Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen

Tisch und Stühle auf der StraßeBild vergrößern

Jeder kann die öffentlichen Straßen im Rahmen ihrer Widmung und der verkehrsbehördlichen Vorschriften zum Verkehr benutzten. Dies wird als Gemeingebrauch bezeichnet. Wenn öffentliche Straßen darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als den Verkehr benutzt werden sollen, ist dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.

Beispiele solcher Sondernutzung können sein:

  • der Verkauf von Waren aller Art
  • das Aufstellen von Tischen und Stühlen für ein Straßencafé
  • die Ausübung von Straßenkunst

Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (beispielsweise für Werbeanlagen oder Warenautomaten).

Voraussetzungen

Sie möchten eine Straße oder Teile davon für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen.

Verfahrensablauf

Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Nutzen Sie dafür das vorgesehene Antragsformular. Sie erhalten es bei der zuständigen Stelle oder es steht, je nach Angebot, im Internet zum Download zur Verfügung.

Die zuständige Stelle prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

  • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
  • Fußgängerinnen und Fußgänger oder alle, die in dieser Straße wohnen (Anwohner), durch Lärm belästigen,
  • die Straße übermäßig verschmutzen oder
  • das Stadtbild beeinträchtigen

Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich.
Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

Erforderliche Unterlagen

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, beispielsweise:

  • Lageplan
  • Fotos
  • Skizzen

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Nutzungsart:

Anbieten von Waren und Leistungen gegen Entgelt

  1. Warenauslagen und Straßenverkauf
    • aus Behältnissen oder von Tisch je angefangener Quadratmeter
      • Auslagen in der Saison (1. April – 30. September): 30 EUR/Monat
      • Auslagen in der Nebensaison (1. Oktober bis 30. März): 25 EUR/Monat
      • Verkauf in der Saison (1. April – 30. September): 40 EUR/Monat
      • Verkauf in der Nebensaison (1. Oktober bis 30. März): 30 EUR/Monat
      • zusätzlich kommen Gebühren für öffentliche Leistungen: 26 EUR
        • bei Erstantrag: 37,50 EUR
        • bei Verlängerung innerhalb eines Jahres: 16 EUR
    • aus festen Verkaufseinrichtungen (z.B. Kiosk): auf Anfrage
    • ohne besondere Verkaufseinrichtungen (ambulanter Straßenverkauf):
      • 24 EUR/Monat
      • zusätzlich kommen Gebühren für öffentliche Leistungen: 26 EUR
  2. Tische und Sitzgelegenheiten vor Gaststätten, Cafés und anderem je angefangener Quadratmeter:
    • 5,50 EUR/Monat
    • zusätzlich kommen Gebühren für öffentliche Leistungen: 59 EUR
      • bei Erstantrag 115 EUR
      • bei Verlängerung innerhalb eines Jahres 16 EUR
    • zusätzlich kommen Gebühren nach der Straßenverkehrsordnung, wenn nicht im inneren Stadtgebiet: 16 EUR
  3. Schaubuden, Schaustellungseinrichtungen, ambulantes Leistungsgewerbe: auf Anfrage
  4. Ausstellungen oder Vorführungen je angefangener Quadratmeter: auf Anfrage

Hinweis: Bei Warenauslagen und Straßenverkauf sowie bei der Außenbestuhlung wird die volle Gebühr im inneren Stadtgebiet erhoben. Im übrigen Stadtgebiet sowie in den Ortsteilen werden 50 % der Gebühr festgesetzt. Zum inneren Stadtgebiet zählen: Hindenburgplatz, Lange Straße, Burgstaffeln, Schlossstraße, Stephanienstraße, Lichtentaler Straße, Bertholdstraße, Fremersbergstraße, Friedrichstraße, Werderstraße und Kaiserallee.

Anlagen und Einrichtungen

  1. Baustelleneinrichtungen, Gerüste, Silo, Bauhütten, Arbeitswagen, Kabelbrücken usw. je angefangener Quadratmeter:
    • 6 EUR/Monat
    • bis 200 qm (die ersten 200 qm): 6 EUR/Monat
    • über 200 qm (alle weiteren qm): 4 EUR/Monat
    • zusätzlich kommen Gebühren für öffentliche Leistungen: 23 EUR
  2. Schuttmulden/Container:
    • 3 EUR/Tag (Mindestgebühr: 5 EUR)
    • zusätzlich kommen Gebühren für öffentliche Leistungen: 11,50 EUR
  3. Lagerung von Gegenständen aller Art, soweit nicht nach Nr. 1, bei der Dauer von mehr als 24 Stunden je angefangener Quadratmeter: auf Anfrage
  4. Aufgrabungen des Straßenkörpers:
    • bis 10 m: 3 EUR/Tag (Mindestgebühr: 5 EUR)
    • über 10 m: 5 EUR/Tag
    • über 100 m: 10 EUR/Tag
    • zusätzlich kommen Gebühren für öffentliche Leistungen:
      • bis 10 m: 23 EUR
      • über 10 m: 37,50 EUR
      • über 100 m: 75 EUR

Sonstige Benutzungen im öffentlichen Straßenraum

  1. Straßenfeste:
    • 35 EUR/Tag
    • zusätzlich kommen Gebühren für öffentliche Leistungen: 26 EUR
  2. Infostände:
    • 3,50 EUR/Tag (Mindestgebühr: 5 EUR)
    • zusätzlich kommen Gebühren für öffentliche Leistungen: 11,50 EUR