Befreiungen, Abweichungen oder Ausnahmen
Das Kenntnisgabeverfahren kann nicht durchgeführt werden, wenn für Ihr Bauvorhaben Befreiungen, Abweichungen oder Ausnahmen erforderlich sind.
Verfahrensablauf
Reichen Sie die Bauvorlagen digital per Service BW bei der Baurechtsbehörde ein, in der das Baugrundstück liegt.
Weitere Informationen zum digitalen Verfahren finden Sie unter der Rubrik „Digitales baurechtliches Verfahren“.
Die Gemeinde prüft innerhalb von fünf Arbeitstagen:
- Ist das Kenntnisgabeverfahren anwendbar?
- Sind die eingereichten Bauvorlagen vollständig? Sind die Unterlagen vollständig, erhalten Sie innerhalb von fünf Arbeitstagen eine Eingangsbestätigung. Sind die Unterlagen nicht vollständig oder steht ein sonstiges Hindernis entgegen, erhalten Sie hierüber eine Nachricht.
- Liegen auf dem Grundstück Baulasten?
- Liegt das Grundstück im Geltungsbereich einer Entwicklungssatzung, einer Erhaltungssatzung oder eines Sanierungsgebietes?
- Ist die Grundstückserschließung gewährleistet?
Die Gemeinde benachrichtigt die Eigentümer der an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücke (Angrenzer) innerhalb von fünf Arbeitstagen ab dem Eingang der vollständigen Bauvorlagen. Damit erhalten diese die Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen ihre Einwendungen und Bedenken zum Bauvorhaben vorzubringen. Eigentümer benachbarter Grundstücke, die nicht direkt an das Baugrundstück angrenzen (sonstige Nachbarn), können ebenfalls benachrichtigt werden.
Haben alle Angrenzer und sonstigen Nachbarn schriftlich zugestimmt, dürfen Sie zwei Wochen nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen bei der Gemeinde mit dem Bau beginnen.
Bringt einer der Benachrichtigten seine Bedenken vor, leitet die Gemeinde diese unverzüglich an die Baurechtsbehörde weiter. Sie überprüft diese Bedenken und unterrichtet die jeweiligen Benachrichtigten über das Ergebnis der Überprüfung. In diesem Fall dürfen Sie in der Regel einen Monat nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen bei der Gemeinde mit der Ausführung des Vorhabens beginnen.
Erforderliche Unterlagen für die Errichtung
- Antragsformular Kenntnisgabeverfahren (Service BW)
- Baubeschreibung
- evtl. Angaben zu Feuerungsanlagen (Vordruck)
- aktueller Lageplan – zeichnerischer Teil (Auszug aus dem Liegenschaftskataster) (Vordruck)
- aktueller Lageplan – schriftlicher Teil einschl. der Namen und Anschriften der Angrenzer (Eigentümer der angrenzenden Grundstücke)
- Abstandsflächenplan
- Bauzeichnungen
- Angabe der voraussichtlichen Baukosten
- Erhebungsbogen
- Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
- Erklärung des Bauleiters
Erforderliche Unterlagen für den Abbruch
- Antragsformular Kenntnisgabeverfahren (Service BW) einschl. Angaben zu aktueller Nutzung
- aktueller Lageplan – zeichnerischer Teil (Auszug aus dem Liegenschaftskataster) (Vordruck)
- aktueller Lageplan – schriftlicher Teil einschl. der Namen und Anschriften der Angrenzer (Eigentümer der angrenzenden Grundstücke)
- Fachunternehmererklärung
- (ggf. Vereinfachtes) Abfallverwertungskonzept