Kirchenaustritt

Holzstempel

Sie wollen aus der Kirche oder einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, austreten und wohnen in Baden-Baden?
Dann können Sie bei uns aus der Kirche austreten.

Wichtiger Hinweis:
Wohnen Sie in einem unserer Stadtteile/Ortsverwaltungen (Haueneberstein, Rebland und Sandweier), dann wird dort Ihr Kirchenaustritt beurkundet!

Bitte setzen Sie sich für einen Termin mit der jeweiligen Ortsverwaltung in Verbindung.

Hinweise zu Altersgrenzen

Alter: Mindestens 14 Jahre
Unter 12 Jahren: dürfen nur die sorgeberechtigten Eltern den Kirchenaustritt erklären – Zustimmung des Kindes ist nicht erforderlich.
Zwischen 12 Jahren bis zur Vollendung des 14. Lebensjahr: müssen die sorgeberechtigten Eltern den Kirchenausritt erklären – das Kind muss zustimmen.

Was ist zu beachten?

Um aus der Kirche austreten zu können, ist folgendes zu beachten:

  • Die auszutretende Person muss persönlich im Standesamt oder in der Ortsverwaltung (Haueneberstein, Rebland und Sandweier) vorsprechen.
  • Eine Bevollmächtigung oder schriftliche Erklärung ist nicht möglich.

Das Standesamt bzw. die Ortsverwaltung teilt Ihren Kirchenaustritt der entsprechenden Religionsgemeinschaft und der Meldebehörde mit.
Die Meldebehörde wiederum informiert das zuständige Finanzamt über den Kirchenaustritt, damit dieses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale („ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert.
Die Kirchensteuer endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde („zum nächsten 1. Folgemonat“).

Achtung:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Formulare, die im Internet gebührenpflichtig heruntergeladen werden können, nicht für einen Kirchenaustritt ausreichen.

Verfahrensablauf

Dienstags zwischen 08.00 – 12.00 Uhr sowie donnerstags zwischen 14.00 – 17.00 Uhr können Sie den Austritt aus der Kirche ohne vorherige Terminvereinbarung beim Standesamt am Augustaplatz vornehmen. Sollten Sie außerhalb dieser Zeiten einen Termin wünschen, setzen Sie sich bitte mit uns telefonisch oder per E-Mail in Verbindung und nennen folgende Angaben:

  • Vor- und Nachnamen der Person, welche aus der Kirche austreten möchte
  • Geburtsdatum
  • Adresse

Erforderliche Unterlagen

Gültiger Personalausweise, Reisepass oder ausländische Identitätskarte.

Ein Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft ist nicht erforderlich.

Kosten und Bezahlung

50 Euro (Stichtag 15.06.2025). 

Die Gebühr für den Kirchenaustritt können Sie gerne in bar oder mit EC-Karte zu zahlen.