Immissionsschutzrecht

Die Stadt Baden-Baden ist als untere Immissionsschutzbehörde für den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der nach diesem Gesetz ergangenen Rechtsverordnungen innerhalb des Stadtkreises verantwortlich. Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.

Diese Aufgabe wird innerhalb des Stadtkreises Baden-Baden vom Fachgebiet Umwelt und Arbeitsschutz wahrgenommen. Bei uns können Sie:

  • Die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen beantragen.
  • Die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen.
  • Beschwerden über Immissionen und Emissionen (Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen) vortragen.