Bauvoranfrage

Im Rahmen einer Bauvoranfrage können bereits vor Einreichung eines Bauantrags gezielt einzelne Fragestellungen zu einem konkreten Bauvorhaben rechtsverbindlich geklärt werden. Das Verfahren endet mit einem Bauvorbescheid, in dem die Baurechtsbehörde eine verbindliche Entscheidung zu den vorgelegten Fragen trifft.

Auf diesem Weg können sowohl einzelne Aspekte eines späteren Baugenehmigungsverfahrens vorab beurteilt als auch baurechtliche Fragen zu verfahrensfreien Vorhaben geklärt werden. Der erteilte Bauvorbescheid bestätigt für die Dauer von drei Jahren – eine Verlängerung ist gesondert zu beantragen – die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit des Vorhabens im Hinblick auf die geprüften Punkte und ist für die Baurechtsbehörde im anschließenden Baugenehmigungsverfahren bindend.

Verfahrensablauf

Die erforderlichen Bauvorlagen werden vom Bauherrn elektronisch bei der zuständigen Baurechtsbehörde über deren bereitgestellten Onlinedienst (in der Regel über das Virtuelle Bauamt) eingereicht. Die Baurechtsbehörde prüft, ob der Antrag einen konkreten Vorhabensbezug aufweist und hinreichend bestimmt formuliert ist. Ist dies der Fall, prüft sie die gestellte Frage und hört gegebenenfalls jene Stellen, deren Aufgabenbereich berührt wird.
Nach Abschluss der Prüfung erfolgt die Entscheidung: Der Bauvorbescheid wird erteilt, indem er die Entscheidung über die aufgeworfene Frage, gegebenenfalls unter bestimmten Bedingungen und Auflagen, beantwortet.
Allein auf Basis des positiven Bauvorbescheids darf bei einem genehmigungspflichtigen Vorhaben aber noch nicht mit dem Bau begonnen werden. Hierfür ist weiterhin eine Baugenehmigung erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Es sind alle Bauvorlagen einzureichen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Im Zweifel sollte vorab mit der Baurechtsbehörde abgestimmt werden, welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden.
  • Unterschriebene Teilnahmeerklärung