Umtausch von Führerscheinen
Hinweis
Wenn Sie die Fahrerlaubnisbehörde besuchen möchten, können Sie online Ihren persönlichen Termin vereinbaren. Die Terminvergabe ist nur für einen Monat im Voraus möglich.
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden.
Alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (vergleiche Feld 4b auf der Vorderseite) werden ersetzt.
Voraussetzungen
Sie besitzen einen Führerschein der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde oder kein Gültigkeitsdatum hat.
Verfahrensablauf
Sie müssen den EU-Führerschein schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.
Fristen
Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr.
Geburtsjahr | Umtausch bis zum |
---|---|
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.01.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr.
Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.
Ausstellungsjahr | Umtausch bis zum |
---|---|
1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Erforderliche Unterlagen
- Kopie des aktuellen Führerscheins
- gültiges Ausweisdokument
- aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als ein Jahr)
Kosten
- Umtausch eines alten Führerscheins: 25,30 EUR