Teilung von Grundstücken (Realteilung)
Mit der Novelle der Landesbauordnung ist ab dem 1. März 2015 die Realteilung von Grundstücken anzeigepflichtig. Wird ein Grundstück real geteilt, so entstehen mit der Teilung z. B. zwei neue Grundstücke, für die jeweils ein eigenständiges Grundbuchblatt angelegt wird.
Durch die Teilung eines Grundstücks, das bebaut ist oder dessen Bebauung genehmigt ist, dürfen Sie keine Verhältnisse schaffen, die den öffentlich-rechtlichen Vorschriften widersprechen.
Verfahrensablauf
Reichen Sie das formlose Anschreiben direkt bei dem Fachgebiet Bauordnung ein. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung, ob gegen die angezeigte Teilung Bedenken bestehen.
Fristen
Die Teilung eines Grundstücks ist dem Fachgebiet Bauordnung zwei Wochen vor Beurkundung schriftlich anzuzeigen.
Erforderliche Unterlagen
- Formloses Anschreiben
- Aktueller Lageplan mit Darstellung der geplanten Grundstücksgrenzen
In Einzelfällen können weitere Unterlagen benötigt werden.
Kosten
Die Kosten können Sie dem Gebührenverzeichnis für die öffentlichen Leistungen als untere Baurechtsbehörde unter Punkt 2 Baugenehmigungsverfahren (BGV) entnehmen