Einfahrtsgenehmigung für Reisebusse

Verkehrsschild: Innenstadt für Busse gesperrt.

Die Innenstadt von Baden-Baden ist für Reisebusse gesperrt. Eine Zufahrt ist nur bis zum Ludwig-Wilhelm-Platz mit einer Sondereinfahrtsgenehmigung möglich.

Einfahrtsgenehmigungen werden auf Antrag von der Straßenverkehrsbehörde ausgestellt. Ohne Einfahrtsgenehmigung kann bis zum Festspielhaus und zur Bushaltestelle Caracalla Therme gefahren werden.

Voraussetzungen

Alle Reisebusunternehmen können eine Sondereinfahrtsgenehmigung zum Ludwig-Wilhelm-Platz beantragen.

Verfahrensablauf

Einfahrtsgenehmigungen werden auf schriftlichen Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde ausgestellt. Die Einfahrtsgenehmigung gilt pro Bus/pro Tag.

Die Sondereinfahrtsgenehmigung wird vorab an den Reisebusunternehmer per E-Mail versandt. Die Genehmigung ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Hinweis: Sofern die Sondereinfahrtsgenehmigung erteilt wurde, kann diese nicht mehr storniert werden. Eine Gutschrift der Verwaltungsgebühr ist somit nicht mehr möglich.

Fristen

Der Antrag muss 10 Tage im Voraus gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Rechnungsanschrift des Reisebusunternehmers
  • Datum der Reise
  • Anzahl der Busse

Kosten

  • 15 Euro pro Bus / pro Tag

Der Gebührenbescheid wird per Post verschickt und kann dann überwiesen werden.

Rechtsgrundlage

Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)