Kindertagespflege

Kinder von 0 bis zum 14. Lebensjahr können regelmäßig für einen Teil des Tages oder ganztags durch eine Kindertagespflegeperson betreut werden. Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform im familiennahen Umfeld und stellt eine Alternative und Ergänzung zur Kindertageseinrichtung dar. Die Eltern beteiligen sich mit einem Eigenkostenanteil am Honorar für die Kindertagespflegeperson.

Um den Betreuungsbedarf bei der Kindertagespflege zu ermitteln, treten Sie in Kontakt für ein Erstgespräch mit dem Dienst für Kindertagespflege.