Ersatzführerschein beantragen (nach Verlust oder Diebstahl)
Hinweis
Wenn Sie die Fahrerlaubnisbehörde besuchen möchten, können Sie online Ihren persönlichen Termin vereinbaren. Die Terminvergabe ist nur für einen Monat im Voraus möglich.
Hinweis
Die Fahrerlaubnisbehörde ist hinsichtlich einzelner Dienstleistungen wieder bedingt für Kunden geöffnet. Insbesondere für die Verlängerung der Fahrerlaubnis, den Umtausch eines Papierführerscheins in einen Kartenführerschein sowie die Aushändigung des Führerscheins bei Erst- und Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Bitte beachten Sie, dass der Einlass in das Gebäude nur mit vorheriger Anmeldung und unter Anwendung eines Mund-Nasenschutzes erfolgen kann. Vereinbaren Sie daher bitte vorab einen entsprechenden Termin mit der Fahrerlaubnisbehörde und stimmen Sie Ihr Anliegen ab. Die meisten Dienste werden weiterhin parallel online angeboten.
Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden. Sie benötigen einen Ersatzführerschein.
Hinweis: Bei Diebstahl können Sie in Deutschland von der Polizei eine Verlustbescheinigung erhalten.
Finden Sie den verloren geglaubten Führerschein wieder, nachdem der Ersatzführerschein ausgestellt wurde, müssen Sie den alten Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Kartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt aber nur für das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Voraussetzungen
Verlust oder Diebstahl des Führerscheins
Verfahrensablauf
Sie müssen den Ersatzführerschein schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.
Hinweis: Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter.
Sie erhalten für Kontrollen (beispielsweise durch die Polizei) eine Bescheinigung, dass Sie einen Ersatzführerschein beantragt haben. Diese Bescheinigung stellt keinen Führerschein beziehungsweise Nachweis der Fahrberechtigung dar.
Den Führerschein kann auch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen.
Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen kann Ihnen die zuständige Stelle den Führerschein auf Wunsch per Post zusenden. Ansonsten werden Sie benachrichtigt, dass Sie Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen können.
Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.
Hinweis
Der entsprechende Antrag muss aus Gründen des Identitätsabgleichs persönlich beim Fachgebiet Straßenverkehr gestellt werden.
Fristen
Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passfoto (nicht älter als ein Jahr)
Kosten
- Ersatzführerschein: 29,30 EUR
- evtl. eidesstattliche Versicherung: 30,70 EUR
- Expresslieferung: 20 EUR
Der Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift") ist gebührenfrei.