Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Wer wenig Geld hat und bestimmte staatliche Sozialleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhält, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Menschen mit Behinderung, die in ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "RF" haben, leisten einen ermäßigten Beitrag und zahlen nur ein Drittel. Taubblinde Menschen sind selbstverständlich wie bisher auch befreit.
Für folgende Personenkreise ist eine Befreiung möglich:
- Empfängerinnen und Empfänger staatlicher Sozialleistungen
- Empfängerinnen und Empfänger von Ausbildungsförderung
- Menschen mit Behinderung
- so genannte "Härtefälle"
Unterlagen für Antrag auf Befreiung / Ermäßigung
- Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde (z.B. "Bescheinigung zur Vorlage bei der Behörde", "Bescheinigung zur Vorlage beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio") über den Bezug der Sozialleistung oder – bei einer Behinderung – über die Zuerkennung des Merkzeichens "RF" im Original
- oder: aktueller Bescheid über die Bewilligung der Sozialleistung in beglaubigter Kopie, alternativ im Original
- oder: Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) in beglaubigter Kopie, alternativ im Original
- oder: ein aktuelles fachärztliches Attest oder eine amtliche Bescheinigung im Original über die Taubblindheit
Hinweis
2013 löste der Rundfunkbeitrag die frühere Rundfunkgebühr ab. Wer wie viele Geräte hat, spielt damit keine Rolle mehr. Wer sich für den Rundfunkbeitrag anmelden möchte oder Angaben ändern will, findet das passende Formular unter: