E-Kennzeichen beantragen
Das E-Kennzeichen können Sie für Fahrzeuge beantragen, die über einen alternativen Antrieb verfügen.
Dazu gehören:
- Reine Batterieelektrofahrzeuge,
- Fahrzeuge, die über ein Ladekabel von außen aufgeladen werden, beispielsweise Plug-In-Hybridfahrzeuge, und
- mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, beispielsweis Brennstoffzellenautos.
Sie erkennen ein E-Kennzeichen an dem Buchstaben "E" hinter dem allgemeinen Fahrzeugkennzeichen. Möchten Sie in Umweltzonen einfahren, brauchen Sie weiterhin eine Umweltplakette.
Vorteile für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im Straßenverkehr sind zum Beispiel:
- kostenfreies Parken,
- Nutzung besonders ausgewiesener Parkplätze,
- Benutzung der Busspur.
Diese Vorteile unterscheiden sich zwischen den Kommunen. Bitte fragen Sie bei Ihrer örtlichen Verkehrsbehörde nach, was für Ihren Wohnort zutrifft. Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Arten von Kennzeichen für unterschiedliche Zwecke gibt. Davon sind die Folgenden nicht mit dem E-Kennzeichen kombinierbar:
- Kurzzeitkennzeichen,
- Ausfuhrkennzeichen und
- rote Kennzeichen (sogenannte Händlerkennzeichen).
Hinweis: Sie können bis zu EUR 2.000 beim erstmaligen Erwerb und Zulassung eines Elektrofahrzeugs einsparen, wenn Sie einen Umweltbonus beantragen.
Hinweis
Ein Wunschkennzeichen können Sie schon vor der Zulassung beantragen, entweder persönlich, schriftlich oder telefonisch bei der Zulassungsbehörde oder über das Internet.
Dabei ist zu beachten, dass nur maximal 8 Zeichen einschließlich des Zeichens "E" und ggf. des Saisonzeitraums auf ein Kennzeichen aufgebracht werden dürfen. Das Zeichen "E" kann nicht mit reserviert werden, dieses wird nach Prüfung auf Vorliegen der Voraussetzungen von der Kfz-Zulassungsbehörde zugeteilt.
Voraussetzungen
Ihr Fahrzeug muss über einen alternativen Antrieb oder über eine alternative Energiequelle verfügen.
Verfahrensablauf
Das E-Kennzeichen beantragen Sie persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde:
- Vereinbaren Sie telefonisch oder sofern möglich online einen Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen sowie die Bezahlsumme von EUR 27,00 zu Ihrem Termin mit.
- Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
- Wenn die Prüfung positiv ausfällt, erhalten Sie noch während des Termins Ihr persönliches E-Kennzeichen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis, dass es sich um ein Fahrzeug im Sinn des Elektromobilitätsgesetzes handelt, beispielsweise anhand der Zulassungsbescheinigung Teil I (auch genannt Fahrzeugschein), der Übereinstimmungsbescheinigung oder der Datenbestätigung (englische Abkürzung: COC)
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
- bei Gebrauchtfahrzeugen: Hauptuntersuchungsbericht
- elektronische Versicherungsbestätigung
Kosten
- für die Zulassung: 27,50 bis 29,60 EUR
- für ein Wunschkennzeichen: 10,20 EUR
- bei Vorreservierung eines Wunschkennzeichens: 12,80 EUR
- je Klebesiegel: 0,30 EUR
- ggf. Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II
- je nach Anbieter Gebühren für die Kennzeichenschilder
- E-Plakette für Fahrzeuge aus anderen Staaten: 11 EUR
Bearbeitungsdauer
In der Regel keine
Rechtsgrundlage
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 9a Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge