird, benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen:

  • Zustimmungserklärung der erziehungsberechtigten Elternteile bzw. Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil
  • Pass oder Personalausweis der Eltern
  • ggf. Abmeldebestätigung der Eltern vom letzten Wohnort in Deutschland

In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Urkunden und Dokumente notwendig sein.

Wichtige Hinweise zum biometrischen Lichtbild / Neuerungen ab 01. Mai 2025
Das verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen sieht vor, dass das Scannen von Passbildern bei der Beantragung von Identitätsdokumenten abgeschafft wird. Ab Mai 2025 können ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für die Erstellung eines Personalausweises oder Reisepasses verwendet werden. Eine Verwendung von Lichtbildern in Papierform ist somit nicht mehr zulässig.