Teilhabeplan für Menschen mit wesentlicher Behinderung

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Nach intensiver Zusammenarbeit zwischen Kommune, freien Trägern, Einrichtungen, Sozialplanern, Angehörigen und Behinderten wurde im Mai 2011 der „Teilhabeplan für Menschen mit wesentlicher Behinderung in Baden-Baden“ vom Gemeinderat verabschiedet.

Der Teilhabeplan dient der Neu- und Weiterentwicklung der Angebote für Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung jeden Alters.

Der Teilhabeplan unterbreitet  konkrete Handlungsempfehlungen für die künftige Gestaltung und Verbesserung der Teilhabe behinderter Menschen  am Leben in der Gesellschaft.

Der Plan baut auf das bereits vorhandene Netz an Hilfen und Einrichtungen auf. Dieses Netz soll angesichts der vielfältigen Bedürfnisse behinderter Menschen verbessert und ausgebaut werden.

Wichtigstes Ziel im Teilhabeplan ist die "Inklusion", d.h. die Umsetzung der durch die UN-Konvention geforderten Rechte von Menschen mit Behinderung. Inklusion bedeutet Gleichheit, Mitgestaltung und selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für alle Menschen ohne Ausnahme.