Befreiungen, Abweichungen oder Ausnahmen

Das Kenntnisgabeverfahren kann nicht durchgeführt werden, wenn für Ihr Bauvorhaben Befreiungen, Abweichungen oder Ausnahmen erforderlich sind.

Verfahrensablauf

Reichen Sie die Bauvorlagen digital per Service BW bei der Baurechtsbehörde ein, in der das Baugrundstück liegt.

Weitere Informationen zum digitalen Verfahren finden Sie unter der Rubrik „Digitales baurechtliches Verfahren“.

Die Baurechtsbehörde prüft innerhalb von fünf Arbeitstagen:

  • Ist das Kenntnisgabeverfahren anwendbar?
  • Sind die eingereichten Bauvorlagen vollständig? Sind die Unterlagen vollständig, erhalten Sie innerhalb von fünf Arbeitstagen eine Eingangsbestätigung. Sind die Unterlagen nicht vollständig oder steht ein sonstiges Hindernis entgegen, erhalten Sie hierüber eine Nachricht.
  • Besteht eine hindernde Baulast?
  • Liegt das Grundstück im Geltungsbereich einer Entwicklungssatzung, einer Erhaltungssatzung oder eines Sanierungsgebietes?
  • Ist die Grundstückserschließung gesichert?

Haben alle Angrenzer und sonstigen Nachbarn schriftlich zugestimmt, dürfen Sie zwei Wochen nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen bei der Gemeinde mit dem Bau beginnen. Ansonsten beträgt der Baubeginn 1 Monat nach Vollständigkeit der Bauvorlagen.

Erforderliche Unterlagen für die Errichtung

  • Antragsformular Kenntnisgabeverfahren (Service BW)
  • Baubeschreibung
  • evtl. Angaben zu Feuerungsanlagen (Vordruck)
  • aktueller Lageplan – zeichnerischer Teil (Auszug aus dem Liegenschaftskataster) (Vordruck)
  • aktueller Lageplan – schriftlicher Teil einschl. der Namen und Anschriften der Angrenzer (Eigentümer der angrenzenden Grundstücke)
  • Abstandsflächenplan
  • Bauzeichnungen
  • Angabe der voraussichtlichen Baukosten
  • Erhebungsbogen
  • Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
  • Erklärung des Bauleiters

Erforderliche Unterlagen für den Abbruch

  • Antragsformular Kenntnisgabeverfahren (Service BW) einschl. Angaben zu aktueller Nutzung
  • aktueller Lageplan – zeichnerischer Teil (Auszug aus dem Liegenschaftskataster) (Vordruck)
  • aktueller Lageplan – schriftlicher Teil einschl. der Namen und Anschriften der Angrenzer (Eigentümer der angrenzenden Grundstücke)
  • Fachunternehmererklärung
  • (ggf. Vereinfachtes) Abfallverwertungskonzept