Soziale Leistungen

Nach dem Sozialhilfegesetz SGB XII gibt es sieben "Hilfearten":

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfen zur Gesundheit
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten 
  • Hilfe in anderen Lebenslagen

Grundsätzlich besteht der Nachranggrundsatz der Sozialhilfe. Das heißt, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistungen von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägerinnen und Trägern anderer Sozialleistungen bekommt, erhält keine Sozialhilfe.

Die Sozialhilfe, mit Ausnahme der Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, setzt ein, sobald der Trägerin oder dem Träger der Sozialhilfe bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen.

Unterlagen

Entscheidend für die Hilfegewährung ist neben der persönlichen Situation der antragsstellenden Person die Einnahmen- und Ausgabensituation. Es werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

  • Antragsformular
  • Rentenbescheide
  • Lohnbescheinigungen
  • sonstige Nachweise über Einkünfte
  • Mietvertrag
  • Sparbücher
  • Nebenverdienste
  • Bestätigung über den Rückkaufswert der Lebensversicherung
  • Wertpapiere
  • Fonds
  • Kontoauszug des Bausparvertrags
  • Grundbuchauszüge über Haus- und Grundbesitz
  • KFZ-Schein

Hinweis

Das Antragsformular kann telefonisch angefordert werden. Vor Antragsstellung wird ein Beratungsgespräch empfohlen.