Fahrdienst für schwerbehinderte Menschen

Im Rahmen einer freiwilligen Leistung bietet die Stadt Baden-Baden schwerbehinderten Menschen ein Fahrdienst an, um durch eine Verbesserung der Mobilität die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu gewährleisten.

Der Fahrdienst hat zum Ziel, schwerbehinderten Menschen die Kontaktaufnahme zu ihren Mitbürgern zu erleichtern.

Hierunter fallen insbesondere:

  • Erledigung von Besorgungen des täglichen Lebens (z.B. Behördenbesuche, Einkaufsstätten, Banken usw.)
  • Freizeitgestaltungen (z.B. Besuch von Vereinen, Clubs, kulturellen, sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen, Freizeiteinrichtungen, Kino, Theater usw.)
  • Persönliche Kontaktpflege (z.B. Besuch von Verwandten und Bekannten).

Fahrten zu ärztlichen oder sonstigen therapeutischen Maßnahmen und Zwecken, zu Schulen, Ausbildungsstätten, zum Arbeitsplatz, bzw. Fahrten, für die ein Beförderungsanspruch nach anderen Richtlinien oder gesetzlichen Vorschriften besteht (z.B. Schülerbeförderung, Fahrdienst der Werkstätten) können nicht gefördert werden.

Voraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind behinderte Menschen, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht oder nur unzureichend nutzen können bzw. für die keine öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen:

  • Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, denen das Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis erteilt wurde;
  • Blinde Menschen, denen das Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis erteilt wurde oder
  • Menschen mit Behinderung, die in einer stationären Pflege-/Behinderteneinrichtung im Stadtkreis Baden-Baden leben und vor der Aufnahme im Stadtkreis Baden-Baden gewohnt haben.