Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen

Statue aus Stein von Meister Erwin
Meister Erwin Denkmal

Der Denkmalschutz soll die originale Bausubstanz und das historische Erscheinungsbild von Kulturdenkmalen bewahren. Bauwerke sind Kulturdenkmale, wenn an deren Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht aus

  • wissenschaftlichen,
  • künstlerischen oder
  • heimatgeschichtlichen Gründen.

Hinweis: Kulturdenkmale sind in der Denkmalliste eingetragen. Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung genießen einen zusätzlichen Schutz durch Eintragung in das Denkmalbuch. Das gilt auch für Kulturdenkmale, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Denkmalschutzgesetzes in entsprechenden Verzeichnissen eingetragen waren.

Sie wollen Maßnahmen an einem Kulturdenkmal vornehmen, die in die Substanz eingreifen oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen können? Das muss die zuständige Denkmalschutzbehörde genehmigen. Das gilt grundsätzlich und unabhängig davon, ob Sie für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung benötigten oder nicht. Bei Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung gilt dies auch für bauliche Maßnahmen in deren Umgebung.

Sie dürfen erst mit der Baumaßnahme beginnen, wenn die Genehmigung vorliegt.

Tipp: Sie sind nicht sicher, ob es sich bei Ihrem Gebäude um ein Kulturdenkmal handelt? Nehmen Sie Einsicht in das Denkmalbuch und in die Denkmalliste oder fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach.

Voraussetzungen

Sie benötigen eine denkmalrechtliche Genehmigung für eine Baumaßnahme an einem

  • Kulturdenkmal, wenn Sie
    • das Kulturdenkmal zerstören oder beseitigen wollen,
    • Ihre Baumaßnahmen das Erscheinungsbild des Kulturdenkmals beeinträchtigt oder
    • ein Kulturdenkmal aus seiner Umgebung entfernen, soweit diese Entfernung für den Denkmalwert von wesentlicher Bedeutung ist.
  • Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung, wenn Sie es
    • wiederherstellen oder instand setzen,
    • in seinem Erscheinungsbild oder seiner Substanz verändern oder
    • mit An- oder Aufbauten oder Werbeeinrichtungen versehen wollen.

Für Bauten in der Umgebung eines Kulturdenkmals von besonderer Bedeutung, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung sind, gilt:

  • Sie benötigen eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, wenn Sie Anlagen errichten, verändern oder beseitigen wollen.
    Beispiel: Sie möchten auf dem Nachbarhaus eines Kulturdenkmals eine Solaranlage anbringen.
  • Für andere Vorhaben benötigen Sie eine Genehmigung, wenn diese die bisherige Grundstücksnutzung verändern.
    Beispiel: Sie möchten eine Parkanlage in Ackerland umwandeln.

Sie benötigen eine denkmalrechtliche Genehmigung für eine Veränderung an einem

  • In der Gesamtanlage liegenden Gebäude, auch wenn es sich hierbei nicht um ein Kulturdenkmal handelt.

Verfahrensablauf

Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung ist schriftlich beantragen. Das Antragsformular sowie die notwendigen Antragsunterlagen sind zweifach in Papierform einzureichen.

Dies gilt nicht bei Baumaßnahmen, für die Sie eine Baugenehmigung benötigen. Für diese müssen Sie nur einen Bauantrag beim Fachgebiet Bauordnung einreichen. Die Baurechtsbehörde beteiligt die Denkmalschutzbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.

Hinweis: Die Denkmalschutzbehörde wägt alle berührten Belange ab. Sie entscheiden aufgrund dieser Punkte in eigenem Ermessen. In folgenden Fällen müssen sie jedoch eine Genehmigung erteilen:

  • Die Veränderung beeinträchtigt das Erscheinungsbild des Denkmals nur unerheblich oder nur vorübergehend.
  • Überwiegende Gründe des Gemeinwohls liegen vor.

Erforderliche Unterlagen

Je nach Einzelfall müssen Sie unterschiedliche Unterlagen vorlegen, beispielsweise:

  • Lageplan des Objekts
  • Planunterlagen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) des Objekts
  • detaillierte Maßnahmenbeschreibung mit Materialangaben und bautechnischen Details oder
  • Voruntersuchungen und Gutachten von Sonderfachleuten (z.B. aus den Bereichen Restauration, Zimmermannrestauration, Statik, Geologie)

Tipp: Wenden Sie sich frühzeitig an die zuständige Stelle. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen Sie für Ihr Genehmigungsverfahren benötigen.

Kosten

Für die denkmalrechtliche Abstimmung bzw. Genehmigung werden keine Gebühren erhoben.