Fremdenverkehrsbeitrag (FVB)
Der Fremdenverkehrsbeitrag wird von allen juristischen und natürlichen Personen erhoben, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben und einen unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen Vorteil aus dem Fremdenverkehr oder dem Kurbetrieb erhalten.
Wie wird der Fremdenverkehrsbeitrag berechnet?
Der Beitrag bemisst sich nach den besonderen wirtschaftlichen Vorteilen, insbesondere den Mehreinnahmen, die sich der beitragspflichtigen Person im Erhebungszeitraum (Kalenderjahr) ergeben. Die Mehreinnahmen werden in einem Messbetrag ausgedrückt. Dieser ergibt sich durch das Multiplizieren des Reingewinns mit dem Vorteilssatz.
Der Beitrag beträgt für das Kalenderjahr 1,6 Prozent (Beitragssatz/Vorteilssatz) des Messbetrages.
Ein Beitrag wird nicht erhoben, wenn er weniger als 40 EUR pro Jahr beträgt.