Bauvorbescheid beantragen
Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?
Beantragen Sie einen Bauvorbescheid.
Diese Möglichkeit haben Sie
- vor Erwerb eines Grundstücks,
- bei genehmigungspflichtigen oder
- bei verfahrensfreien Bauvorhaben.
Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung.
Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen.
Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen.
Verfahrensablauf
Den Bauvorbescheid müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen. Dort erhalten Sie auch unter Umständen die notwendigen Formulare. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde können Sie das Formular auch im Internet herunterladen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Bauvorbescheid in 3-facher Ausfertigung (Vordruck)
- Konkrete Einzelfragen
- aktueller Lageplan – zeichnerischer Teil (Auszug aus dem Liegenschaftskataster) (Vordruck)
- aktueller Lageplan – schriftlicher Teil (Vordruck) einschl. der Namen und Anschriften der Angrenzer (Eigentümer der angrenzenden Grundstücke)
- Bauvorlagen, die zur Beantwortung der Einzelfragen erforderlich sind
- Angabe der voraussichtlichen Baukosten
- u.U. können weitere Unterlagen nachgefordert werden (z.B. Straßenabwicklungen o.ä.)
Kosten
Die Kosten können Sie dem Gebührenverzeichnis für die öffentlichen Leistungen als untere Baurechtsbehörde unter Punkt 3 Bauvorbescheidverfahren entnehmen.