Häufig gestellte Fragen zum Brandschutz

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Treppenhaus und Fluchtwege

Flucht- und Rettungsplan in einem Rahmen an einer WandBild vergrößern

Der Brandschutz im Treppenhaus ist im Mehrfamilienhaus oft dann Thema, wenn Mieter Schuhe, Schränke, Pflanzen, Fahrräder oder Kinderwagen dort abstellen.

Wer muss sich im Treppenhaus um den Brandschutz kümmern?

Für den Brandschutz im Treppenhaus ist hauptsächlich der Vermieter verantwortlich. Der Vermieter muss also dafür sorgen, dass Gegenstände keine Behinderung darstellen.

Gibt es einheitliche Brandschutzregelungen in Baden-Württemberg?

In der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) werden generelle Aussagen über die Anforderungen an Bauteile in Rettungswegen getroffen.

Sind im Mietrecht Bestimmungen zum Brandschutz im Treppenhaus zu finden?

Nein, ob Kinderwagen oder Schuhe abgestellt werden dürfen, hängt vom Einzelfall ab.

Kann das Abstellen von Gegenständen im Hausflur untersagt sein?

Ja, Fahrräder, Blumenkästen, Schlitten und Schuhe im Treppenhaus können per Brandschutzverordnung bzw. Hausordnung oder per Mietvertrag untersagt werden.

Welche grundsätzlichen Regelungen sind beim Thema Fluchweg zu beachten?

Der ausgewiesene Fluchtweg darf nicht verstellt und muss immer freigehalten werden. Türen und andere Zugänge müssen über bestimmte Schlösser verfügen und dürfen nicht verschlossen sein. In der Regel bestimmt die Bauordnungen und Brandschutzverordnungen des Landes, was einen Fluchtweg ausmacht.

Brand- und Rauchschutztüren dürfen nur mit zugelassenen Feststelleinrichtungen offen gehalten werden. Verkeilen oder festbinden ist verboten. Die Treppenräume müssen frei von brennbaren Stoffen gehalten werden.

Was sagt die Rechtsprechung?

Die rechtliche Lage ist nicht einheitlich und das spiegelt sich teilweise auch in der Rechtsprechung wieder. Sollen Gegenstände im Treppenhaus zum Brandschutz entfernt oder gar nicht erst aufgestellt werden, kommt es oft darauf an, um was es sich handelt.

Ein Kinderwagen im Treppenhaus darf nicht grundsätzlich verboten werden. Ist der Platz im Flur ausreichend und stellt der Kinderwagen keine Behinderung dar, ist das Abstellen nicht generell verboten.

Gleiches kann auch auf Rollatoren und Rollstühle angewandt werden. Sind Mieter auf diese angewiesen, können sie an geeigneten Orten abgestellt werden. Lässt deren Größe das zu und wird der Flucht- bzw. Rettungsweg dadurch nicht behindert, kann der Brandschutz nicht als Argument für ein Verbot gelten.

Schränke und Schuhe im Treppenhaus: Bezüglich des Themas “Pflanzen, Schränke oder Schuhe im Treppenhaus” ist die Brandschutzverordnung der Länder wenig eindeutig. Die Entscheidung, ob Schuhe oder ein Schuhschrank erlaubt sind, bezieht sich jeweils nur auf den Einzelfall. Eine pauschale Aussage ist in der Regel nicht möglich.

Wie kann man mit den „Klassikern“ im Treppenhaus umgehen?

  • Schuhe, Schuhschränke, Schirmständer: Schuhe haben in einem Treppenhaus grundsätzlich nichts zu suchen. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Sie dürfen nur dann vorübergehend auf dem Abstreifer abgestellt werden, wenn es draußen regnet oder schneit. Das Abstellen von Schuhen generell zu verbieten ist unzulässig, da es unverhältnismäßig ist.
    Auch Schuhschränke und Schirmständer sollten nicht in das Treppenhaus gestellt werden. Selbst wenn ein Fluchtweg von einem Meter Breite gelassen wird, hat der Vermieter das Recht, dies zu verbieten. Schließlich können sie im Falle eines Brandes bei starkem Rauch zur schlecht sichtbaren Stolperfalle werden.
  • Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühle: Sowohl Kinderwagen als auch Rollatoren und Rollstühle dürfen im Treppenhaus vorübergehend abgestellt werden. Soweit es keine dafür vorgesehene Fläche im Treppenhaus gibt, sollten sie jedoch über Nacht und bei Nichtnutzung in die Wohnung gestellt werden. Ein generelles Verbot ist also unzulässig.
  • Fahrräder: Grundsätzlich ist das Abstellen von Fahrrädern im Treppenhaus und in der Wohnung nicht erlaubt. Aber das gilt nur, wenn es andere zumutbare Abstellmöglichkeiten wie z. B. einen Fahrradkeller im Haus gibt. Ist kein geeigneter Raum vorhanden, darf das Fahrrad ohne Zustimmung mit in die Wohnung genommen werden. Handelt es sich um ein sehr wertvolles Fahrrad, darf der Mieter dieses auch trotz Fahrradkeller in die Wohnung nehmen.
  • Pflanzen und Gemälde: Sowohl Pflanzen als auch Bilder an den Wänden können verboten werden. Will man unbedingt eine kleine Pflanze aufstellen, darf man dies dezent machen, wenn diese nicht zur Stolperfalle werden kann. Dezente und vorübergehende Dekorationen zu besonderen Anlässen sind erlaubt.
  • Papier und Werbezeitschriften: Diese dürfen vorübergehend abgelegt werden, sollten aber möglichst zügig wieder entfernt werden. Denn diese bestehen schließlich aus brennbarem Material und können zudem auch noch den Durchgang versperren.
  • Schneeschieber und Besen: Gegenstände wie Schneeschieber und Besen können nicht nur schnell zur Stolperfalle werden, sondern auch Pfützen auf dem Boden hinterlassen, auf denen die Mieter ausrutschen können. Der Vermieter hat also das Recht, diese zu verbieten.

Rettungswege

Schild für RettungswegBild vergrößern

Was ist ein Rettungsweg?

Rettungswege sind Fluchtwege, z.B. Flure, Treppen und Ausgänge ins Freie, über die Menschen und Tiere im Gefahrenfall bauliche Anlagen verlassen und sich in Sicherheit bringen können.

Rettungswege sind Zugänge und Wege für Einsatzkräfte der Feuerwehr, über die die Rettung von z.B. verletzten Personen und Tieren sowie die Brandbekämpfung möglich sind.

Wie viele Rettungswege sind nötig?

Wichtige Festlegungen wie die Zahl und Ausbildung von Flucht- und Rettungswegen sind in der Bauordnung getroffen. Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege vorhanden sein.

Unter welchen Umständen kann der zweite Rettungsweg über die Rettungsgeräte der Feuerwehr sichergestellt werden?

Bis zu einer maximalen Personenzahl von 15 in einer Nutzungseinheit ist eine Rettung über die Rettungsgeräte durch die Feuerwehr möglich.

Bei einer Brüstungshöhe bis zu acht Meter kann der zweite Rettungsweg über die vierteilige Steckleiter sichergestellt werden.

Bei Brüstungshöhen von mehr als acht Metern kann der zweite Rettungsweg nur über die Drehleiter sichergestellt werden.

Feuerwehrzufahrt

Verkehrsschild FeuerwehrzufahrtBild vergrößern
(c) andi-h / Pixelio.de

Bei Rettungseinsätzen zählt jede Sekunde, sodass das Halten oder Parken in einer Feuerwehrzufahrt üble und zum Teil schwerwiegende und drastische Folgen verursachen kann.

Was ist eine Feuerwehrzufahrt / Aufstellfläsche und welche Aufgaben hat sie?

Der Begriff Feuerwehrzufahrten meint speziell für Feuerwehr und Rettungskräfte reservierte Flächen vor Gebäuden, Objekten oder Grundstücken, die es den jeweiligen Einsatzkräften ermöglichen sollen, einen Einsatzort im Notfall problemlos und ungehindert zu erreichen.  Ein entsprechendes Schild, welches die Feuerwehrzufahrt ausweist, ist stets an sichtbaren Stellen angebracht.

Nur wenn die Feuerwehrzufahrt und deren Flächen frei sind, können Einsatzkräfte ungehindert arbeiten. Das beinhaltet auch das räumen im Winter von Schnee und Eis.

Darf ich darauf Halten und Parken?   

Handelt es sich um eine Feuerwehrzufahrt, führt das Zuparken in der Regel zu einem Bußgeld.

Wie werden Verstöße in und um eine Feuerwehrzufahrt geahndet?

Mit welchen Bußgeldern und Punktevergaben Verkehrsteilnehmer rechnen müssen, zeigt der aktuelle Bußgeldkatalog.

Haustür abschließen

Zwei Hände schließen ein Türschloss abBild vergrößern

Darf die Haustür (von der Straße in den Treppenraum) eines Mehrfamilienhauses abgeschlossen werden?

Nein, bei einem Feuer müssen Bewohner mitunter schnell fliehen. Abgeschlossene Türen behindern da im Notfall den Fluchtweg.

Wie kann man das Objekt schützen?

Eine Lösung um die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten, stellen Fluchttüren dar, die sich von innen öffnen lassen. Panikschlösser, die häufig für Fluchttüren im Verkauf verwendet werden, stellen eine sinnvolle Lösung auch für Haustüren von Mehrfamilienhäusern dar.

Rauchmelder

RauchmelderBild vergrößern
(c) Thorben Wengert / pixelio.de

Rauchmelder sind zuverlässiger als die menschliche Nase. Sie nehmen bereits geringe Mengen Brandrauch in der Raumluft wahr und warnen so rechtzeitig vor der Gefahr.

Bei manchen Geräten besteht sogar die Möglichkeit, mehrere Melder, die über die Wohnung verteilt sind, miteinander zu koppeln. Löst einer der Melder aus, so geben alle anderen Geräte ebenfalls Alarm.

Brandrauch enthält eine Vielzahl hoch giftiger Substanzen und führt beim Einatmen innerhalb weniger Minuten zu Bewusstlosigkeit und später zum Tod durch Ersticken. Der Großteil aller Brände in Wohnungen entwickelt sich langsam. Bevor es zu einem offenen Feuer kommt, entsteht zunächst eine große Menge Rauch.

Sind Rauchmelder Pflicht in Deutschland?

Ja, die Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum gilt in allen 16 Bundesländern. Geregelt wird die Rauchmelderpflicht für Privathaushalte in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Dort steht, wer den Rauchmelder anbringt sowie welche Räume auszustatten sind.

In welchen Räumen ist ein Rauchmelder sinnvoll?

Die Pflicht-Räume sind Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen.

Wo sollten Rauchmelder montiert werden?

Vorzugsweise sollen Rauchmelder vor bzw. in Schlafräumen installiert werden, damit die Bewohner im Brandfall alarmiert werden. Optimal ist es, wenn der Rauchmelder in der Raummitte unter der Decke montiert wird, zumindest sollte ein Abstand von 50 cm zur Wand eingehalten werden.

Wie viele Rauchmelder braucht man in der Wohnung?

Das hängt von der Wohnung ab. Jedes Kinderzimmer benötigt einen Rauchmelder. Bei drei Kinderzimmern sind es also drei Warnmelder. Hinzukommen die Schlafzimmer. Wenn getrennt geschlafen wird sind es zwei Melder. Des Weiteren muss jeder Flur und Eingangsbereich ausgestattet sein. In einer großen Wohnung oder im Haus können daher fünf bis sechs Rauchmelder erforderlich sein.

Wichtige Hinweise:

  • Montage an der Zimmerdecke
  • Melder muss akustisch vor Nachlassen der Batteriespannung warnen
  • Funktionsfähigkeit der Geräte regelmäßig mittels eingebauter Test-Schaltung überprüfen
  • Für Hörgeschädigte gibt es Rauchmelder, die mit Rüttelkissen oder optischen Signalen kombiniert werden können.

Wer ist für die Wartung und Installation von Rauchmeldern verantwortlich?

Für die Installation von Rauchmeldern sind die Eigentümer, beziehungsweise Vermieter, zuständig. Die Mieter oder Bewohner müssen hingegen die Betriebsbereitschaft der Geräte sicherstellen. Übernimmt der Vermieter freiwillig die Wartung, kann er die Kosten in der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen.

Was ist wenn der Rauchmelder rot blinkt?

Entweder zeigt die LED-Leuchte die Betriebsbereitschaft des Gerätes an, indem sie ungefähr alle 45 - 60 Sekunden einmal aufleuchtet oder sie signalisiert, dass die Batterie nachlässt.

Kann ein Rauchmelder durch eine Zigarette ausgelöst werden?

Funktionstüchtige Rauchmelder reagieren bei normalem Zigarettenkonsum in der Regel nicht. Wird der Rauch direkt in die Rauchkammer geblasen, löst der Melder aus. Bei übermäßigem Rauch, z.B. während einer Party mit vielen Rauchern, kann es zu Fehlalarmen kommen.

Welche Rauchmelder gibt es?

  • Optischer Rauchmelder
  • CO-Melder
  • Ionisationsrauchmelder
  • Hitzemelder
  • Funkrauchmelder
  • Dual Rauchmelder
  • Smarthome Rauchmelder

Kaminöfen

Feuer in einem KaminBild vergrößern

Wo steht was ich beim Aufstellen eines Kamins beachten muss?

In der Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Anforderungen an Feuerungsanlagen, Wärme- und Brennstoffversorgungsanlagen (Feuerungsverordnung - FeuVO).

Welche Anforderungen bestehen an einen Kaminofen?

Um einen Kaminofen in Deutschland betreiben zu dürfen muss er nach der deutschen Kaminofennorm bzw. der europäischen Norm geprüft sein. Dies wird durch ein Typenschild durch das „Ü-Zeichen“ (Überwachungszeichen) oder das CE-Zeichen dokumentiert. Geräte ohne dieses Prüfzeichen dürfen nicht verwendet werden.

Ist Laminat brennbar?

Laminatboden wird als schwer entflammbar eingestuft.

Wie müssen Fußböden geschützt werden?

Fußböden aus brennbaren Baustoffen müssen durch einen Belag aus nichtbrennbaren Baustoffen geschützt werden.

Welcher Abstand zu Wänden ist erforderlich?

Die Hersteller von Kaminöfen geben den erforderlichen Abstand der Geräte zu brennbaren Bauteilen oder Wänden aus oder mit brennbaren Bauteilen in der Aufstellanleitung vor.

Was ist beim Verbindungsstück zu beachten?

Verbindungstücke bestehen aus Stahl Normalerweise haben Sie den gleichen Durchmesser wie der Abgasstutzen. Auf einen ausreichenden Abstand zu brennbaren Bauteilen ist zu achten. Der Zwischenraum muss entweder belüftet oder mit mineralischen Baustoffen geringer Wärmeleitfähigkeit ausgefüllt werden.

Wie weit sollen Möbel von Ofen weg stehen?

Der Abstand zwischen der Ofentür und Möbeln muss mindestens 50 Zentimeter betragen, ein größerer Abstand ist besser. Vorsicht, wenn der Ofen seitliche Sichtscheiben hat. In diesem Fall raten Kaminkehrer zu einem Abstand von etwa 80 Zentimetern.

Woher bekommt der Kamin die Luft für die Verbrennung?

Die Feuerungsverordnung schreibt vor, dass für einen Kaminofen mindestens vier Kubikmeter Raumluft je Kilowatt Heizleistung zur Verfügung stehen müssen. Diese Größenordnung ist für ältere Wohnhäuser ausreichend, bei modernen luftdichten Gebäuden sind jedoch Schwierigkeiten zu erwarten, da nicht genügend Luft nachströmen kann. Weiterhin muss sichergestellt sein, das über Lüftungsanlagen oder Dunstabzugsanlagen kein zu großer Unterdruck in der Wohneinheit entsteht.

Wie/Wo muss der Kamin angemeldet werden?

Die Aufstellung von Kaminöfen ist nach der Landesbauordnung (LBO) baugenehmigungsfrei. Vor der Aufstellung des Ofens muss lediglich die Zustimmung des zuständigen Bezirksschornsteinfegermeisters eingeholt werden.

Wie oft wird die Abgasanlage gereinigt?

Nachdem der Kaminofen an den Schornstein angeschlossen wurde, wird der Schornstein in der Folge 2-mal jährlich durch den zuständigen Schornsteinfeger gereinigt. Dies gilt für Kaminöfen, die zusätzlich zu einer Zentralheizung betrieben werden.

Bei Feuerstätten, die zur ausschließlichen Beheizung eines Wohnraumes genutzt werden, wird der Schornstein 3-mal jährlich gereinigt.

Feuerlöscher

FeuerlöscherBild vergrößern

Feuerlöscher sind für Privathaushalte, seit 2015 nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Bei jährlich 20.000 Bränden in Wohnhäusern sind Löschgeräte jedoch sehr zu empfehlen.

In allen übrigen Bauten wie öffentlichen Gebäuden, Industriebauten, Verkaufsgeschäften oder Spitälern und Heimen hängt die Pflicht für Feuerlöscher unter anderem von der Nutzung, der Größe und der Anzahl der sich darin aufhaltenden Personen ab. Spezielle Anforderungen gelten auch für Hochhäuser.

Welchen brennbaren Stoff (Brandklassen) kann ich mit welchem Feuerlöscher löschen?

Brandklassen dienen zur Klassifizierung aller brennbaren Stoffe und haben einen entscheidenden Einfluss auf die Wahl des richtigen Löschmittels. Beim Einsatz eines Feuerlöschers, der nicht zum Löschen der entsprechenden Brandklasse geeignet ist, kann es zu einer verstärkten Brandausweitung oder schlimmsten Falls zu einer Explosion kommen.

Jeder Feuerlöscher verfügt über ein Piktogramm, auf dem die jeweilige Brandklasse angegeben ist. Brennbare Stoffe werden in fünf verschiedene Brandklassen eingeteilt, die als Brandklasse A, B, C, D und F gekennzeichnet sind.

Brandklasse A

In die Brandklasse A fallen alle festen Stoffe, die vorwiegend in der Natur vorkommen. Diese Stoffe brennen meist unter Glutbildung, so dass ein Löschmittel eingesetzt werden muss, das nicht nur die Flammen bekämpft, sondern auch die Glut ablöscht. Hierzu eignet sich Wasser sehr gut oder aber Feuerlöscher, die mit Schaum oder Pulver befüllt sind. Zur Brandklasse A zählen Stoffe wie Holz, Kohle, Textilien, Papier, einige Kunststoffe, Heu, Stroh und Faserstoffe.

Brandklasse B

In die Brandklasse B fallen alle flüssigen, brennbaren Stoffe sowie Stoffe, die aufgrund der Wärmeeinwirkung flüssig werden. Zu den flüssigen Stoffen gehören beispielsweise Benzin, Öle, Fette, Farben, Lacke und Alkohol. Zu den Stoffen, die bei Hitze schmelzen und flüssig werden, gehören  Kunststoffe wie PVC, Wachs, Teer, Harz sowie zahlreiche Kunststoffe.

Stoffe der Brandklasse B brennen ausschließlich mit Flammen und erzeugen keine Glut. Bei den genannten Stoffen muss darauf geachtet werden, dass sie im Brandfall niemals mit Wasser gelöscht werden. Stoffe der Brandklasse B werden durch das Löschmittel erstickt. Hierzu kann eine Löschdecke verwendet werden oder aber Schaum-Feuerlöscher, ABC-Feuerlöscher, Feuerlöscher mit BC-Pulver sowie CO2-Löscher (Kohlenstoffdioxid).

Brandklasse C

Unter die Brandklasse C fallen alle brennbaren Gase wie Propan, Methan, Stadtgas, Erdgas, Butan, Ethin (Acetylen) sowie Wasserstoff. Sie produzieren keine Glut, sondern verbrennen ausschließlich unter Flammenbildung. Bei Gasbränden gilt es zu beachten, dass diese sich nicht mit Wasser, Schaum oder Kohlenstoffdioxid (CO2) löschen lassen. Als Löschmittel eignen sich Feuerlöscher mit ABC-Pulver und BC-Pulver.

Brandklasse D

Brände der Brandklasse D kommen im Alltag nur sehr selten vor, da es sich hierbei um Brände von brennbaren Metallen wie Aluminium, Magnesium, Natrium, Kalium oder Lithium, handelt. Diese Metalle brennen ausschließlich bei sehr hohen Temperaturen von weit über 1000°C und gelten als sehr schwer löschbar.

Metallbrände der Brandklasse D dürfen niemals mit Wasser gelöscht werden, da das eine Knallgasbildung mit hoher Explosionsgefahr zur Folge hätte. Metallbrände werden ausschließlich mit speziellem Metallbrand-Pulver, trockenem Sand, trockenem Zementpulver oder trockenem Streu- oder Viehsalz gelöscht.

Brandklasse F

Zur Brandklasse F gehören Brände von Speisefetten und Speiseölen, die typischer Weise im Alltag häufig in Küchen auftreten. Fettbrände dürfen auf keinen Fall mit Wasser gelöscht werden, da hierbei eine Stichflamme entsteht.

Fettbrände werden grundsätzlich erstickt, wobei das schnelle Abdecken mit einem Metalldeckel am ehesten geeignet ist. Löschdecken sind zum Löschen von Fettbränden nur bedingt geeignet, gleiches gilt für Pulver-Feuerlöscher sowie CO2-Löscher. Am besten eignen sich so genannte Fettbrandlöscher, die mit einem speziellen Löschmittel befüllt sind.

Welcher Feuerlöscher eignet sich für den Hausgebrauch?

Kein Feuerlöscher hilft bei jedem brennenden Material. Für den Hausgebrauch bewähren sich aber in aller Regel Schaum- und Pulverlöscher (ABC-Löscher). Zum Löschen von Metallbränden wären diese Modelle allerdings ungeeignet. Die ABC-Pulverlöscher können theoretisch auch Gasbrände löschen – allerdings verlangt dieser Löschvorgang eine erhebliche Erfahrung beim Anwender.

Für Fettbrände in der Küche wurden spezielle Fettbrandlöscher entwickelt. Jeder Löschversuch mit einem Schaumlöscher wäre lebensgefährlich. Pulverlöscher können hier ebenfalls nichts ausrichten.

Fazit: In der Wohnung sollte der Schaumlöscher erste Wahl sein, in der Küche (z.B. in der Gastronomie) ein spezieller Fettbrandlöscher und in Außenbereichen der Pulverlöscher.

Aufladelöscher oder Dauerdrucklöscher kaufen?

Die handelsüblichen Feuerlöscher unterscheiden sich in dem Prinzip, wie sie den notwendigen Druck für den Löschvorgang erzeugen.

Auf lange Sicht sind die Aufladelöscher meist die bessere (weil im Kauf günstigere) Variante.

Was ist die richtige Füllmenge für den Feuerlöscher?

Besonders beliebt und für viele Anwendungen sinnvoll sind Feuerlöscher mit einer Füllmenge von 6 Litern (Schaumlöscher) bzw. 6 Kilogramm (Pulverlöscher). Fettbrandlöscher haben meist eine geringere Füllmenge.

Wie wird der Feuerlöscher bedient?

  1.  Sicherungsschelle herausziehen
  2. Schlagknopf kräftig einschlagen
  3. Löschpistole betätigen

Wie wird das Feuer gelöscht?

  • mit der Windrichtung löschen
  • immer von vorne unten löschen
  • Tropf- oder Fließbrände aus Tanks oder Leitungen immer von oben nach unten löschen
  • Wandbrände von oben nach unten löschen
  • Rückzündungen können auch dann noch auftreten, wenn der Brand vermeintlich gelöscht ist. Deshalb gilt es, die Brandstelle immer im Auge zu behalten.

Wie oft müssen Feuerlöscher geprüft / gewartet werden?

Feuerlöscher sind alle zwei Jahre durch einen Fachkundigen zu warten. Je nach Hersteller sind Abweichungen der Fristen möglich.

Ab wann brauche ich einen Feuerlöscher oder Löschanlage für Fettbrände?

Zusätzlich zu der Grundausstattung von Küchen mit Feuerlöschern müssen Feuerlöscheinrichtungen zum Löschen von Speiseöl- und Speisefettbränden vorhanden sein:

  • Füllmenge bis 50 l mindestens 1 Feuerlöscher
  • Füllmenge von mehr als 50 l eine ortsfeste Feuerlöscheinrichtung

Auf eine ortsfeste Feuerlöscheinrichtung kann bei einer Füllmenge bis 100 l verzichtet werden, wenn die nachfolgenden Maßnahmen getroffen sind:

  • Für den Betrieb der Fritteuse muss eine Betriebsanweisung erstellt werden und am Betriebsort jederzeit zugänglich sein.
  • Alle Bedienpersonen sind auf Grundlage der Betriebsanweisung zu unterweisen und haben die Betriebsanweisung zu beachten.
  • In Betrieb befindliche Fritteusen müssen ständig in Beobachtung bleiben.
  • Ab 50 l Füllmenge sind mindestens drei Feuerlöscher bereitzustellen.

Im Einzelfall können zusätzliche, besondere Maßnahmen erforderlich sein, z.B. ein Brandsicherheitsdienst durch die Feuerwehr.

Shisha

Shisha-Rauchen in geschlossenen Räumen kann gefährlich werden. Denn ohne ausreichende Belüftung wird bei der Aroma- oder Tabakverbrennung rasch eine große Menge an Kohlenmonoxid freigesetzt. Das kann zu Vergiftungserscheinungen führen.

Warum man Shisha nie in geschlossenen Räumen rauchen soll?

Die Naturkohle, die für Wasserpfeifen verwendet wird erzeugt beim Verbrennen große Mengen von Kohlenstoff-Monoxid. Daher ist es beim Rauchen zuhause besonders wichtig eine möglichst hohe Frischluftzufuhr zu ermöglichen, indem man Fenster weit geöffnet lässt. Am besten entzündet man die Kohle auch nicht im selben Raum, in dem man sich aufhält.

Shisha Cafés sind dazu angehalten ihre Abluft Anlagen regelmäßig zu überprüfen, sodass eine ausreichende Sauerstoffzufuhr gewährleistet wird. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen.

Die Feuerwehr empfiehlt in geschlossenen Räumen, in denen Shishas mit Kohle benutzt werden, ein CO-Warngerät anzubringen. Schlagen die Geräte an, sollte umgehend für Frischluft gesorgt werden. CO-Warngeräte ersetzten jedoch nicht die vorgeschriebenen Rauchmelder.

Wie macht sich eine Kohlenmonoxid-Vergiftung bemerkbar?

  • Kopfschmerzen
  • Schwindel
  • Übelkeit und Erbrechen
  • Verwirrt- und Benommenheit bis zur Bewusstlosigkeit

Mehrfachstecker

MehrfachsteckerBild vergrößern

Wer einen Mehrfachstecker benutzt, erhöht nur die Zahl der Leistungsnehmer im Stromkreis, leider nie die Leistung. Mehrfachsteckdose dran und schon kann der Staubsauger schnell genutzt werden? Besser nicht.

Welche Folgen hat eine Überlastung?

Da die Steckdosenleisten selbst nicht abgesichert sind, bleibt nur die Sicherung. Diese reagiert jedoch erst bei einer erheblichen Überschreitung des Stromflusses. Bis dahin kann der Mehrfachstecker selbst schon überlastet sein. Im Inneren kann dann ein Schwelbrand entstehen. Zwar löst in solchen Fällen die Sicherung aus, doch dann ist es bereits zu spät.“

Ein Schwelbrand ist deshalb gefährlich, weil er nur schwer erkennbar ist. Er hat nämlich keine sichtbaren Flammen – mit trockenem Staub oder Holz in der Umgebung entsteht daraus schnell ein Flammbrand.

Deshalb sollte auf diese Dinge geachtet werden:

  • maximale Leistung der Mehrfachsteckdose
  • Berechnung wie viele Geräte angeschlossen werden können
  • nie mehrere Mehrfachsteckdosen zusammenschließen
  • Markenprodukte verwenden

Lagerung von Gegenständen in Garagen

Ein Garagenstellplatz dient zum Abstellen von Kraftfahrzeugen in Garagen. Aus diesem Grund sollten Garagen nicht für eine andere Nutzung zweckentfremdet werden.

Kleingaragen

Eine Kleingarage ist eine Garage mit einer Nutzfläche von bis zu 100 m2. In diesen Garagen dürfen bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen und bruchsicheren Behältern außerhalb von Kraftfahrzeugen aufbewahrt werden.

Mittel- und Großgaragen

Mittel- und Großgaragen sind Garagen mit einer Nutzfläche von mehr als 100 m2. Hier ist es grundsätzlich untersagt Kraftstoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen zu lagern.

Andere brennbare Gegenstände dürfen in Mittel- und Großgaragen nur aufbewahrt werden, wenn sie zum Fahrzeugzubehör zählen oder der Unterbringung von Fahrzeugzubehör dienen. Dies kann z.B. ein Satz Reifen, ein Gepäckträger oder eine Dachbox sein. Fahrräder können ebenfalls bedenkenlos abgestellt werden.

Aufzüge

Diesen Aufkleber hat wohl jeder schon einmal gesehen: „Aufzug im Brandfall nicht benutzen!“ – Aber warum eigentlich nicht?

Warum soll man den Aufzug im Brandfall nicht benutzen?

  1. Stromausfall
    Da auch die Aufzüge Strom benötigen, fallen sie in diesem Moment häufig aus und bleiben stehen.
  2. Brandgase im Aufzugsschacht
  3. Vorzugssteuerung des Aufzugs
    Nicht immer fährt der Aufzug direkt zu dem Stockwerk, das der Fahrgast in der Kabine angewählt hat. Denn die Vorzugssteuerung bestimmt, welche Etage als nächstes angesteuert wird.
  4. Belegung der Lichtschranken mit Rauch
    Fahrstuhltüren schließen sich nicht, wenn die Sensoren dazwischen ein Hindernis wahrnehmen.
  5. Kamineffekt im Fahrstuhl
    Da der Fahrstuhl genauso wie ein Schornstein von unten nach oben führt, wird der Rauch diesen Weg nutzen.

Woran erkenne ich, ob der Aufzug bei Feuer genutzt werden darf?

Derartige Aufzüge sind als Evakuierungsaufzug gekennzeichnet. Diese Personenaufzüge sind in erster Linie um Personen mit Behinderungen bei der Evakuierung eines Gebäudes ausreichend sicher durch einen geeignet ausgebildeten Evakuierungshelfer zu retten.

Was muss ich tun, wenn der Fahrstuhl stecken bleibt?

  1. Ruhe bewahren
  2. auf keinen Fall versuchen, sich selber zu befreien
  3. den Notruf-Taster betätigen

Was passiert, wenn man stecken bleibt?

Die Personen im Aufzug werden dann mit einer ständig besetzten Stelle (Notrufzentrale) verbunden. Diese Stellen wissen bereits durch den Notruf, um welchen Aufzug es sich handelt. Sie nehmen dann mit den Personen im Fahrkorb Kontakt auf, geben Anweisungen und erkundigen sich, wie viele Personen im Aufzug sind und ob Menschen mit körperlichen Einschränkungen darunter sind.

Innerhalb von 30 Minuten muss Hilfe an der Aufzugsanlage sein. Die Fachleute bringen den Aufzug in eine Position, in der sie die Türen sicher öffnen und die Insassen aus dem Aufzug begleiten können.

Reicht die Luft aus?

Bei eingeschlossenen Personen kann beim Warten die Luft in der Kabine recht dick werden und im Aufzug herrscht oft Angst, dass die Luftzufuhr unterbrochen sein könnte oder sie sogar ersticken könnten. Das kann in keinem Fall geschehen. Alleine schon durch den Aufzugsschacht ist immer für ausreichende Belüftung gesorgt.

Nicht selber Hand anlegen

Die Personen im Aufzug sollten niemals selber versuchen, sich zu befreien. Das führt zu einer erhöhten Unfallgefahr.

Können Aufzüge abstürzen?

Die am weitesten verbreitete Furcht ist, mit dem Aufzug abzustürzen. Grund dazu gibt es nicht. Die Aufzugskabine hängt nicht nur an einem Seil, sondern an mehreren. Außerdem sind die Seile so konstruiert, dass der Bruch eines Seiles nicht zum Bruch aller Seile führen kann.

Wenn der Fahrkorb die zugelassene Höchstgeschwindigkeit überschreitet, löst der Geschwindigkeitsbegrenzer automatisch eine Fangvorrichtung aus.

Photovoltaik-Anlagen

Eine Photovoltaikanlage auf einem Hausdach. Bild vergrößern
TR / pixelio.de

Ist eine Solaranlage eine zusätzliche Brandgefahr?

Nein, Solarstromanlagen erhöhen die Brandgefahr in einem Gebäude nicht zusätzlich.

Kann die Feuerwehr ein Haus löschen, auf dem eine Photovoltaikanlage installiert ist?

Immer wieder kann man Schreckensmeldungen lesen, dass die Feuerwehr ein Haus, auf dem eine Photovoltaikanlage montiert ist, kontrolliert abbrennen lässt. Es ist tatsächlich so, dass Feuerwehrleute beim Löschen eines Hauses mit Photovoltaikanlage einer ganzen Reihe von Gefahren, über die üblichen Berufsrisiken hinaus, ausgesetzt sind.

Diese Gefahren ergeben sich vor allem durch die Strom führenden Teile der Photovoltaikanlage. In den meisten Fällen lässt sich eine Photovoltaikanlage nämlich nicht komplett spannungsfrei schalten. Eine weitere Gefahr ergibt sich für die Feuerwehrleute, wenn Stecker oder Anlagenteile unsachgemäß getrennt werden. Weiter besteht die Gefahr, dass das Löschwasser selbst unter Strom steht, auch wenn es außen am Haus entlangläuft.

Gibt es noch andere Gefahren beim Brand?

Zu den Gefahren durch Elektrizität gesellen sich weitere Punkte, die das Löschen zumindest komplizierter und aufwendiger machen.

Solarmodule und Kabel enthalten Werkstoffe, die bei einem Brand Giftstoffe freisetzen können. Diese können sowohl Menschen als auch die Umwelt vor Ort gefährden.

Eine besonders große Gefahrenquelle stellt der sogenannte Kamineffekt bei Photovoltaikanlagen dar. Photovoltaikanlagen werden in einem Abstand von rund 10 cm vom Dach entfernt montiert. Bei einem Brand kann der hier entstehende Luftzug das Feuer stark anfachen.

Genauso gefährlich ist es, dass ein Brand, der gerade erst entsteht, übersehen wird, weil das Dach zu großen Teilen von der Photovoltaikanlage abgedeckt ist.

Eine weitere Besonderheit, mit der sich die Feuerwehr im Brandfall konfrontiert sieht, ist das andere Einsturzverhalten. Dächer, auf denen eine Photovoltaikanlage montiert ist, stürzen eher nach innen ein.

Welche vorsorglichen Maßnahmen kann ich für den Brandfall machen?

  • Feuerwehrschalter: Als beste Schutzmaßnahme wird von der Feuerwehr ein sogenannter Feuerwehrschalter empfohlen. Der bietet die Möglichkeit, eine Photovoltaikanlage spannungsfrei zu schalten. Zusätzlich können die Stromkabel der Solaranlage noch unter Putz gelegt werden.
  • Hinweisschild: Helfen kann es auch schon, wenn ein Hinweisschild am Haus angebracht ist, das auf die vorhandene Photovoltaikanlage aufmerksam macht.
  • Übersichtsplan von außen zugänglich: Die Feuerwehren müssen spätestens bei der Brandmeldung über Photovoltaikanlagen informiert werden. Darüber hinaus empfehlen die Feuerwehren Anlagenbetreibern, sogenannte Übersichtspläne zu erstellen und so aufzubewahren, dass sie von außen gut zugänglich sind und im Brandfall an die Feuerwehr übergeben werden können.
  • Atemschutz: Auch das Abschalten von Lüftungsanlagen ist eine Vorsorgemaßnahme.

Brandschutztipps in der Adventszeit

AdventskranzBild vergrößern

Jeder mag die Adventstage und die Weihnachtsfeiertrage besinnlich im Kreise seiner Lieben feiern. Gerade im Umgang mit Kerzen, Kränzen und dem traditionellen Tannenbaum reicht schon eine kleine Unachtsamkeit aus und das Symbol der Festlichkeit steht in hellen Flammen.

Damit das nicht geschieht und dem Weihnachtsfest nichts im Wege steht, hier ein paar Tipps der Feuerwehr Baden-Baden:

  • Keinen trockenen Adventskranz verwenden.
  • Adventskranz oder -gesteck auf feuerfeste Unterlage stellen und Kerzenhalter aus feuerfestem Material verwenden.
  • Den Weihnachtsbaum erst kurz vor dem Fest kaufen und darauf achten, dass er nicht nadelt.
  • Den Baum bis zu den Festtagen möglichst im Freien in einem mit Wasser gefüllten Eimer aufbewahren.
  • Den Baum kippfest, wenn möglich in einem mit Wasser gefüllten Ständer, nicht in Fluchtwegen und nicht neben der Heizung aufstellen.
  • Elektrokerzen mit LED verwenden.
  • Wachskerzen so befestigen, dass andere Zweige nicht Feuer fangen können.
  • Brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt lassen.
  • Ausreichender Sicherheitsabstand zu leicht brennbaren Materialien.
  • Auf Haustiere achten.
  • Abgebrannte Kerzen rechtzeitig auswechseln.
  • Löschmittel (Feuerlöscher oder Eimer Wasser) bereitstellen.

Straßenfeste

BierzeltBild vergrößern

Aus brandschutztechnischen Gründen sind folgende Forderungen zu stellen:

  1. Werden Keller oder sonstige Räume die normalerweise keine Aufenthaltsräume sind genutzt, müssen zwei voneinander unabhängige Rettungswege vorhanden sein, die jederzeit und ohne Hilfsmittel zu Öffnen sind.
  2. Feuerwehrzufahrten, Feuerwehraufstellflächen und Notausgänge sind ständig frei zu halten.
  3. Für Rettungs- und Löschfahrzeuge ist ein ausreichend breiter Fahrstreifen freizuhalten.
  4. Eine Durchfahrtshöhe von mind. 3,80 m ist zu gewährleisten. Im Bereich von Neigungswechseln ist eine Durchfahrtshöhe von 4,5 m erforderlich.
  5. Die vorhandenen Löschwasserhydranten sind frei zugänglich zu halten.
  6. An Ständen, Buden, Zelten usw. bei denen mit offenen Feuer oder elektrischen Wärmegeräten gearbeitet wird muss ein Pulver-Feuerlöscher mit 6 kg für die Brandklassen ABC (Typ PG 6) vorhanden sein.
  7. Für das Löschen von Fritteusenbränden muss ein geeigneter Feuerlöscher mit 6 kg für die Brandklassen ABF (=Fettbrandlöscher) verwendet werden.
  8. Beim Betrieb elektrischer Wärmegeräte ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
  9. Elektrische Kocher, Fritteusen, Tauchsieder und ähnliche Geräte müssen auf eine nichtbrennbare, wärmebeständige Unterlage abgestellt werden. In der Nähe von Fritteusen dürfen sich keine Wasserzapfstellen oder Geräte mit flüssigem Inhalt befinden. Gegenstände, die beim Hineinfallen in heißes Fett zu einer besonderen Gefährdung führen können, müssen von der Fritteuse ferngehalten werden. Zum Auffangen von Fett müssen geeignete, ausreichend bemessene Behälter vorhanden sein und benutzt werden.
  10. Leicht entflammbare Materialien (z.B. Papier) dürfen grundsätzlich nicht für Dekorationen usw. verwendet werden.
  11. Ballone dürfen nur mit nichtbrennbaren Gasen gefüllt werden.
  12. Straßensperrungen müssen so hergestellt werden, dass sie im Einsatzfall schnell und ohne Hilfsmittel entfernt werden können.
  13. Bei aneinander gebauten Buden, Zelten, Ständen usw. ab einer Länge vom 40m sind die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen mit der Feuerwehr Baden-Baden abzustimmen. Hierzu ist mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ein maßstabsgerechter Lageplan mit den Aufstellflächen der Buden, Zelte, Ständen usw. einzureichen.
  14. Elektroinstallationen, Elektrogeräte und sonstige elektrisch betriebene Einrichtungen müssen den gültigen VDE-Bestimmungen entsprechen.
  15. Für die Verwendung von Flüssiggas gelten weitere Anforderung.

Zusatzbauten für Veranstaltungen

HüpfburgBild vergrößern

Hier spricht man von Fliegenden Bauten. Dazu zählen Bierzelte, Fahrgeschäfte, Tribünen, Toilettenhäuser, Spielburgen, Hüpfburgen usw.

Wird zum Aufstellen eine Genehmigung benötigt?

Fliegende Bauten benötigen, bevor sie das erste mal aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, eine Ausführungsgenehmigung. Das gilt nicht für Fliegende Bauten:

  • die nicht dazu bestimmt sind, von Besuchern betreten zu werden (bis 5 m Höhe).
  • die für Kinder betrieben werden und eine Geschwindigkeit von höchstens 1 m/s haben (bis 5 m Höhe).
  • wie Bühnen, die einschließlich Überdachungen und sonstigen Aufbauten, nicht höhrer als 5 m sind und eine Grundfläche bis 100 m² und einer Fußbodenhöhe bis 1,5 m besitzen.
  • wie Zelte und betretbare Verkaufsstände, jeweils mit einer Grundfläche bis 75 m2
  • wie aufblasbare Spielgeräte mit einer Höhe von bis zu 5 m oder mit überdachten Bereichen, bei denen die Entfernung zum Ausgang nicht mehr als 3 m, sofern ein Absinken der Überdachung konstruktiv verhindert wird, nicht mehr als 10 m, beträgt.
  • wie Toilettenwagen.

Werden Fliegende Bauten länger als drei Monate an einem Ort aufgestellt, muss geprüft werden, ob es sich dabei um eine baugenehmigungspflichtige Anlage handelt. Bei einer Aufstellung von mehr als sechs Monaten wird eine Baugenehmigung benötigt.

Heiz- und Wärmegeräte

HeizpilzBild vergrößern

Heiz- und Wärmegeräte sind so aufzustellen und zu betreiben, dass sie keinen Brand verursachen können. Diese Geräte müssen von Bauteilen aus brennbaren Baustoffen und anderen brennbaren Gegenständen so weit entfernt oder abgeschirmt sein, dass an diesen keine höheren Temperaturen als 85 °C auftreten können.

Was muss beim Aufstellort beachtet werden?

Gasheizstrahler sollen ebenerdig und bei ausreichender Frischluftzufuhr aufgestellt werden. Heizpilze sind nicht für den Gebrauch in Innenräumen geeignet. Der in der Bedienungsanleitung empfohlene Mindestabstand sollte eingehalten werden. Die Lüftungsöffnungen der Strahler dürfen nicht verdeckt werden. Wichtig ist auch ein griffbereiter Feuerlöscher für die Brandschutzklassen A, B, C. Wird in der Nähe des Heizstrahlers mit Fett frittiert, ist zusätzlich ein Fettbrandlöscher erforderlich.

Was muss regelmäßig geprüft werden?

Bei gewerblichen Einsatz von Gasheizern, müssen diese über zusätzliche Sicherheitsfeatures verfügen. Hierzu zählen:

  • eine Druckregulierung mit Überdrucksicherung
  • ein Gas-Kipp-Ventil (Sicherheitssperrventil)
  • eine Schlauchbruchsicherung, Gasschläuche selbst dürfen nicht länger als 40 Zentimeter sein

Da es sich bei Gasheizstrahlern um Anlagen handelt, die mit Flüssiggas betrieben werden, muss deren Betriebssicherheit alle zwei Jahre von offizieller Stelle geprüft werden. Die Betreiber des Gasheizers sind darüber hinaus verpflichtet, ein sogenanntes Prüfbuch zu führen, in welchem die Prüfungen dokumentiert werden.

Gibt es Alternativen?

In den letzten Jahren haben sich vor allem bei Außenflächen Infrarotheizstrahler als Alternative zu Gasheizern etabliert. Sie haben den Vorteil, dass es sich dabei nicht um gasbetriebene Geräte handelt und viele der o.a. Regelungen nicht für sie gelten. Darüber hinaus können vor allem Dunkelstrahler eine weitaus elegantere Wärmequelle darstellen.

Gasflaschen

GasflascheBild vergrößern

Für den Umgang mit Gasflaschen gibt es viele Vorschriften und Regeln:

  • Nur erfahrene und geschulte Personen dürfen mit Gasen umgehen.
  • Gase dürfen aus den Flaschen nur mittels angeschlossener mängelfreier Druckminderventile entnommen werden.
  • Gasflaschen dürfen nicht geworfen werden und sind gegen Umfallen oder Herabfallen zu sichern (z.B. Ketten oder Bügel).
  • Gase nie aus einer Druckgasflasche in eine andere umfüllen.
  • Die Ventilanschlüsse müssen sauber gehalten werden.
  • Flaschen - Kennzeichnungen (z.B. Aufkleber) dürfen nicht beschädigt oder beseitigt werden.
  • Gasflaschen mit Schäden (z.B. Ventilschäden, Brandschäden) dürfen nicht betrieben werden.
  • Gasflaschen dürfen nur mit zugelassenem Ventilschutz (z. B. Flaschenkappe) und bei ausreichender Sicherung transportiert werden.
  • Gasflaschen stets auf einer Flaschenkarre transportieren.
  • Regelmäßige Prüfungen durchführen lassen.
  • Gasflaschen immer an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
  • Darauf achten, volle Gasflaschen nicht in unmittelbarer Nähe von Wärmequellen zu lagern (min. 50 cm Abstand). Auch vor direkter Sonneneinstrahlung sollten die Flaschen geschützt werden.
  • Gasflaschen nicht gemeinsam mit brennbaren Stoffen lagern.
  • Am besten sind Gasflaschen im Freien aufgehoben. Auch Minusgrade schaden ihnen nicht.

Was tun, wenn Gas austritt?

  • Feuerwehr rufen
  • Versuchen das Ventil so gut wie möglich zu schließen und die undichte Gasflasche schnellstens ins Freie bringen.
  • Fenster und Türen öffnen
  • Keine elektrischen Schalter, Geräte oder Feuerzeuge bedienen. Der kleinste Funken reicht, um einen Brand auszulösen.

Die 5 häufigsten Fehler beim Umgang mit Flüssiggas:

  • Unkenntnis: Wer sich nicht auskennt macht Fehler.
  • Zu lockere Verbindung: Viele Betreiber wissen nicht, wie man eine dichte Verbindung zwischen Druckregelgerät und Flaschenventil herstellt. Fehler Nummer eins: Bei der 5- bzw. 11-kg-Flasche wird die Flügelmutter des Kleinflaschenreglers oft mit zu geringer Handkraft, also zu locker, angedreht. Das bemerkt man vielleicht auch noch und will dann schnell festdrehen. Viele drehen jetzt die Flügelmutter automatisch rechtsherum und schrauben damit den Regler ab, weil er ein Linksgewinde hat. Die Folge: Es strömt noch mehr Gas aus.
  • Beschädigter oder fehlender Dichtring
  • Keine Prüfung auf Dichtheit: Man muss prüfen, ob die Verbindung dicht ist, das wird aber immer wieder vergessen.
  • Leistungsstarkes Gerät, kleine Flasche: Wenn man ein leistungsstarkes Verbrauchsgerät, an eine kleine 11-kg-Flasche anschließt, dann stimmt die Dimensionierung nicht. Die Folge: Insbesondere bei kalten Außentemperaturen kann es bei einer Entnahme großer Flüssiggasmengen aus der Gasphase zu Vereisungen an der Flasche und auch im Flaschenventil kommen. Und dann kommt kein Gas mehr durch. Der Betreiber meint, die Flasche ist leer. Er schraubt den Regler ab und stellt die Flasche zur Seite. Vergisst er, das Handrad des Flaschenventils zu schließen und taut die vereiste Flasche wieder auf, kann das Gas unbemerkt aus dem noch offenen Flaschenventil ausströmen

Grill- und Feuerstätten

Grillfest auf der BinzengrundhütteBild vergrößern

Ist Grillen im Wald erlaubt?

Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen möglich. Im Stadtwald Baden-Baden gibt es 4 Grillstellen in unterschiedlicher Größe und Ausstattung, die gemietet werden können. Wer sich nicht daran hält muss mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro rechnen.

Generell ist offenes Feuer im Wald verboten. Gerade wenn die Temperaturen hoch sind und es wenig geregnet hat, steigt die Waldbrandgefahr etwa durch Funkenflug um ein Vielfaches. Übrigens darf in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober im Wald auch nicht geraucht werden.

Können die Nachbarn das Grillen verbieten?

Ja, falls Qualm oder Rauch so in die Nachbarwohnung ziehen, dass sie zu Beeinträchtigungen führen. Das kann dann sogar eine Ordnungswidrigkeit sein und mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Grundregeln beim Feuer im eigenen Garten oder genehmigten Plätzen:

  • Zu Gebäuden, Bäumen und generell jeglichem brennbaren Material muss ein Abstand von mindestens 50 Metern eingehalten werden.
  • Bei großer Trockenheit, Wind oder Waldbrandgefahr kein Feuer machen.
  • Brandbeschleuniger wie Benzin oder Spiritus sind verboten, es droht Verpuffungsgefahr.
  • Ausschließlich trockenes Holz verwenden. Frisches Holz ist in der Regel feucht und führt zu einer starken Rauchentwicklung.
  • Ausschließlich natürliches, sauberes Holz verwenden. In verunreinigtem Holz können Schadstoffe enthalten sein. Auch Harz ist ein Risiko, da es sich explosionsartig entzünden kann.
  • Die Feuerstelle muss eine nicht-brennbare Umrahmung besitzen. Diese kann durch Steine einfach selbst konstruiert werden.
  • Das Feuer jederzeit im Blick behalten – es darf niemals unbeaufsichtigt sein.
  • Ein griffbereiter Feuerlöscher ist Pflicht. Als Alternative bieten sich Löschmittel wie Sand oder Wasser an.
  • Es ist grundsätzlich immer verboten, Müll oder andere Objekte im Garten zu verbrennen. Verstöße werden mit hohen Geldbußen geahndet.

Ist eine Feuerschale erlaubt?

Der Betrieb einer Feuerschale im Garten ist erlaubt, denn bei dieser Feuerart handelt es sich um ein Wärme- und Gemütlichkeitsfeuer. Sie schont den Boden, bringt von Haus aus eine hohe Sicherheit mit und ist sehr mobil. Dennoch gelten auch beim Feuer in der Schale die oben genannten Regeln.

Waldbrände

WaldbrandBild vergrößern

Bei anhaltender, hoher Trockenheit steigt die Gefahr von Waldbränden. Das Risiko wird in verschiedene Stufen unterteilt, die jeweils auch Verbote für Waldspaziergänger mit sich bringen.

Um die Bevölkerung auf drohende Gefahren hinzuweisen, gibt es in Deutschland fünf Waldbrandwarnstufen. Die Berechnung der verschiedenen Stufen und ihrer regionalen Verteilung wird vom Deutschen Wetterdienst durchgeführt.

Wie sehen die Waldbrandgefahrenstufen aus und was bedeuten sie?

1. Waldbrandgefahrenstufe
Die Gefahr eines Waldbrandes ist sehr gering. Er kann ohne Einschränkungen betreten werden. Eine mögliche, vorangegangene Waldbrandwarnung ist aufgehoben.

2. Waldbrandgefahrenstufe
Die Gefahr eines Waldbrandes ist gering. Auch das Betreten des Waldes ist nicht eingeschränkt. Dennoch ist erhöhte Vorsicht und Umsicht geboten. Spaziergänger und Waldbesucher sollten Zündquellen vermeiden.
Pfade und Böden mit sehr trockener Vegetation sollten nur betreten werden, wenn es wirklich nötig ist. Vor allem Fahrzeuge sollten auf diesen Stellen nicht abgestellt werden. Auf Waldparkplätzen darf weiterhin geparkt werden. Trockene Pfade dürfen nur im Notfall befahren werden. Für das Arbeiten im Wald müssen erhöhte Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden.

3. Waldbrandgefahrenstufe
Die Gefahr eines Waldbrandes ist erhöht und die Situation ist kritisch. Aus diesem Grund dürfen zuständige Behörden gefährdete Gebiete sperren. 
Das Betreten des Waldes ist weiterhin erlaubt. Das Befahren kann jedoch untersagt werden.
Aufgrund der trockenen Bodenverhältnisse ist das Grillen im und am Wald sowie auch an den jeweiligen öffentlichen Feuerstellen und Grillplätzen verboten. Auch Anwohner, deren Grundstücke an den Wald grenzen oder in der Nähe des Waldes sind, dürfen auf ihrem Grundstück kein Feuer mehr zünden.
Arbeiten im Wald sind bei dieser Waldbrandgefahrenstufe verboten. 

4. Waldbrandgefahrenstufe
Die Gefahr eines Waldbrandes ist sehr hoch. Zuständige Behörden müssen für einen aktiven Brandschutz des Waldes sorgen und zusammen mit der Forstbehörde zusätzliche Brandschutzmaßnahmen durchführen.
Öffentliche Straßen, die durch oder entlang des Waldes verlaufen, dürfen nicht verlassen werden. Das Gleiche gilt für öffentliche Wege.
Waldparkplätze, Stellplätze in Waldnähe sowie touristische Einrichtungen werden durch die Forstbehörde gesperrt.

5. Waldbrandgefahrenstufe
Die Gefahr eines Waldbrandes ist so hoch, dass ein aktiver Brandschutz durchgeführt werden muss. Zudem besteht äußerste Vorsicht und weitere, zusätzliche Einschränkungen.
Der Wald wird gesperrt. Das Betreten und Befahren des betroffenen Waldgebietes kann zeitweilig oder komplett verboten werden.

Gibt es einen Zeitraum, der besonders zu beachten ist?

Das Risiko eines Waldbrandes ist zwischen 1. März und 30. September am größten.

Wie können Brände abseits der Gefahrenstufen verhindert werden?

Auch wenn keine Waldbrandgefahr besteht, sollte im Wald nicht raucht werden. In Baden-Baden besteht zudem über den Sommer ein generelles Rauchverbot. Keine glimmenden Gegenstände im Wald zurück lassen – das gilt auch für die Entsorgung in den vorhandenen Mülltonnen. Die Glut muss vollständig erloschen sein.

Keine Glasflaschen oder anderen Müll im Wald oder auf Wiesen liegen lassen.

Was muss ich als Waldbesucher beachten?

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
  • Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Die Sperrungen der Forstbehörden sind unbedingt zu beachten.
  • Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
  • Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.