Umtausch von Führerscheinen

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Hinweis

Wenn Sie die Fahrerlaubnisbehörde besuchen möchten, können Sie online Ihren persönlichen Termin vereinbaren. Die Terminvergabe ist nur für einen Monat im Voraus möglich.

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden.

Alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (vergleiche Feld 4b auf der Vorderseite) werden ersetzt.

Voraussetzungen

Sie besitzen einen Führerschein der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde oder kein Gültigkeitsdatum hat.

Verfahrensablauf

Sie müssen den EU-Führerschein schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.

Fristen

 Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr.

Geburtsjahr Umtausch bis zum
vor 1953 19.01.2033
1953 - 1958 19.01.2022
1959 - 1964 19.01.2023
1965 - 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr.

Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.

Ausstellungsjahr Umtausch bis zum
1999 - 2001 19.01.2026
2002 - 2004 19.01.2027
2005 - 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 - 18.01.2013 19.01.2033

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des aktuellen Führerscheins
  • gültiges Ausweisdokument
  • aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als ein Jahr)

Kosten

  • Umtausch eines alten Führerscheins: 25,30 EUR