Flurstückszerlegung

Ausschließlich öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) dürfen Katastervermessungen zur Festlegung neuer Flurstücksgrenzen an privaten Flurstücken vornehmen.

Was ist ein Flurstück?

Ursprünglich bedeutete Flurstück nur das „mit einem Flurnamen benannte Stück Land“. Heute ist es der in Deutschland gebräuchliche Ausdruck für jedes vermessene geometrische Stück Land, dem in der Regel ein Grundstück entspricht; es können aber auch mehrere Flurstücke zu einem Grundstück gehören.

Eine Adressliste öffentlich bestellter Vermessungsingenieure finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung (LGL).

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung

Kontakt

Herr Michael Beck
Raum 105
Abteilung Vermessung und Geoinformation
Briegelackerstraße 8
76532 Baden-Baden
Fax (0 72 21) 93 16 44

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