Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Namensänderung melden
Änderungen Ihres Namens oder Firmennamens müssen Sie in Ihren Fahrzeugpapieren vermerken lassen.
Verfahrensablauf
Sie oder Ihre Vertretung müssen die Änderung möglichst schnell bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen dazu ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das zuständige Hauptzollamt weiter.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei Vertreter mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
Kosten
- Änderung der Fahrzeugpapiere: 11,70 EUR
- Umtausch Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Fahrzeugpapieren nach altem Muster, bis 30.09.2005): 8,70 EUR
- Zulassungsbescheinigung Teil II: 3,80 EUR
- je Klebesiegel: 0,30 EUR
Hinweis: Die Kosten fallen auch dann an, wenn
- der alte Fahrzeugbrief noch nicht vollgeschrieben ist und
- als Folge der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II die Zulassungsbehörde auch eine Zulassungsbescheinigung Teil I ausstellen muss.