Befahren der Fußgängerzone

Das Be- und Entladen in der Fußgängerzone ist werktags in der Zeit von 7 bis 11 Uhr gestattet. Muss in dringenden Fällen außerhalb dieses Zeitraumes die Fußgängerzone befahren werden, ist eine Ausnahmegenehmigung hierfür zu beantragen.

Diese ist entsprechend zu begründen, da im Interesse einer funktionierenden Fußgängerzone nur in dringenden Fällen Ausnahmen erteilt werden dürfen.

Anlassbezogene Ausnahmegenehmigungen, die nur einmalig benötigt werden, können auch telefonisch beantragt werden.

Hinweis

Die Begründung des Antrages muss sehr sorgfältig und ausführlich sein, da an die Genehmigung strenge Maßstäbe angelegt werden.