Kirchenaustritt
Sie wollen aus der Kirche austreten und wohnen in Baden-Baden?
Dann können Sie bei uns aus der Kirche austreten.
Wichtiger Hinweis:
Wohnen Sie in einem unserer Stadtteile/Ortsverwaltungen (Haueneberstein, Rebland und Sandweier), dann wird dort Ihr Kirchenaustritt beurkundet!
- Es ist nur durch eine persönliche Vorsprache möglich
- Eine Bevollmächtigung oder schriftliche Erklärung ist nicht möglich
Das Standesamt teilt Ihren Kirchenaustritt der entsprechenden Religionsgemeinschaft und der Meldebehörde mit. Die Meldebehörde wiederum informiert das zuständige Finanzamt über den Kirchenaustritt, damit dieses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ändert. Die Kirchensteuer endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde („zum nächsten 1. Folgemonat“).
Wichtige Hinweise
Alter: Mindestens 14 Jahre
Unter 12 Jahren: dürfen nur die sorgeberechtigten Eltern den Kirchenaustritt erklären – Zustimmung des Kindes ist nicht erforderlich.
Zwischen 12 Jahren bis zur Vollendung des 14. Lebensjahr: müssen die sorgeberechtigten Eltern den Kirchenausritt erklären – das Kind muss zustimmen.
Verfahrensablauf
Setzen Sie sich mit Ihrem Wohnsitzstandesamt telefonisch oder per E-Mail in Verbindung. Vereinbaren Sie mit uns telefonisch einen Termin oder schreiben uns eine E-Mail mit folgenden Angaben:
- Vor- und Nachnamen der Person, welche aus der Kirche austreten möchte
- Geburtsdatum
- Adresse
Erforderliche Unterlagen
Gültiger Personalausweise, Reisepass oder ausländische Identitätskarte
Kosten und Bezahlung
30 Euro