Reisevollmacht für Minderjährige

Ein Kleinkind sitzt auf einem Stuhl und hält einen Koffer in der Hand.Bild vergrößern
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Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie eine Kopie der Ausweisdatenseite des oder der Erziehungsberechtigten mitzugeben.

Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass die Erziehungsberechtigten mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des oder der Erziehungsberechtigten.

Die Bescheinigung sollte beinhalten:

  • Personalien der oder des Minderjährigen
  • Personalien und Erreichbarkeit des oder der Erziehungsberechtigten
  • Reiseroute
  • Personalien eventuell volljähriger Begleitpersonen
  • Ausweisdaten des oder der Erziehungsberechtigten
  • Unterschriftsbeglaubigung
  • Ggf. Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache (durch Übersetzerbüro)

Verfahrensablauf

Einen Vordruck für die Reisevollmacht für Minderjährige in deutscher Sprache können Sie bei den Bürgerbüros und Ortsverwaltungen erhalten. Die Unterschriften der Erziehungsberechtigten können Sie gebührenpflichtig amtlich beglaubigen lassen. Dabei ist die Vorsprache aller unterschriftsleistender Personen erforderlich, da die Unterschrift vor Ort geleistet werden muss.

Kosten

Je Reisevollmacht: 10 Euro