Kurtaxe

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Die Stadt Baden-Baden erhebt zur Deckung ihres Aufwands für die Herstellung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen eine Kurtaxe.

Voraussetzungen

Wer ist kurtaxepflichtig?

Kurtaxepflichtig sind alle Personen, die sich in der Gemeinde aufhalten und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten ist (ausgenommen Einwohnende). Kurtaxepflichtig sind darüber hinaus auch Einwohnende, die den "Schwerpunkt der Lebensbeziehungen" in einer anderen Gemeinde haben.

Von Personen, die in Baden-Baden arbeiten oder in Ausbildung stehen, sowie von Teilnehmenden an beruflich bedingten Tagungen, Kongressen, Lehrgängen und Kursen wird während deren Dauer die Kurtaxe nicht erhoben. Um nicht veranlagt zu werden, müssen diese Voraussetzungen bei der Anmeldung bei der Wohnungsgeberin oder dem Wohnungsgeber durch eine schriftliche Bescheinigung nachgewiesen werden.

Außerdem sind folgende Personengruppen von der Kurtaxe befreit (sofern kein Anspruch auf die besonderen Leistungen erhoben wird):

  1. Kinder und Jugendliche, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs,
  2. Familienbesuch von Einwohnenden, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden,
  3. Besucherinnen und Besucher von Jugendherbergen,
  4. Besucherinnen und Besucher von Einrichtungen, die der Jugend- und Erwachsenenbildung bzw. Fortbildung dienen (Schullandheime, kirchliche und karitative Einrichtungen, Betriebs- oder Vereinsheime, Sportschulen und ähnliche Einrichtungen),
  5. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, Kureinrichtungen oder Veranstaltungen zu besuchen und dies durch ärztliches Attest nachweisen,
  6. Besucherinnen und Besucher von Nebenbetrieben an den Bundesautobahnen im Sinne von § 15 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  7. Personen, die im Umfeld (bis zu 50 km Entfernung) von Baden-Baden arbeiten und im Rahmen dieser Tätigkeit in Baden-Baden übernachten. Die Voraussetzungen sind durch eine schriftliche Bestätigungen unter Angabe des Arbeitsortes nachzuweisen.

Kosten

Die Kurtaxe ist in Kurzone I und II unterteilt.

  • Kurzone I: 3,80 EUR (pro Übernachtung und Person)
  • Kurzone II: 1,70 EUR (pro Übernachtung und Person)