Sozialticket Baden-Baden

BBL Bus an der Bushaltestelle Kino CitéBild vergrößern

Das Sozialticket ist ein Gutscheinpaket. Bürgerinnen und Bürger erhalten damit Fahrkarten für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) billiger.

Es kann zwischen folgenden Fahrkarten gewählt werden:

  • 9-Uhr-Monatskarte
  • ScoolCard (Jahreskarte mit Lichtbild)
  • Monatskarte für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende
  • AboFix Jahreskarte (2 Waben mit Lichtbild)
  • Karte ab 65 Jahre (Jahreskarte mit Lichtbild)
  • Deutschlandticket
  • Jugendticket Baden-Württemberg

Voraussetzungen

Sie wohnen in Baden-Baden und erfüllen nachfolgende Voraussetzungen:

  • Sie sind alleinerziehend und beziehen Leistungen des Jobcenters (SGB II). Ihre Kinder im Alter zwischen 7 und 18 Jahr alt sind dann ebenfalls anspruchsberechtigt.
  • Sie sind alleinerziehend und beziehen Wohngeld. Ihre Kinder im Alter zwischen 7 und 18 Jahr sind dann ebenfalls anspruchsberechtigt.
  • Sie sind über 60 Jahre alt und beziehen Wohngeld.
  • Sie beziehen Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII).

Verfahrensablauf

Sie haben die Möglichkeit den Antrag persönlich im Bürgerbüro, im Kundenzentrum des Fachbereichs Bildung und Soziales oder in jeder Ortsverwaltung abzugeben. Bei einer Zusendung per Post senden Sie den Antrag an den Fachbereich Bildung und Soziales, Kundenzentrum, Gewerbepark Cité 1, 76532 Baden-Baden.

Wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie jeweils 12 Berechtigungsscheine (z. B. Januar bis Dezember bzw. März bis Februar des Folgejahres) für den Zeitraum eines Jahres. Für eine Monatskarte muss der Berechtigungsschein des entsprechenden Monats eingelöst werden. Berechtigungsscheine für die Jahreskarten AboFix, Karte ab 65 Jahre und die SchoolCard verbleiben beim Fachbereich Bildung und Soziales und dienen dort als Zahlungsgrundlage für die Auszahlung des städtischen Zuschusses.

Auf den Berechtigungsscheinen ist jeweils der städtische Zuschuss in Höhe von 20 Euro vermerkt. Das heißt, Sie erhalten die Monatskarten jeweils 20 Euro und die Jahreskarte um insgesamt 240 Euro billiger.

Achtung: Die Berechtigungsscheine sind keine Fahrkarten. Die jeweiligen Monats- bzw. Jahreskarten sind nur durch Sie nutzbar und nicht übertragbar.

Erforderliche Unterlagen

  • aktueller Leistungsbescheid über den Hilfebezug

Kosten

keine